Weitere Entscheidungen unten: KG, 25.05.2009 | OLG Köln, 17.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11117
OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08 (https://dejure.org/2009,11117)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.2009 - 3 U 232/08 (https://dejure.org/2009,11117)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 3 U 232/08 (https://dejure.org/2009,11117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch aus einem Pferdetransportunfall: Wirksamkeit einer Haftungsausschlussklausel; Überwachungskamera und -mikrofon auf der Ladefläche als notwendiger Standard

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltsanforderungen beim Transport von Pferden; Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses

  • Judicialis

    BGB § 305c II; ; BGB § 833; ; BGB § 280

  • rabüro.de

    Zum Schadensersatz aus einem Transportunfall eines Pferdes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2; BGB § 833; BGB § 280
    Sorgfaltsanforderungen beim Transport von Pferden; Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Ein Drittschutz kommt dann nicht in Betracht, wenn - wie hier - der Dritte wegen des Sachverhalts, aus dem er den Anspruch herleitet, einen inhaltsgleichen Anspruch gegen den Gläubiger oder einen anderen hat (BGHZ 70, 330; BGHZ 129, 169, BGH NJW 1996, 2929).

    Sie ist im allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGH NJW 1996, 2929).

  • BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79

    Rechtskräftiges Teilurteil - Bedeutung - Revisionsentscheidung - Schlußurteil -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruchsgrund nur unter Beschränkung auf den entschiedenen Anspruchsteil oder aber generell für den gesamten geltend gemachten Anspruch erörtert und bejaht worden ist (BGH NJW 1981, 1045 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 10 U 205/01

    Tierhalterhaftung: Mithaftung des von einem frei laufenden Schäferhund verletzten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Allein das bloße "Dasein" eines angeleinten Hundes ergebe noch keine Mithaftung (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 242).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Der BGH hat zwar bereits entschieden, dass § 254 BGB entsprechend anwendbar ist, wenn der dem Verletzten zugefügte Schaden an seinem Tier entstanden und von diesem mitverursacht ist (BGH NJW 1976, 2130).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Daraus folgt, dass auch die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage wie die Pflichtverletzung bzw. das Verschulden für einen weitergehenden Anspruch des Klägers neu geprüft und neu entschieden werden muss, denn die Rechtskraft der teilweisen Verurteilung bezieht sich nicht auf den vorliegend noch im Streit befindlichen Rest des Anspruches (BGH NJW 1997, 3019).
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZR 155/04

    Bestimmung des Streitgegenstandes eines Berufungsverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Denn der Streitgegenstand eines Berufungsverfahrens bestimmt sich nach den Anträgen, die allenfalls unter Berücksichtigung des Parteivortrages auszulegen sind (BGH NJW-RR 2005, 1659).
  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 7/77

    Ausschluß der Tierhalterhaftung - Tierhalterhaftung - Eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Denn weitere Voraussetzung ist, dass der Schutzbereich des § 833 BGB auch eröffnet ist, was dann der Fall ist, wenn der Tierhalter für einen Schaden einzustehen hat, der einem Dritten durch die Unberechenbarkeit des Verhaltens eines Tieres entsteht und dabei die typischen Auswirkungen der Tiergefahr sich verwirklichen (BGH VersR 1978, 515).
  • OLG Celle, 12.04.1990 - 5 U 291/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Die entschiedenen Fälle betreffen allerdings eine Konstellation, in denen dann der jeweils Verletzte als Trainer das Tier in seinem Obhutsbereich hatte (OLG Celle VersR 1990, 794 und OLG Köln VersR 1982, 559).
  • OLG Köln, 12.06.1981 - 20 U 246/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 3 U 232/08
    Die entschiedenen Fälle betreffen allerdings eine Konstellation, in denen dann der jeweils Verletzte als Trainer das Tier in seinem Obhutsbereich hatte (OLG Celle VersR 1990, 794 und OLG Köln VersR 1982, 559).
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Rechtsprechung
   KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4727
KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09 (https://dejure.org/2009,4727)
KG, Entscheidung vom 25.05.2009 - 8 U 76/09 (https://dejure.org/2009,4727)
KG, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 8 U 76/09 (https://dejure.org/2009,4727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Berufung; Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft für Mietschuld

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachhaftung; ausgeschiedener Gesellschafter

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 115 Abs. 3; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 545; ; BGB § 736 Abs. 2; ; HGB § 160; ; HGB § 160 Abs. 1 S. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gesellschaftsrecht: GbR: Zur Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Mietforderungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 545; ZPO § 114
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Berufung; Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft für Mietschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfristung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Nachhaftung des ausgeschiedenen BGB-Gesellschafters für Mietforderungen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Mietforderungen

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 25 O 339/08
  • KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09
    Das setzt allerdings voraus, dass dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb der Rechtsmittelfrist neben der ordnungsgemäß ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch die insoweit notwendigen Belege beigefügt waren, da der Antragsteller grundsätzlich nur dann davon ausgehen kann, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben (vgl. BGH NJW-RR 2008, 942).

    Gleiches gilt, wenn zwar einzelne Fragen zu den Einnahmen nicht beantwortet sind, sich aber auf Grund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (vgl. BGH NJW-RR 2008, 942).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.1989 - 9 U 58/89
    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09
    Dies führt dazu, dass die Berufung keinen Erfolg verspricht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 126; Philippi in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 114 Rn. 28; Groß in Schoreit/Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe, 9. Aufl. 2008, § 114 ZPO Rn. 60; Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen -, 3. Aufl. 2007, Rn. 665).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09
    Der Schriftsatz vom 6. April 2009 ist eindeutig als Prozesskostenhilfeantrag bezeichnet worden und enthält nicht die Erklärung, dass schon hiermit gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt werden sollte, § 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2006, 140, 141).
  • BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00

    Rechtsfolgen einer Verlängerungsklausel in einem Mietvertrag

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Verlauf des Dauerschuldverhältnisses in der Zukunft gewiss oder ungewiss war (vgl. BGH NJW 2002, 2170, 2171).
  • LG Hannover, 15.12.2010 - 23 O 32/07

    Schadensersatzanspruch der Versicherten einer Versicherung auf fremde Rechnung

    Die erkennende Kammer sieht sich aus den genannten Gründen unverändert nicht in der Lage, die aufgeworfene Rechtsfrage so zu beurteilen wie der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle in seiner als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung (beispielhaft hier: Urteil vom 10.06.2010; 8 U 76/09).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.06.2009 - I-17 W 151/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11013
OLG Köln, 17.06.2009 - I-17 W 151/09 (https://dejure.org/2009,11013)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.06.2009 - I-17 W 151/09 (https://dejure.org/2009,11013)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - I-17 W 151/09 (https://dejure.org/2009,11013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ermäßigte Verfahrensgebühr; Erstattungsfähigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RVG § 13; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG
    Ermäßigte Verfahrensgebühr; Erstattungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des im Berufungsverfahren nach einem Hinweis auf die Verfristung der Berufungsbegründung bestellten Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten

  • Judicialis

    RVG § 13; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; VV RVG Nr. 3201 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des im Berufungsverfahren nach einem Hinweis auf die Verfristung der Berufungsbegründung bestellten Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 15 O 356/07
  • OLG Köln, 17.06.2009 - I-17 W 151/09

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 54
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2009 - 17 W 151/09
    Das entspricht der - im vorliegenden Verfahren auch von keinem Beteiligten in Zweifel gezogenen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2007, 3723).
  • OLG Koblenz, 11.05.2006 - 14 W 278/06

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in der Berufungsinstanz nach Erteilung

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2009 - 17 W 151/09
    Allein der vorangegangene gerichtliche Hinweis auf die Unzulässigkeit der Berufung führt nicht zur Erstattungsfähigkeit der vollen 1, 6 Verfahrensgebühr für den Antrag auf Zurückweisung der Berufung (vgl. auch OLG Koblenz AGS 2007, 274).
  • OLG Köln, 16.08.2010 - 17 W 161/10

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten

    Soweit der Senat in einer abweichenden Sachverhaltskonstellation, nämlich dann, wenn der Antrag auf Zurückweisung bzw. Verwerfung der Berufung erst nach dem gerichtlichen Hinweis auf die Verfristung der eingereichten Berufungsbegründung gestellt wird und deren Übermittlung an den Prozessbevollmächtigten auch überhaupt erst zugleich mit dem Kostenbeschluss nach § 516 Abs. 3 ZPO erfolgt (vgl. OLG Köln [Senat] OLGR 2009, 850 = JurBüro 2009, 645 = MDR 2010, 54), lediglich die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG für erstattungsfähig erachtet hat, unterscheidet der Streitfall sich hiervon grundlegend.
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