Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3743
OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09 (https://dejure.org/2009,3743)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.07.2009 - 6 U 61/09 (https://dejure.org/2009,3743)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 6 U 61/09 (https://dejure.org/2009,3743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Einstweiliger Rechtsschutz im Patentverletzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 533; ZPO § 935; ZPO § 940; UWG § 12 Abs. 2
    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 442
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 02.04.2002 - 6 W 24/02

    Patentrecht: Voraussetzungen der Sequestration nach Beschlagnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09
    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren ist danach, wie das Landgericht im Einzelnen näher ausgeführt hat, dass die Beurteilung der Verletzungsfrage im Einzelfall keine Schwierigkeiten macht und dass sich keine durchgreifenden Zweifel an der Schutzfähigkeit des Klageschutzrechts aufdrängen (Senat GRUR 1988, 900 - Dutralene und GRUR-RR 2002, 278, 279 - DVD-Player).
  • LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 29/09

    Einstweilige Verfügung im Patentverletzungsverfahren: Gesicherte Schutzrechtslage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09
    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Februar 2009 - 7 O 29/09 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Anders als in Wettbewerbssachen wird der Verfügungsgrund in Patentsachen nicht widerleglich vermutet; die gesetzliche Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist hier nicht - auch nicht analog - anwendbar (OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 940 Rn. 72 m. w. N).

    Dies ist zu bejahen, wenn sein Begehren dringlich ist, der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents; s. zum Ganzen auch Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., Kap. G. Rn. 71 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 140 - O......), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urt. vom 19.02.2016 - Az.: I-2 U 55/15, BeckRS 2016, 06353; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6932
OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08 (https://dejure.org/2009,6932)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2009 - 19 U 63/08 (https://dejure.org/2009,6932)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 19 U 63/08 (https://dejure.org/2009,6932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Kfz-Vertragshändlern, Berücksichtigung von Neufahrzeugen, die über andere Vertragshändler bezogen werden; Billigkeitsabschlag wegen Nutzung des Kundenstamms im Rahmen eines Servicebetriebes

  • Judicialis

    HGB § 89 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; HGB § ... 89 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; HGB § 89 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; HGB § 89 b; ; HGB § 89 b Abs. 1; ; HGB § 89 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; HGB § 89 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; HGB § 89 b Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; HGB § 89 b Abs. 2; ; ZPO § 421; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    HGB § 89b
    Voraussetzungen und Höhe von Ausgleichsansprüchen eines Kfz-Vertragshändlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08
    Außerdem hat die Beklagte erstinstanzlich die Auffassung vertreten, dass - abgesehen von grundsätzlichen Bedenken gegen diese Methode - eine Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach der in der "Renault-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs vom 26.02.1997- VIII ZR 272/95 - dargestellten sog. zweiten oder einfacheren Berechnungsmethode vorliegend jedenfalls deshalb nicht zur Anwendung kommen könne, weil die Klägerin einen über einen längeren Zeitraum gleich bleibenden Mehrfachkundenumsatz weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt habe.

    Die Beklagte habe damit ihrer Darlegungs- und Beweislast gemäß den vom Bundesgerichtshof in seiner sog. Renault-Entscheidung vom 26.02.1997 - VIII ZR 272/95 - aufgestellten Anforderungen genügt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Darlegungs- und Beweislast, soweit ein höherer Abzug als der vom Vertragshändler üblicherweise akzeptierte Anteil von 2, 5 % Prozent geltend gemacht wird, voll umfänglich beim Hersteller (BGH Urteil vom 26.02.1997 - VIII ZR 272/95 - ; im Grundsatz so auch schon BGH, Urteil vom 05.06.1996 - VIII ZR 141/95 - , jeweils zitiert nach Juris).

    Verfügt der Hersteller nicht über detaillierte Kenntnisse der Kostenstruktur im Betrieb des Händlers, kann er seiner Darlegungs- und Beweislast durch Angabe von Erfahrungswerten aus seiner Händlerorganisation genügen (so BGH, Urteil vom 26.02.1997 - VIII ZR 272/95, aaO).

    Soweit keine Anhaltspunkte bestehen, dass das letzte Vertragsjahr außergewöhnliche Ergebnisse gebracht hat, kann der Mehrfachkundenumsatz als repräsentativ für die vorangegangenen Jahre angesehen und zugleich auch für den Prognosezeitraum in Ansatz gebracht werden (sog. "zweite oder einfachere Berechnungsmethode", BGH, Urteil vom 26.02.1997 - VIII ZR 272/95-, zitiert nach Juris, Rz. 22 ff.).

    Der Auffassung der Beklagten, dass vorliegend die Prognoseberechnung nicht nach der vorgenannten Methode durch Multiplikation des Mehrfachkunden-Rohertrags des letzten Vertragsjahres mit dem Faktor 5, sondern auf der Grundlage der sog. "ersten Berechnungsmethode" des Bundesgerichtshofs erfolgen müsse (siehe auch hierzu BGH, Urteil vom 26.02.1997 - VIII ZR 272/95 -, aaO, Rz. 22 ff.), da die tatsächlich ausgleichsrelevanten Verkaufsumsätze der Klägerin in den letzten Jahren des Bestehens des G-Händlervertrages ganz erheblich rückläufig gewesen seien, kann nicht gefolgt werden.

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 141/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08
    Der Senat hat jedoch bereits mit Urteil vom 02.03.2001 - 19 U 120/00 - festgestellt, dass auch Fahrzeuge, die der ausgleichsberechtigte Vertragshändler bei einem anderen Vertragshändler des Herstellers bezogen hatte, als Neuwagengeschäft zu berücksichtigten sind (so auch schon BGH, Urteil vom 05.06.1996 - VIII ZR 141/95 - , zitiert nach Juris, Rz. 41).

    Händlertypisch und damit nicht ausgleichspflichtig sind Gegenleistungen für das Absatz-, Lager-, Preisschwankungs- und Kreditrisiko sowie der Gegenwert der sonstigen Kosten des Absatzes (BGH, Urteil vom 05.06.1996 - VIII ZR 141/95 -, zitiert nach Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Darlegungs- und Beweislast, soweit ein höherer Abzug als der vom Vertragshändler üblicherweise akzeptierte Anteil von 2, 5 % Prozent geltend gemacht wird, voll umfänglich beim Hersteller (BGH Urteil vom 26.02.1997 - VIII ZR 272/95 - ; im Grundsatz so auch schon BGH, Urteil vom 05.06.1996 - VIII ZR 141/95 - , jeweils zitiert nach Juris).

  • OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 120/00

    Handelsrect: Bewertungskriterien beim Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08
    Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung auf die sog. Rohertragsmethode ab (vgl. z.B. Urteil vom 02.03.2001 - 19 U 120/00 - VersR 2002, 437 ff.; Urteil vom 15.11.2002 - 19 U 94/02 - VersR 2003, 106), die sich wie folgt gestaltet:.

    Der Senat hat jedoch bereits mit Urteil vom 02.03.2001 - 19 U 120/00 - festgestellt, dass auch Fahrzeuge, die der ausgleichsberechtigte Vertragshändler bei einem anderen Vertragshändler des Herstellers bezogen hatte, als Neuwagengeschäft zu berücksichtigten sind (so auch schon BGH, Urteil vom 05.06.1996 - VIII ZR 141/95 - , zitiert nach Juris, Rz. 41).

    Boni, Zuschüsse und Prämien sind nach der von dem erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. z. B. Urteil vom 02.03.2001 - 19 U 120/00-) im Rahmen der Rohertragsmethode bei der Ermittlung des individuellen Rohertrages zu berücksichtigen.

  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 173/04

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers; Dauer des

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08
    In seiner sog. Mitsubishi-Entscheidung vom 22.03.2006 hat der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit der Rohertragsmethode erneut bestätigt (BGH, Urteil vom 22.03.2006 - VIII ZR 173/04 -, zitiert nach Juris).

    Die von der Beklagten wiederholt zitierte "Mitsubishi"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Urteil vom 22.03.2006 - VIII ZR 173/04 -, zitiert nach Juris) trifft keine von den vorangegangenen Entscheidungen abweichende Aussagen zur Beweislastverteilung.

  • OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04

    Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08
    Wie aus S. 45 der Entscheidungsgründe ersichtlich, hatte nämlich die dortige Beklagte konkret zur Kostenstruktur im Betrieb der dortigen Klägerin vorgetragen und hierzu Finanzberichtsdaten der Klägerin vorgelegt (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2007 - 11 U 53/04 (Kart) -, Anlage BK 3 zum Schriftsatz der Beklagten vom 20.11.2008).
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 39/79

    Pflichten des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Konkurrenztätigkeit nach Vertragsbeendigung anspruchsmindernd berücksichtigt werden kann (BGH WM 1981, 817 ff.; BGH ZIP 1996, 1294 ff.).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 21 U 21/05

    Vertragshändlerausgleich: Verlust des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08
    Mit Rücksicht darauf, dass diese Vorteile mit dem Wegfall des Neuwagengeschäfts rasch abnehmen dürften, ist der hierfür zu veranschlagende Billigkeitsabzug aber gering zu bemessen und ist nach der Einschätzung des Senats im Regelfall bei ca. 10 % anzusiedeln (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 01.02.2006 - 21 U 21/05 -, zitiert nach Juris, und OLG Celle, OLGR 2001, 318 ff., die bei Weiterführung eines Servicebetriebes ebenfalls geringfügige Billigkeitsabzüge anerkannt haben).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02

    Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08
    Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung auf die sog. Rohertragsmethode ab (vgl. z.B. Urteil vom 02.03.2001 - 19 U 120/00 - VersR 2002, 437 ff.; Urteil vom 15.11.2002 - 19 U 94/02 - VersR 2003, 106), die sich wie folgt gestaltet:.
  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08
    Dabei hat der Bundesgerichtshof die vom Senat in ständiger Rechtsprechung zugrunde gelegte Rohertragsmethode ausdrücklich als zulässige Alternative zu weiteren Berechnungsmethoden, die von der Bruttoprovision des Vertragshändlers ausgehen und diese durch Herausrechnung der händlertypischen Bestandteile auf das Niveau eines Handelsvertreters zurückführen, anerkannt (BGH, Urteil vom 05.06.1996 - VIII ZR 7/95 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 25/08

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung

    Umgekehrt macht es auch für den Handelsvertreter/Händler, der nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht mehr mit Zusatzvergütungen für handelsvertretertypische Tätigkeiten rechnen kann, wirtschaftlich betrachtet keinen Unterschied, ob diese vom Unternehmer/Hersteller aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung oder nur auf freiwilliger Basis gewährt wurden, der Handelsvertreter/Händler aber - beispielsweise aufgrund jahrelanger Übung (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 437, 438; Urteil vom 23. Januar 2009 - 19 U 63/08, juris, Tz. 50) - berechtigterweise erwarten konnte, auch in Zukunft vergleichbare Leistungen zu erhalten.

    Im Gegenzug kann er bei der Beklagten den in der "Richtlinie" genannten Zuschuss anfordern, den er zum festen Bestandteil seiner internen Preiskalkulation macht (zum letztgenannten Gesichtspunkt vgl. auch OLG Köln, VersR 2002, aaO; Urteil vom 23. Januar 2009, aaO, Tz. 49; vgl. ferner Staub/Emde, aaO, § 89b Rdnr. 132).

    Der vom Hersteller getragene Teil des dem Kunden eingeräumten Preisnachlasses stellt damit kein Entgelt für eine händlertypische Leistung dar, sondern eine finanzielle Verkaufshilfe, die im Hinblick auf die Aufteilung des Absatzrisikos dazu führt, dass der Rohertrag des Händlers nicht in Höhe des vollen Preisnachlasses geschmälert wird (so im Ergebnis auch - allerdings ohne Differenzierung nach den einzelnen Arten der Zuschüsse - OLG Köln, VersR 2002, aaO; Urteil vom 23. Januar 2009, aaO, Tz. 49; Staub/Emde, aaO, Rdnr. 309 m.w.N.; vgl. ferner speziell zu Boni OLG München, Urteil vom 2. April 2008 - 7 U 5350/05, juris, Tz. 29 ff.).

    Sofern der Hersteller aber - wie hier - einen Teil des Absatzrisikos übernimmt, indem er dem Händler verkaufsfördernde Zuschüsse gewährt und dadurch erreicht, dass dessen Rohertrag nicht in Höhe des vollen Preisnachlasses geschmälert wird (vgl. hierzu auch ohne Differenzierung nach den einzelnen Arten der Zuschüsse: OLG Köln, VersR 2002, aaO; Urteil vom 23. Januar 2009, aaO; Staub/Emde, aaO, m.w.N.), sind diese Zuschüsse im Gegenzug dem Rohertrag hinzuzurechnen.

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Verkaufsbemühungen des Händlers in nicht unerheblichem Maße durch die von der Marke ausgehende Sogwirkung gefördert werden (Senatsurteile vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 7/95, aaO, unter B I 4 a; vom 7. Mai 2003 - VIII ZR 263/02, NJW-RR 2003, 1340, unter III; jeweils m.w.N.; zur Höhe der Abzüge wegen der Sogwirkung der Marke - üblicherweise zwischen 10 und 25 % - vgl. auch Senatsurteil vom 22. März 2006, aaO, Tz. 35; OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2009, aaO, Tz. 81; OLG München, aaO, Tz. 58 m.w.N.; Staub/Emde, aaO, § 89b Rdnr. 312 m.w.N.).

  • OLG Köln, 17.10.2014 - 19 U 81/11

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers

    Der Senat stellt in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 06.02.2009 - 19 U 108/08 - , juris; Urteil vom 23.01.2009, IHR 2009, 258 f., m. w. N.) zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs auf die sog. Rohertragsmethode ab (vgl. zur Anwendbarkeit der Rohertragsmethode auch BGH NJW 1997, 1503 ff., BGH NJW-RR 2006, 1328 ff.).

    Die Beklagte geht fehl, soweit sie meint, Querbezüge seien nicht zu berücksichtigen (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2009 - 19 U 63/08 -, juris, m. w. N).

    Hat das letzte Vertragsjahr einen atypischen Verlauf genommen, kann ein Durchschnittswert unter Heranziehung eines längeren Zeitraums gebildet werden (BGH NJW-RR 1988, 42 ff., BGHZ 135, 14 ff.; BGHZ 141, 248 ff.; BGH NJW-RR 2006, 1328 ff.; BGH NJW-RR 2009, 824 ff.; BGH NJW 2011, 848 ff.; siehe auch Senat, Urteil vom 23.01.2009 - 19 U 63/08 -, juris; MünchKommHGB/ von Hoyningen-Huene, 3. Aufl., § 89b Rn. 131; Thume, aaO, Teil II Rn. 39, 91).

    Im Rahmen der Billigkeitsprüfung bedarf die so gewonnene Zwischensumme einer Reduktion wegen der Sogwirkung der Marke (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2009 - 19 U 63/08 -, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 26.02.1997 - VIII ZR 272/95 -, juris).

    Dieser Betrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2009 - 19 U 63/08 -, juris) nach der Methode Gillardon (Nennbetrag : 60 x 52, 9907) abzuzinsen.

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 17/09

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Berücksichtigung von Stamm- oder

    Eine derartige Weiternutzung wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dann angenommen, wenn der vormalige Vertragshändler einen Vertragswerkstattbetrieb fortführt, da es der Lebenserfahrung entspreche, dass zumindest ein Teil der geworbenen Neukunden auch nach der Aufgabe des Händlerbetriebs ihr Fahrzeug bei dem ihnen vertrauten früheren Händler reparieren und warten lasse (OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 17. Januar 2006 - 11 U 34/05 (Kart), juris Rn. 51; vom 17. Juli 2007 - 11 U 53/06 (Kart), juris Rn. 71; OLG Celle, OLGR 2001, 318, 320; OLG Köln, IHR 2009, 258, 265 f. - unter Aufgabe der früheren abweichenden Rechtsprechung im Urteil vom 31. März 2006 - 19 U 139/95, juris Rn. 47; für einen Abzug auch Niebling, Vertragshändlerrecht im Automobilvertrieb, 4. Aufl., Rn. 521 ff.; Reckmann, WuW 2003, 752, 762).
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 19 U 108/08

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers eines Automobilherstellers

    Mit Rücksicht darauf, dass diese Vorteile rasch abnehmen dürften, ist der hierfür zu veranschlagende Billigkeitsabzug aber gering zu bemessen und nach der Einschätzung des Senats im Regelfall bei ca. 10 % anzusiedeln (vgl. Urteil des Senats vom 30.01.2009 - 19 U 63/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 01.02.2006 - 21 U 21/05 -, zitiert nach Juris, und OLG Celle, OLGR 2001, 318 ff., haben bei Weiterführung eines Servicebetriebes ebenfalls geringfügige Billigkeitsabzüge anerkannt).
  • OLG Köln, 11.09.2009 - 19 Sch 10/09

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs; Örtliche Zuständigkeit des

    Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung auf die sog. Rohertragsmethode ab (vgl. etwa Urteil vom 23.01.2009, 19 U 63/08, BeckRS 2009, 08948 m.w.N.), welche auch die Schiedsbeklagte ihrer Berechnung zugrunde legt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.06.2009 - 14 U 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19008
OLG Celle, 15.06.2009 - 14 U 60/09 (https://dejure.org/2009,19008)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.06.2009 - 14 U 60/09 (https://dejure.org/2009,19008)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 14 U 60/09 (https://dejure.org/2009,19008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Honorarrechnung: schlüssig = prüfbar?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhonorarprozess: Auch nach Ablauf der Rügefrist muss Berechnung prüfbar sein! (IBR 2009, 1338)

Verfahrensgang

  • LG Stade - 3 O 142/07
  • OLG Celle, 15.06.2009 - 14 U 60/09

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1532
  • MDR 2009, 1101
  • MDR 2010, 675
  • NZBau 2010, 58
  • BauR 2009, 1339
  • BauR 2009, 1613
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2009 - 14 U 60/09
    Die nicht fristgerecht erhobene und deshalb unbeachtliche Rüge führt vielmehr dazu, dass im rechtshängigen Prozess abschließend die Klärung stattfindet, ob die geltend gemachte Forderung begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2007 - VII ZR 230/06, BauR 2007, 1577 , insb. Rdnr. 7; Senat , Urteil vom 7. Mai 2008 - 14 U 182/07 , BauR 2008, 1657 , insb. juris-Rdnr. 20).

    Voraussetzung für den Erfolg der Klage ist also auch ohne Erörterung der Prüffähigkeit, dass die Werklohnforderung schlüssig dargelegt ist ( BGH, Beschluss vom 14. Juli 2007 - VII ZR 230/06, BauR 2007, 1577 , insb. Rdnr. 7).

    Abgesehen davon, dass dann weiterhin der Umfang der Leistungen unklar blieben (wie der Kläger ausdrücklich einräumt, Bl. 178 d.A.), besteht für das Gericht kein Anlass, eigenständig eine "Beweisermittlung" zu betreiben (vgl. entsprechend BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - VII ZR 230/06 a.a.O. Rdnr. 10).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2009 - 14 U 60/09
    Der Kläger ist jedoch der Auffassung, dies sei hier unbeachtlich, weil die Beklagten nicht innerhalb von zwei Monaten die Prüffähigkeit der Schlussrechnung gerügt hätten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02 , BGHZ 157, 118 = BauR 2004, 316 ).

    Die Rechtslage entspricht dann derjenigen des Bürgerlichen Gesetzbuchs , nach dem die Erteilung einer prüfbaren Rechnung keine Fälligkeitsvoraussetzung ist ( BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02 , BGHZ 157, 118, 126 ).

  • OLG Celle, 07.05.2008 - 14 U 182/07

    Verfahren im Honorarprozess für den Fall von einem auf Zahlung von Werklohn

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2009 - 14 U 60/09
    Die nicht fristgerecht erhobene und deshalb unbeachtliche Rüge führt vielmehr dazu, dass im rechtshängigen Prozess abschließend die Klärung stattfindet, ob die geltend gemachte Forderung begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2007 - VII ZR 230/06, BauR 2007, 1577 , insb. Rdnr. 7; Senat , Urteil vom 7. Mai 2008 - 14 U 182/07 , BauR 2008, 1657 , insb. juris-Rdnr. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - II-2 WF 222/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8808
OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - II-2 WF 222/08 (https://dejure.org/2008,8808)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2008 - II-2 WF 222/08 (https://dejure.org/2008,8808)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - II-2 WF 222/08 (https://dejure.org/2008,8808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beurteilungsrahmen für Betreuungsunterhalt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 2 WF 62/08

    Neues Unterhaltsrecht: Alleinerziehender mit zwei Grundschulkindern ist nur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 2 WF 222/08
    Im Interesse des Kindeswohls ist vielmehr auch künftig ein gestufter Übergang möglich (Beschluss des Senats vom 09.05.2008 2 WF 62/08; FamRZ 2008, 1861).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 2 WF 222/08
    Denn selbst wenn ein Kind ganztags in einer öffentlichen Einrichtung betreut und erzogen wird, kann sich bei Rückkehr in die Familienwohnung ein weiterer Betreuungsbedarf ergeben, dessen Umfang im Einzelfall unterschiedlich sein, vor allem aber vom Alter des Kindes abhängen kann (BGH, Urteil vom 16.07.2008, FamRZ 2008 1739, 1748 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 10 WF 233/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16485
OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 10 WF 233/08 (https://dejure.org/2008,16485)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2008 - 10 WF 233/08 (https://dejure.org/2008,16485)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 10 WF 233/08 (https://dejure.org/2008,16485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Tenors eines Teilanerkenntnisurteils im Rahmen einer Vorlagepflicht von Gehaltsabrechnungen und deren Übersetzung in die deutsche Sprache

  • Judicialis

    ZPO § 793; ; ZPO § 888 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 242; ; BGB § 1605 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 184

  • rechtsportal.de

    Auslegung im Zwangsvollstreckungsverfahren - Anspruch auf Übersetzung fremdsprachiger Bescheinigungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1085
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 4 UF 193/19

    Ansatz von Übersetzungskosten bei Beschwer eines zur Auskunft verurteilten

    Eine entsprechende Verpflichtung des Antragsgegners lässt sich im Hinblick auf das vollstreckungsrechtliche Bestimmtheitsgebot auch nicht im Wege der Auslegung in die dem Antragsgegner aufgegebene Belegvorlage hineinlesen (so im Ergebnis auch BGH, FamRZ 2016, 1681; a.A. ohne Auseinandersetzung mit dem Bestimmtheitsgebot OLG Koblenz, FamRZ 1990, 79; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1085).
  • AG Flensburg, 31.08.2009 - 92 F 140/09

    Unternehmerfalle Auskunft zu Unterhaltszwecken?

    Es besteht somit grundsätzlich ein Anspruch der Beklagten auf Übersetzung der Bilanzen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1990, S. 79 [OLG Koblenz 14.09.1989 - 11 WF 1008/89] ; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, S. 1085).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht