Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 29.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08   

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https://dejure.org/2009,4996
OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08 (https://dejure.org/2009,4996)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2009 - 14 U 51/08 (https://dejure.org/2009,4996)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 14 U 51/08 (https://dejure.org/2009,4996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft für arglistige Täuschung von Kapitalanlegern durch beauftragte Kapitalanlagevermittler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Gründungsgesellschafter einer Publikumsgesellschaft gegenüber neu eintretenden Gesellschaftern; Zurechnung des Verhaltens mit der Werbung von Anlegern beauftragter Vermittler

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 276 Abs. 1; ; BGB § 278; ; HGB § 161 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Gründungsgesellschafter einer Publikumsgesellschaft gegenüber neu eintretenden Gesellschaftern; Zurechnung des Verhaltens mit der Werbung von Anlegern beauftragter Vermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 123 Abs. 2, § 276 Abs. 1, § 278, HGB § 161 Abs. 1
    Haftung der Gründerkommanditisten einer Fondsgesellschaft für arglistige Täuschung von Anlegern durch beauftragte Anlagevermittler

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Fondsgesellschaft für arglistige Täuschung von Anlegern durch beauftragte Anlagevermittler

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Multi Advisor Fund I GbR, Haftung der Fondsgesellschaft und der Gründungsgesellschafter für arglistige Täuschung der Anleger durch die Anlagevermittler

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Multi Advisor Fund I war darauf angelegt die Anleger zu schädigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    SECI haftet geschädigten Anlegern des Multi Advisor Fund I

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schädigungszweck bei Multi Advisor Fund I

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SECI haftet geschädigten Anlegern des Multi Advisor Fund I

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 2118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 74/08

    Voraussetzungen einer Informationspflicht über Unrichtigkeiten des im Vertrieb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Daß die Beklagte Ziff. 1 Gründungsgesellschafterin gewesen sei, reiche nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 29.01.2009 III ZR 74/08) nicht aus, um ein Schuldverhältnis zu dem Anleger zu begründen, aus dem sich Informationspflichten ergäben.

    Auch in dem Beschluß vom 29.01.2009 (WM 2009, 400) hat der Bundesgerichtshof keineswegs angenommen, daß zwischen einem beitretenden Anleger und einem Gründungsgesellschafter kein Schuldverhältnis bestehe, aus dem sich Informationspflichten ergeben.

  • BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Daher trafen sie die aus der Anbahnung von Vertragsverhandlungen entstandenen Pflichten und haftet sie für die unzutreffenden Angaben von Vertriebsbeauftragten oder anderen Personen in ihrem Verantwortungsbereich (BGH, NJW-RR 2003, 1393; BGH, DStR 2003, 1494).

    Die aus den Besonderheiten der Publikumsgesellschaft hergeleiteten Einschränkungen des allgemeinen Grundsatzes der Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen gelten gerade nicht für die Gründungsgesellschafter (BGH, NJW 1985, 380; BGH, NJW 1987, 2677; BGH, DStR 2003, 1494).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Die mit der Werbung von Anlegern beauftragte F. F. AG und die von dieser eingesetzten Untervermittler, die mit den Beitrittsformularen ausgestattet waren, waren keine Dritten im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB, sondern Erfüllungsgehilfen (BGHZ 167, 239; BGH, NJW-RR 2006, 178).

    Ebenso kann er einen Schadensersatzanspruch aus vorsätzlichem Verschulden bei Vertragsschluß gegen die kreditgebende Bank geltend machen, die sich das täuschende Verhalten des Vermittlers zurechnen lassen muß, da dieser nicht Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB ist (BGHZ 167, 239; BGH, NJW 2008, 2912).

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Die aus den Besonderheiten der Publikumsgesellschaft hergeleiteten Einschränkungen des allgemeinen Grundsatzes der Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen gelten gerade nicht für die Gründungsgesellschafter (BGH, NJW 1985, 380; BGH, NJW 1987, 2677; BGH, DStR 2003, 1494).
  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Die aus den Besonderheiten der Publikumsgesellschaft hergeleiteten Einschränkungen des allgemeinen Grundsatzes der Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen gelten gerade nicht für die Gründungsgesellschafter (BGH, NJW 1985, 380; BGH, NJW 1987, 2677; BGH, DStR 2003, 1494).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Daher trafen sie die aus der Anbahnung von Vertragsverhandlungen entstandenen Pflichten und haftet sie für die unzutreffenden Angaben von Vertriebsbeauftragten oder anderen Personen in ihrem Verantwortungsbereich (BGH, NJW-RR 2003, 1393; BGH, DStR 2003, 1494).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Es braucht daher nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntniserlangung von dem Mangel geltend gemacht zu werden, sondern ist erst verwirkt, wenn sich die Gesellschaft wegen der Untätigkeit des getäuschten Anlegers über einen gewissen Zeitraum hinweg bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dieser werde von seinem Recht nicht mehr Gebrauch machen, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGHZ 156, 46).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Der Anspruch des Klägers war nach dem im Schadensersatzrecht geltenden Prinzip der Vorteilsausgleichung von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, daß gleichzeitig die Vorteile, die mit dem schädigenden Ereignis in adäquatem Zusammenhang stehen, herausgegeben werden (BGH, NJW-RR 2005, 170).
  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03

    Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Die mit der Werbung von Anlegern beauftragte F. F. AG und die von dieser eingesetzten Untervermittler, die mit den Beitrittsformularen ausgestattet waren, waren keine Dritten im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB, sondern Erfüllungsgehilfen (BGHZ 167, 239; BGH, NJW-RR 2006, 178).
  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
    Ebenso kann er einen Schadensersatzanspruch aus vorsätzlichem Verschulden bei Vertragsschluß gegen die kreditgebende Bank geltend machen, die sich das täuschende Verhalten des Vermittlers zurechnen lassen muß, da dieser nicht Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB ist (BGHZ 167, 239; BGH, NJW 2008, 2912).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09

    Aufklärungspflichten der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds

    Gemäß § 278 BGB ist ihm auch das Verschulden von Vertriebsbeauftragten zurechenbar, da sie in seinem Verantwortungsbereich tätig werden (BGH, Urteil vom 14.07.2003 - II ZR 202/02; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2009 - 14 U 51/08).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.06.2009 - 9 WF 63/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5919
OLG Saarbrücken, 29.06.2009 - 9 WF 63/09 (https://dejure.org/2009,5919)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.06.2009 - 9 WF 63/09 (https://dejure.org/2009,5919)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 9 WF 63/09 (https://dejure.org/2009,5919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 219
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 14.10.2009 - 9 UF 44/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners

    Neben den in § 11 Abs. 2 Satz 2 sowie §§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, 30 Satz 2 Nr. 1 SGB II vorgesehenen Freibeträgen in Höhe von hier monatlich insgesamt (100 EUR + [richtig: 300*20 % =] 60 EUR =) 160 EUR (dazu Eicher/Spellbrink/Mecke, SGB 11, 2. Aufl., § 30, Rz. 26) hat der Kläger nämlich nach § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II die Möglichkeit, zusätzlich bis zur Höhe des zu Gunsten des Beklagten titulierten Unterhalts von 249 EUR anrechnungsfrei hinzuzuverdienen, da Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung, der ein gerichtlich protokollierter Vergleich - wie hier - gleichzuachten ist (§ 127 a BGB ), festgelegten Betrag nicht als auf die Sozialleistung anzurechnendes Einkommen anzusehen ist (6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 9 WF 63/09 - Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2007, 1905 ; OLG Koblenz, FamRZ 2006, 546; Eicher/Spellbrink/Mecke, aaO., § 11, Rz. 128).
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