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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5361
OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09 (https://dejure.org/2009,5361)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.03.2009 - 16 W 2/09 (https://dejure.org/2009,5361)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. März 2009 - 16 W 2/09 (https://dejure.org/2009,5361)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lohnpfändung und Lohnabtretungen

  • Judicialis

    ZPO § 850 c Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 850 c Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 850 f Abs. 1; ; ZPO § 850 f Abs. 1 lit. a; ; BGB § 1360 a

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Kein besonderer Pfändungsschutz wg. Versorgung Stiefkinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850c Abs. 1 S. 2
    Erhöhung der Pfändungsfreibeträge im Hinblick auf im Haushalt des Schuldners lebende Stiefkinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 953
  • FamRZ 2009, 1697
  • Rpfleger 2009, 517
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 18.02.1998 - 12 W 4/98

    Erhöhung des pfändungsfreien Betrags nach Abtretung der pfändbaren Anteile des

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09
    Zwar ist diese Vorschrift auf Lohnabtretungen entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1689; OLG Düsseldorf InVo 1999, 359; auch BGH NJW-RR 2003, 1367).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 66/67

    Schadensersatz wegen Tötung des Stiefvaters

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09
    Die im Haushalt des Klägers lebenden Stiefkinder haben aber nach der derzeitigen Gesetzeslage weder unmittelbar (§ 1601 BGB) noch mittelbar (§ 1360 a BGB) einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen den Kläger (BGH NJW 1969, 2007 f.; Staudinger-Voppel BGB, Buch 4, Neubearbeitung 2007, § 1360 a Rz. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 24 U 146/07

    Zwangsvollstreckung: Schuldnerschutz bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09
    Ob der Zweck des § 850 f Abs. 1 a ZPO, der auf die Sicherung des individuellen Sozialhilfebedarfs gerichtet ist, die entsprechende Anwendung dieser Regelung auf den vorliegenden Fall im Hinblick darauf gebietet, dass der Kläger seinen beiden Stiefkindern tatsächlich Unterhalt leistet und er mit ihnen gemäß SGB II als Bedarfsgemeinschaft angesehen wird, kann dahinstehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt OLGR 2009, 117).
  • BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 51/03

    Feststellung des Umfangs einer Lohnpfändung

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09
    Zwar ist diese Vorschrift auf Lohnabtretungen entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1689; OLG Düsseldorf InVo 1999, 359; auch BGH NJW-RR 2003, 1367).
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei

    Insbesondere ist streitig, ob in den Fällen, in denen Einkommen des Vollstreckungsschuldners bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II einem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II zugerechnet wird, in der Vergleichsberechnung diese Person zu berücksichtigen ist (dafür OLG Frankfurt, ZVI 2008, 384; LG Essen, ZVI 2015, 155; Prütting/Gehrlein/Ahrens, aaO; Kothe, VuR 2008, 397; Zimmermann/Zipf, ZVI 2008, 378; dagegen LG Heilbronn, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 T 327/11 Hn nv; LG Münster, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 T 30/17 nv; VG Hannover, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 B 1717/09 nv; BeckOK-ZPO/Riedel, aaO; Musielak/Voit/Becker, aaO; Goebel, aaO; Wiedemann, ZVI 2010, 291; offen gelassen OLG Köln, FamRZ 2009, 1697, 1698).
  • LG Essen, 04.09.2014 - 7 T 285/14

    Antrag des Schuldners auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages zur Sicherung des

    Nur mit einer derartigen Anwendung könne dem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck des § 850f ZPO Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden (OLG Frankfurt ZVI 2008, 384, offen gelassen von OLGR Köln 2009, 775).
  • LG Münster, 31.01.2017 - 5 T 30/17

    Berücksichtigung, Unterhaltspflichten, Zwangsvollstreckung, faktisch

    Teilweise wird eine analoge Anwendung des § 850f Abs. 1 lit a ZPO auf faktische Unterhaltspflichten befürwortet (LG Darmstadt, Urteil vom 27.09.2007, 10 O 421/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.07.2008, 24 U 146/07; SG Lübeck, Beschluss vom 22.03.2011, S 21 AS 198/11 ER (erweiternde Auslegung); letztlich offengelassen: OLG Köln, Beschluss vom 20.03.2009, 16 W 2/09).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10

    Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht für drei Stiefkinder bei der Berechnung

    Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.; für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt; nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben; nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.05.2009 - 9 U 159/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28790
OLG Celle, 20.05.2009 - 9 U 159/08 (https://dejure.org/2009,28790)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.2009 - 9 U 159/08 (https://dejure.org/2009,28790)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 9 U 159/08 (https://dejure.org/2009,28790)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1984 BGB; § 241 ZPO
    Möglichkeit der prozessualen Geltendmachung einer Nachlassforderung gegen einen Erben nach Anordnung einer Nachlassverwaltung; Herleitung der Unzulässigkeit einer Widerklage aus der Abweisung einer Klage als unzulässig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der prozessualen Geltendmachung einer Nachlassforderung gegen einen Erben nach Anordnung einer Nachlassverwaltung; Herleitung der Unzulässigkeit einer Widerklage aus der Abweisung einer Klage als unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klage gegen Erben unzulässig, wenn Nachlassverwaltung angeordnet ist

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 989
  • WM 2009, 2235
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 66/20

    Wirkungen einer Gerichtsstandsbestimmung nach Erhebung einer Widerklage bei dem

    Das Schicksal einer bereits erhobenen Widerklage ist zwar grundsätzlich von dem der Klage unabhängig (für den Fall der Abweisung der Klage als unzulässig: OLG Celle, Urt. v. 20. Mai 2009, 9 U 159/08, juris Rn. 39; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 33 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12317
KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09 (https://dejure.org/2009,12317)
KG, Entscheidung vom 07.05.2009 - 12 U 56/09 (https://dejure.org/2009,12317)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 12 U 56/09 (https://dejure.org/2009,12317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Unnötigkeit von Zeugenvernehmung bei vorliegendem Unfallrekonstruktionsgutachten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung und den Beweis der Verursachung eines Kfz-Unfalls durch den Unfallgegner

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 529; ; StVG § 7; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung und den Beweis der Verursachung eines Kfz-Unfalls durch den Unfallgegner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 596 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03

    Vollkaskoversicherung: Nachweis des Versicherungsschadens - Verdacht der

    Auszug aus KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09
    Der Beweis der Fahrzeugbeschädigung durch den Beklagten ist nicht geführt, wenn der gerichtliche Sachverständige feststellt, dass die Schäden nicht zu dem von den Beteiligten behaupteten Geschehen passen (sog. So-nicht-Unfall, OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1998 - 13 U 101/98 - r + s 1999, 322; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03 -).
  • OLG Hamm, 18.11.1998 - 13 U 101/98

    Anforderungen an den Nachweis einer Kraftfahrzeugbeschädigung durch

    Auszug aus KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09
    Der Beweis der Fahrzeugbeschädigung durch den Beklagten ist nicht geführt, wenn der gerichtliche Sachverständige feststellt, dass die Schäden nicht zu dem von den Beteiligten behaupteten Geschehen passen (sog. So-nicht-Unfall, OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1998 - 13 U 101/98 - r + s 1999, 322; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03 -).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat, Urt. v. 3.4.2014 - 4 U 60/13; NJW-RR 2013, 1498; 438; 2012, 356; OLGR 2009, 394; vgl. auch OLG Nürnberg, MDR 2012, 909; KG OLGR 2009, 775).
  • OLG Saarbrücken, 18.07.2019 - 4 U 102/17

    Darlegungs- und Beweislast eines durch Steinschlag Unfallgeschädigten

    aa) Diese Darlegungs- und Beweislast umfasst nicht nur die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug, sondern auch das Ausmaß dieses Schadens (vgl. Senat, Urteil vom 21. November 2013 - 4 U 437/12; KG, Beschluss vom 07. Mai 2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775 (776)).
  • OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13

    Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"

    Nach dem Ergebnis der in erster und zweiter Instanz durchgeführten Beweisaufnahme steht der für alle genannten Anspruchsgrundlagen erforderliche äußere Tatbestand der vom Kläger behaupteten Rechtsgutverletzung zwar nach dem für die haftungsbegründende Kausalität anwendbaren Maßstab des § 286 ZPO zur Überzeugung des Senats fest (vgl. insoweit auch KG, NZV 2009, 596; OLG Hamm, r + s 2001, 455; OLG Hamm, r + s 1999, 322f; Kaufmann, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 25. Kapitel, Rdn. 249; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).
  • OLG Dresden, 15.08.2014 - 7 U 1421/13

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls

    Nach dieser in der veröffentlichten Judikatur eher selten thematisierten Rechtsfigur (soweit ersichtlich nur: OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013 - 9 U 53/13, NZV 2014, 225; LG Essen, Urt. v. 18.03.2013 - 20 O 140/12, juris; KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775; OLG Hamm, Urt. v. 21.01.2005 - 20 U 228/03, juris; OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998 - 13 U 101/98, RuS 1999, 322) ist der im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zu führende Schadensnachweis dann nicht erbracht, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) festgestellt werden kann, dass die von dem Geschädigten eingeklagten Schäden ganz oder teilweise bei dem streitgegenständlichen Unfall entstanden sind (OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.) oder aber das Schadensbild nicht zu dem von dem Geschädigten behaupteten Unfall passt (OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998, a.a.O.).

    Darüber hinaus soll sich diese Rechtsfigur aber auch auf jene Fälle erstrecken, in denen die geltend gemachten Schäden nicht zu dem von den Unfallbeteiligten behaupteten Geschehen passen (KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775), erfasst mithin also letztlich auch den vom Geschädigten voll (§ 286 ZPO) zu beweisenden Unfallhergang (so explizit: LG Essen, a.a.O.; anklingend auch in den Gründen von OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.).

  • OLG Köln, 23.10.2014 - 19 U 79/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten bzw. gestellten Verkehrsunfalls

    Deshalb ist der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht nach § 286 ZPO die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zugetragen hat (vgl. OLG Saarbrücken , NJW-RR 2012, 356; NZV 2013, 438; KG , BeckRS 2009, 23504).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 60/13

    Verkehrsunfall: Beweisanforderungen für den Nachweis eines manipulierten Unfalls

    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat, NJW-RR 2013, 1498; 438; 2012, 356; OLGR 2009, 394; vgl. auch OLG Nürnberg, MDR 2012, 909; KG OLGR 2009, 775).
  • LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei nicht nachweisbarem Unfallverlauf

    Diese ihm obliegende Darlegungslast umfasst neben der Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß dieses Schadens (so explizit KG, Beschluss vom 7.5.2009, Az.: 12 U 56/09 KG; vgl. im Übrigen KG, Urt. v. 14.1.1994, 12 U 3157/93) auch den eigentlichen Hergang.
  • OLG Frankfurt, 24.09.2014 - 13 U 84/13

    Anforderungen an den Nachweis eines haftungsbegründeten Unfallereignisses im

    Der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis ist nach der herrschenden Rechtsprechung erst dann als erbracht anzusehen, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Art und Weise tatsächlich zugetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17.4.2014 - Az. 13 U 72/12; Saarländisches Oberlandesgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 30.10.2012, Az. 4 U 259/11, abgedruckt in NJW-RR 2013, 476 - 478 [OLG Saarbrücken 30.10.2012 - 4 U 259/11-82] ; OLG Nürnberg, MDR 2012, 909 [OLG Nürnberg 19.12.2011 - 4 U 2659/10] ; KG OLGR 2009, 775).
  • LG Essen, 22.12.2014 - 5 O 127/13

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl. Widerlegung des

    Damit liegt ein "So-nicht-Unfall" vor (vgl. z.B. OLG Hamm, 20 U 228/03, juris; KG Berlin, 12 U 56/09, juris) mit der Konsequenz, dass die Klage abzuweisen ist, weil die Schadensverursachung nicht nachgewiesen ist.
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