Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.06.2009 - II-2 UF 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Krankenvorsorgeunterhalt; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; Herabsetzung; Befristung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1572, 1578 b BGB
Krankenvorsorgeunterhalt; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; Herabsetzung; Befristung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Krankenvorsorgeunterhalts; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; Zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts bei chronischer Erkrankung eines Ehegatten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Krankenversicherung (private) - ehegewohnter Versicherungsschutz
- Judicialis
- rewis.io
- fr-blog.com
Krankenvorsorgeunterhalt; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; Herabsetzung; Befristung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1572; BGB § 1578b
Umfang des Krankenvorsorgeunterhalts; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts bei chronischer Erkrankung eines Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- streifler.de (Kurzinformation)
Geschiedenenunterhalt: Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingter Nachteil
Verfahrensgang
- AG Brakel, 20.06.2008 - 9 F 149/07
- OLG Hamm, 18.06.2009 - II-2 UF 6/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 577
- FamRZ 2009, 2098
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07
Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des …
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
Auf Grund der gesundheitlichen Verfassung der Klägerin kann von ihr eine Erwerbstätigkeit auch im teilschichtigen Bereich nicht länger erwartet werden (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2008, Az.: XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406, Juris, Rdnr. 20; OLG Celle…, Urteil vom 02.10.2008, Az.: 17 UF 97/08, FamRZ 2009, 56, Juris Rdnr. 11).Unter diesen Umständen erreichen die gesundheitlichen Probleme der Klägerin die Qualität eines ehebedingten Nachteils nicht (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2008, Az: XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406, Juris, Rdnr. 33).
- BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03
Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
Das Urteil des BGH vom 12.04.2006 (Az.: XII ZR 240/03, NJW 2006, 2401, FamRZ 2006, 1006), welches sich überdies in erster Linie auf Aufstockungsunterhalt bezieht, ist erst im Juli/August 2006, d.h. nach Abschluss des Vergleiches vom 11.05.2006, veröffentlicht worden. - OLG Braunschweig, 21.02.2007 - 1 UF 93/06
Ausnahme von der Gleichstellung von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt bei …
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
Soweit hierin Studiengebühren in Höhe von 500, 00 EUR enthalten sind, handelt es sich um eine außergewöhnlich hohe Belastung im Sinne eines Mehrbedarfes (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 21.02.2007, Az.: 1 UF 93/06, Juris, Rdn. 15), welcher vom Unterhaltsverpflichteten gesondert zu befriedigen ist. - BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
Das Kindergeld für J ist entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26.10.2005, Az.: XII ZR 34/03, FamRZ 2006, 99, Juris, Rdnrn. 22 ff.) nicht bedarfsmindernd anzurechnen. - OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller …
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
Auf Grund der gesundheitlichen Verfassung der Klägerin kann von ihr eine Erwerbstätigkeit auch im teilschichtigen Bereich nicht länger erwartet werden (vgl. BGH…, Urteil vom 26.11.2008, Az.: XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406, Juris, Rdnr. 20; OLG Celle, Urteil vom 02.10.2008, Az.: 17 UF 97/08, FamRZ 2009, 56, Juris Rdnr. 11).
- OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 141/15
Voraussetzungen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen …
Der unterhaltsberechtigte Ehepartner ist daher verpflichtet, auf einen nach objektiven Kriterien und im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse der Eheleute zu aufwendigen Versicherungsschutz zu verzichten (OLG Köln, Beschluss vom 10.11.2015 - 4 UF 257/13 - KG Berlin, Beschluss vom 2.10.2012 - 13 UF 174/11 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.6.2009 - 2 UF 6/09 -, OLGR 2009, 834). - KG, 02.10.2012 - 13 UF 174/11
Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Zumutbarkeit der Wahl einer günstigeren …
Der unterhaltsberechtigte Ehepartner ist daher verpflichtet, auf einen nach objektiven Kriterien und im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse der Eheleute zu aufwendigen Versicherungsschutz zu verzichten (…BGH FamRZ 1983 aaO;… BGH FamRZ 1989 aaO; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, 2 UF 6/09, OLGR 2009, 834).Dieser Nachteil ist auf die Ehe mit dem Antragsteller zurückzuführen (so auch OLG Hamm, OLGR 2009, 834).
Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 FamFG im Hinblick auf die bisher ungeklärte, von zwei Oberlandesgerichten bisher unterschiedlich beantwortete Frage (OLG Hamm, OLGR 2009, 834; OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 567) zuzulassen, ob der Umstand, dass der Ehegatte, der mit einem Beamten verheiratet und über diesen beihilfeberechtigt und privat krankenversichert war, nach der Scheidung der Ehe aufgrund seines Alters nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen kann (§ 6 Abs. 3 SGB V), als Ehe bedingter Nachteil zu werten ist, der einer Befristung sowie gegebenenfalls einer Herabsetzung des Krankenvorsorgeunterhalts entgegen steht.
- OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
Isolierte Geltendmachung und Begrenzung des Krankenvorsorgeunterhalts
Diese Erwägungen stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits in seiner früheren Rechtsprechung auf die Möglichkeit einer Kürzung des Vorsorgeunterhalts hingewiesen hat (…BGH FamRZ 1989, 483, 487. ebenso Pauling in Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 7. Aufl. § 4 Rn. 584. zum Basistarif als angemessene Versorgung vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, 2 UF 6/09, BeckRS 2009, 23740).
Rechtsprechung
OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 63 Abs. 3 GKG; § 68 Abs. 1 GKG; § 4 Abs. 1 ZPO; § 767 ZPO
Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren über den Streitwert des Berufungsverfahrens und Berücksichtigung von Nebenforderungen - Wolters Kluwer
Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren über den Streitwert des Berufungsverfahrens und Berücksichtigung von Nebenforderungen
- Judicialis
GKG § 63 Abs. 3; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO § 4 Abs. 1; ; ZPO § 767
- rechtsportal.de
Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren über den Streitwert des Berufungsverfahrens; Berücksichtigung von Nebenforderungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 08.05.2009 - 7 S 27/09
- OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 16.11.1990 - 9 W 97/90
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
OLG Karlsruhe, MDR 1991, 353. - OLG Celle, 20.12.2006 - 2 W 501/06
Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des …
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
Der Senat schließt sich der überwiegenden Rechtsprechung und Literaturmeinung an, dass eine Streitwertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht mit der Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar ist, obgleich der Rechtszug in der Hauptsache zum Bundesgerichtshof führt, und das auch nur bei Zulassung der Revision (so auch: OLG Koblenz, MDR 2008, 405. OLG Celle (3. Zivilsenat), 17. November 2005, 3 W 142 /05. OLG Celle (2. Zivilsenat) OLGR 2007, 198. - OLG Koblenz, 12.02.2008 - 5 W 70/08
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die zweitinstanzliche Streitwertfestsetzung des …
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
Der Senat schließt sich der überwiegenden Rechtsprechung und Literaturmeinung an, dass eine Streitwertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht mit der Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar ist, obgleich der Rechtszug in der Hauptsache zum Bundesgerichtshof führt, und das auch nur bei Zulassung der Revision (so auch: OLG Koblenz, MDR 2008, 405. OLG Celle (3. Zivilsenat), 17. November 2005, 3 W 142 /05. OLG Celle (2. Zivilsenat) OLGR 2007, 198.
- OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06
Zuständiges Gericht für Entscheidung über Rechtsmittel gegen Wertfestsetzung …
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 127. - OLG Zweibrücken, 10.04.2007 - 4 W 25/07
Gebührenerhebung - mehrfache Verfahrensgebühr nach Trennung eines gegen mehrere …
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
OLG Zweibrücken (4. Zivilsenat), 10. April 2007, 4 W 25/07. - BGH, 07.04.1989 - V ZR 34/88
Abänderung der Streitwertfestsetzung der unteren Instanz durch das …
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
Diese Änderungsbefugnis umfasst alle Streitwertentscheidungen der vorausgegangenen Instanzen, also sowohl der ersten Instanz als auch des Berufungsgerichts (vgl. BGH VersR 1989, 817 zitiert nach juris: Rz. 3), gleichgültig ob es sich dabei um eine Streitwertfestsetzung für die jeweilige Instanz oder um einen die Festsetzung der ersten Instanz auf Beschwerde oder von Amts wegen ändernden Beschluss des Berufungsgerichts handelt. - BGH, 03.12.1955 - VI ZR 64/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
Stein/Jonas/Pohle, ZPO, § 4 Rz. 25. Baumbach/Lauterbach, ZPO, § 3 Anhang Stichwort "Vollstreckungsabwehrklage" Rz. 133. BGH NJW 1968, 1275 zitiert nach Juris Rz. 1. BGH WM 1956, 144.
- BGH, 22.10.2015 - IX ZR 115/15
Streitwert der Vollstreckungsgegenklage
Insbesondere erhöht ein neben der Hauptsache mit der Vollstreckungsgegenklage angefochtener Kostenfestsetzungsbeschluss den Wert nicht (OLG Celle, OLGR 2009, 834, 835; vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 64/55, WM 1956, 144, 145; zu § 826 BGB: BGH, Beschluss vom 29. März 1968 - VIII ZR 141/65, NJW 1968, 1275;… Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort Vollstreckungsabwehrklage;… MünchKomm-ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 3 Rn. 130;… § 4 Rn. 24). - BGH, 24.04.2012 - IX ZR 230/09
Verfahrensrecht - Festsetzung eines Beschwerdewerts
Die in objektiver Klagehäufung erhobene Vollstreckungsgegenklage gegen den als Titel selbständigen Kostenfestsetzungsbeschluss erhöht den Streitwert nicht, weil die Kostenfestsetzung aus dem genannten Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 10. September 2008 resultiert und deshalb die Kosten als Nebenkosten nicht berücksichtigungsfähig sind, auch dann, wenn sie in einem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt wurden (BGH, Beschluss vom 29. März 1968 - VIII ZR 141/65, NJW 1968, 1275; OLG Celle, BeckRS 2009, 22956;… Zöller/Herget, aaO je mwN).
Rechtsprechung
OLG München, 01.04.2009 - 7 U 4575/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Notwendigkeit gerichtlicher Vorgaben an einen Sachverständigen zur Klärung der Frage nach dem Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses
- webshoprecht.de
Zur Feststellung des Vorliegens eines Wettbewerbsverhältnisses durch das Gericht
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Wettbewerbsverhältnis und Konkurrenzverhältnis; Beauftragung eines Sachverständigen
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 611
Abgrenzung von Wettbewerbs- und Konkurrenzverhältnis; Beauftragung eines Sachverständigen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Sachverständiger beurteilt nicht Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses
Verfahrensgang
- LG München I, 20.07.2007 - 15 O 11833/06
- OLG München, 01.04.2009 - 7 U 4575/07
Papierfundstellen
- WM 2010, 375
Rechtsprechung
OLG Rostock, 26.05.2009 - 3 U 241/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Berufungsverfahren: Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes durch Berufungszurückweisungsbeschluss
- Wolters Kluwer
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Verwerfung der Berufung durch einstimmigen Beschluss bei ausstehender höchstrichterlicher Klärung einer Rechtsfrage
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Verwerfung der Berufung durch einstimmigen Beschluss bei ausstehender höchstrichterlicher Klärung einer Rechtsfrage - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2010, 48
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06
Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, …
Auszug aus OLG Rostock, 26.05.2009 - 3 U 241/08
Entsprechend des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2008, 1 BvR 2587/06, NJW 2009, 572 dürfe ein berufungszurückweisender Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht ergehen, wenn eine ihm zugrunde liegende Rechtsfrage noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sei.Nach der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2008, 1 BvR 2587/06, NJW 2009, 572 ist eine mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbare und den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann gegeben, wenn diese sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt.
- OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 10/07
Arglistiges Verschweigen eines Mangels bei wirksamem …
Auszug aus OLG Rostock, 26.05.2009 - 3 U 241/08
Vielmehr genügt er seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Verkäufer vorzutragende konkrete, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifizierte Aufklärung widerlegt (…vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2000, V ZR 285/99, NJW 2001, 64 m.w.N.; siehe auch Brandenburgisches OLG, Urt. v. 10.04.2008, 5 U 10/07 zitiert nach Juris ). - BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99
Arglistige Täuschung über Altlasten
Auszug aus OLG Rostock, 26.05.2009 - 3 U 241/08
Vielmehr genügt er seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Verkäufer vorzutragende konkrete, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifizierte Aufklärung widerlegt (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2000, V ZR 285/99, NJW 2001, 64 m.w.N.;… siehe auch Brandenburgisches OLG, Urt. v. 10.04.2008, 5 U 10/07 zitiert nach Juris ).
- OLG München, 27.03.2012 - 5 U 4137/11
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei …
Die insoweit von der herrschenden Lehre abweichende, auf den Wettcharakter abstellende Entscheidung des Landgerichts München I im Verfahren 34 O 26336/10 gibt keinen Anlass für eine mündliche Verhandlung und für eine Revisionszulassung, da vereinzelte gegenläufige Stimmen bei im Übrigen in Rechtsprechung und Rechtslehre nicht umstrittener Gesetzesauslegung keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf auslösen (BGH, Beschlüsse vom 08.02.2010 - II ZR 156/09; vom 25.05.2011 - IV ZR 17/10; vom 21.02.2012 - VII ZR 290/11; OLG Rostock, Beschluss vom 26.05.2009 - 3 U 241/08, MDR 2010, 48). - OLG Köln, 04.04.2011 - 17 W 59/11
Statthaftigkeit der Erinnerung gegen den den Antrag auf Gewährung von …
Indes vermag nicht jede Gegenstimme einen Klärungsbedarf zu begründen, vielmehr ist weiterer Klärungsbedarf nur dann gegeben, wenn nicht nur vereinzelte gegenläufige Stimmen eine abweichende Auffassung vertreten (vgl. auch OLG Rostock, MDR 2010, 48).