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OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 833 BGB; § 834 BGB; § 847 BGB; § 539 Abs. 2 RVO; § 636 RVO
Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Pferd; Ausschluss der Tierhalterhaftung bei einem Arbeitsunfall; Annahme einer Tätigkeit im unversicherten, "eigenwirtschaftlichen" Bereich; Begriff der Aufsichtsführung; Schmerzensgeld aufgrund des Verlustes des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Pferd; Ausschluss der Tierhalterhaftung bei einem Arbeitsunfall; Annahme einer Tätigkeit im unversicherten, "eigenwirtschaftlichen" Bereich; Begriff der Aufsichtsführung; Schmerzensgeld aufgrund des Verlustes des ...
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BGB § 847
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 11.07.1995 - 7 O 394/94
- OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95
Papierfundstellen
- OLG-Report Celle 1996, 247
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84
Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verletzung eines …
Auszug aus OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95
Es fehlt jedoch an der für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit erforderlichen Voraussetzung, daß für den Helfer das fremdwirtschaftliche Interesse des Unfallbetriebs im Vordergrund steht; eine sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeit löst den Versicherungsschutz des § 539 Abs. 2 RVO nicht aus (BGH VersR 1985, 1082, 1083). - BGH, 30.09.1986 - VI ZR 161/85
Begriff des Tierhalters; Begriff des Tierhüters
Auszug aus OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95
Dementsprechend hat der BGH den Reiter eines fremden Pferdes nur in einem Fall als Tierhüter angesehen, wo der Reiter "selbständig, also ohne Begleitperson aus dem Stall" ausgeritten war (BGH NJW 1987, 949, 950 [BGH 30.09.1986 - VI ZR 161/85] ). - BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95
Zwar hat der BGH die Beweislastregel des § 834 BGB auch dann für anwendbar erklärt, wenn der Tierhüter die Aufsicht nicht durch Vertrag, sondern im Rahmen eines Gefälligkeitverhältnissesübernommen hat (BGH NJW 1992, 2474, 2476 [BGH 09.06.1992 - VI ZR 49/91] ).
- OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92
Pferdehalter Gefälligkeit
Auszug aus OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95
Denn selbst kurzfristige, nur aus Gefälligkeit übernommene und daher unentgeltlich erbrachte Hilfeleistungen können eine arbeitnehmerähnliche Eingliederung des Helfers in den Unfallbetrieb begründen (OLG Hamm VersR 1994, 691 [OLG Hamm 08.12.1992 - 9 U 29/92] ; OLG Köln VersR 1994, 693 [OLG Hamm 08.07.1993 - 27 U 41/93] ; Lauterbach, Unfallversicherung, § 539 Anm. 101 b, 102;… Wussow/Schloen, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Aufl., Rn. 2602). - OLG Hamm, 08.12.1992 - 9 U 29/92
Tierhalterhaftung; Reitunfall; Sozialversicherter Arbeitsunfall
Auszug aus OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95
Denn selbst kurzfristige, nur aus Gefälligkeit übernommene und daher unentgeltlich erbrachte Hilfeleistungen können eine arbeitnehmerähnliche Eingliederung des Helfers in den Unfallbetrieb begründen (OLG Hamm VersR 1994, 691 [OLG Hamm 08.12.1992 - 9 U 29/92] ; OLG Köln VersR 1994, 693 [OLG Hamm 08.07.1993 - 27 U 41/93] ; Lauterbach, Unfallversicherung, § 539 Anm. 101 b, 102;… Wussow/Schloen, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Aufl., Rn. 2602). - OLG Hamm, 08.07.1993 - 27 U 41/93
Unterbrechung durch Streitverkündung im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95
Denn selbst kurzfristige, nur aus Gefälligkeit übernommene und daher unentgeltlich erbrachte Hilfeleistungen können eine arbeitnehmerähnliche Eingliederung des Helfers in den Unfallbetrieb begründen (OLG Hamm VersR 1994, 691 [OLG Hamm 08.12.1992 - 9 U 29/92] ; OLG Köln VersR 1994, 693 [OLG Hamm 08.07.1993 - 27 U 41/93] ; Lauterbach, Unfallversicherung, § 539 Anm. 101 b, 102;… Wussow/Schloen, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Aufl., Rn. 2602).
- BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15
Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem …
So hat der Senat Pferde eines aus Liebhaberei betriebenen Rennstalls nicht als privilegierte Nutztiere angesehen (Urteil vom 24. November 1954 - VI ZR 255/53, VersR 1955, 116; vgl. auch OLG Celle, OLGR Celle 1996, 247, 248 zur hobbymäßigen Pferdezucht).