Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 11.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.12.2003 - 9 U 109/03   

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https://dejure.org/2003,10218
OLG Celle, 03.12.2003 - 9 U 109/03 (https://dejure.org/2003,10218)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.12.2003 - 9 U 109/03 (https://dejure.org/2003,10218)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 9 U 109/03 (https://dejure.org/2003,10218)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 65 Abs. 2 NdsVstättVO; § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB
    Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gegen Absturzrisiko von offenem Podium; Anbringung von Abschrankungen; Freifläche hinter der letzten Sitzreihe auf einem Podium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gegen Absturzrisiko von offenem Podium; Anbringung von Abschrankungen; Freifläche hinter der letzten Sitzreihe auf einem Podium

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten bei Podiumsveranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nds VStättVO § 65 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2
    Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts bei Festveranstaltung mit nicht absturzgesichertem Podium

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1049
  • OLG-Report Celle 2004, 178
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2003 - 9 U 109/03
    Es ist weder dem geltenden Schadensersatzrecht fremd noch neu, sondern entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung, dass denjenigen, der - wie z. B. der Inhaber eines Kaufhauses oder der Gastwirt - aus kommerziellen Gründen einen Verkehr eröffnet, gesteigerte Pflichten in Bezug auf die Sicherheit seiner Kunden oder Gäste treffen (vgl. nur BGH NJW 1985, 482; NJW 1994, 2617; OLG Köln VersR 1993, 1497; Staudinger-Heger, BGB, 13. Aufl., § 823 Anm. E 141 und E 253 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93

    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2003 - 9 U 109/03
    Es ist weder dem geltenden Schadensersatzrecht fremd noch neu, sondern entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung, dass denjenigen, der - wie z. B. der Inhaber eines Kaufhauses oder der Gastwirt - aus kommerziellen Gründen einen Verkehr eröffnet, gesteigerte Pflichten in Bezug auf die Sicherheit seiner Kunden oder Gäste treffen (vgl. nur BGH NJW 1985, 482; NJW 1994, 2617; OLG Köln VersR 1993, 1497; Staudinger-Heger, BGB, 13. Aufl., § 823 Anm. E 141 und E 253 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 23.06.1993 - 2 U 198/92

    Gaststätte; Gehweg; Parken; Hindernis; Verkehrssicherungspflicht; Verletzung;

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2003 - 9 U 109/03
    Es ist weder dem geltenden Schadensersatzrecht fremd noch neu, sondern entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung, dass denjenigen, der - wie z. B. der Inhaber eines Kaufhauses oder der Gastwirt - aus kommerziellen Gründen einen Verkehr eröffnet, gesteigerte Pflichten in Bezug auf die Sicherheit seiner Kunden oder Gäste treffen (vgl. nur BGH NJW 1985, 482; NJW 1994, 2617; OLG Köln VersR 1993, 1497; Staudinger-Heger, BGB, 13. Aufl., § 823 Anm. E 141 und E 253 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 112/03   

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https://dejure.org/2003,29243
OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 112/03 (https://dejure.org/2003,29243)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2003 - 14 U 112/03 (https://dejure.org/2003,29243)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 14 U 112/03 (https://dejure.org/2003,29243)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Laster war zu hoch - Höhenleiteinrichtung beschädigt - zum Beweiswert von Zeugenaussagen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 286
    Beweiswürdigung bei sog. Knallzeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2004, 178
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2009 - 4 U 43/09

    Zu den Verkehrspflichten eines Gastwirtes

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss bei der Gestaltung der Gasträume dem Umstand Rechnung tragen, dass die Aufmerksamkeit und Konzentration der Gäste durch die in der Gaststätte stattfindene Kommunikation insbesondere nach dem Genuss alkoholischer Getränke Einschränkungen erfahren kann (OLGR Koblenz 2005, 528; OLGR Celle 2004, 178; vgl. auch OLG Hamm, NJW 2000, 3144; OLGR 2001, 213).
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