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   OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07   

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https://dejure.org/2007,4146
OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07 (https://dejure.org/2007,4146)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2007 - 14 U 97/07 (https://dejure.org/2007,4146)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 14 U 97/07 (https://dejure.org/2007,4146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden überholenden Fahrzeuges mit einem in gleicher Richtung vorausfahrenden Linksabbieger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 S. 1 StVO; § 7 StVG; § 17 StVG; § 3 PflVersG
    Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des Anscheinsbeweises bei Kollision auf der Gegenfahrbahn; Beweis der Unabwendbarkeit und Zusammenstoß zwischen Linksabbieger und Überholer; Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren von Kraftfahrzeugen und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des Anscheinsbeweises bei Kollision auf der Gegenfahrbahn; Beweis der Unabwendbarkeit und Zusammenstoß zwischen Linksabbieger und Überholer; Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren von Kraftfahrzeugen und ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 1 Satz 4; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem nachfolgenden überholenden PKW mit einem in gleicher Richtung vorausfahrenden, aber bereits in Schrägstellung befindlichen, Linksabbiegers [hier 50:50]; Schmerzensgeldbemessung bei multiplen Verletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2008, 274
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
    Bei dieser Sachlage können deshalb nach zutreffender Auffassung die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht zu Lasten des Auffahrenden angewandt werden (vgl. dazu OLG Celle - 5. Zivilsenat , VersR 1978, 964 - jurisRdnr. 19 . ebenso OLG Oldenburg, VersR 1992, 842. ähnlich auch KG, MDR 2001, 808 - jurisRdnr. 17, wonach ein Schrägaufprall als atypisches Schadensbild die Anwendung des Anscheinsbeweises ausschließen kann).
  • KG, 21.05.2001 - 12 U 3372/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
    Fraglich ist aber schon, ob sich die besondere Betriebsgefahr des Motorrades, die in der Instabilität des Fahrzeuges begründet ist (vgl. KG, NZV 2002, 34 - jurisRdnr. 25), im vorliegenden Fall überhaupt unfallursächlich ausgewirkt hat.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 119/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnwagengespanns mit einem Motorrad

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
    c) Die Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren führt hier zu einer Haftungsquote von 50 : 50. Zwar trifft die Auffassung des Landgerichts, die Betriebsgefahr eines Motorrades sei gegenüber derjenigen eines Personenkraftwagens im Normalfall erhöht, nach jedenfalls teilweise in der Rechtsprechung vertretener Auffassung zu (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, DAR 2005, 217 - jurisRdnr. 22).
  • OLG Celle, 08.12.1977 - 5 U 39/77

    Auffahrunfall - Anscheinsbeweis

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
    Bei dieser Sachlage können deshalb nach zutreffender Auffassung die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht zu Lasten des Auffahrenden angewandt werden (vgl. dazu OLG Celle - 5. Zivilsenat , VersR 1978, 964 - jurisRdnr. 19 . ebenso OLG Oldenburg, VersR 1992, 842. ähnlich auch KG, MDR 2001, 808 - jurisRdnr. 17, wonach ein Schrägaufprall als atypisches Schadensbild die Anwendung des Anscheinsbeweises ausschließen kann).
  • KG, 06.12.2004 - 12 U 21/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vom Erstgericht abweichende

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
    Zwar soll nach teilweise vertretener Auffassung bei einem Zusammenstoß zwischen Linksabbieger und Überholer ein Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass der Linksabbieger seiner Pflicht zur zweiten Rückschau nicht nachgekommen ist (vgl. OLG Celle - 5. Zivilsenat , SP 1993, 3. KG in ständiger Rechtsprechung, z. B. NZV 2005, 413. Hentschel, a. a. O., § 9 StVO Rdnr. 55).
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
    Dass im Überholbereich links eine untergeordnete Straße abzweigte, bewirkte keine unklare Verkehrslage, ebenso wenig das unstreitige Langsamfahren des Beklagten zu 1 in diesem Bereich (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2003, 89 - jurisRdnr. 13 m. w. N.. KG, NZV 2006, 309 - jurisRdnr. 8 und VRS 103, 403 - jurisRdnr. 14. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 5 StVO Rdnr. 35 m. w. N.).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
    Dass im Überholbereich links eine untergeordnete Straße abzweigte, bewirkte keine unklare Verkehrslage, ebenso wenig das unstreitige Langsamfahren des Beklagten zu 1 in diesem Bereich (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2003, 89 - jurisRdnr. 13 m. w. N.. KG, NZV 2006, 309 - jurisRdnr. 8 und VRS 103, 403 - jurisRdnr. 14. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 5 StVO Rdnr. 35 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 1 U 53/00

    Haftungsverteilung bei einem Linksabbiegerunfall

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
    Er ist dagegen nicht anwendbar, wenn das Schadensgeschehen Umstände aufweist, die es ernsthaft als möglich erscheinen lassen, dass der Unfall anders abgelaufen ist als nach dem "Muster" der der Anscheinsregel zugrundeliegenden Erfahrungstypik (vgl. dazu allgemein OLG Frankfurt, OLGR 2002, 51 - jurisRdnr. 1 - m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 25.10.1990 - 8 U 92/90

    Rückfront des vorausfahrenden Fahrzeugs; Verschulden des Auffahrenden;

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
    Bei dieser Sachlage können deshalb nach zutreffender Auffassung die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht zu Lasten des Auffahrenden angewandt werden (vgl. dazu OLG Celle - 5. Zivilsenat , VersR 1978, 964 - jurisRdnr. 19 . ebenso OLG Oldenburg, VersR 1992, 842. ähnlich auch KG, MDR 2001, 808 - jurisRdnr. 17, wonach ein Schrägaufprall als atypisches Schadensbild die Anwendung des Anscheinsbeweises ausschließen kann).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen näheren, gerade im Streitfall u. U. nicht erfüllten Voraussetzungen dieser Auffassung beizupflichten ist (s. zu Einschränkungen etwa OLG Celle, Urteil vom 19.12.2007 - 14 U 97/07 - Tz. 45), greift ein solcher Anscheinsbeweis jedenfalls nicht ein, werden, wie im Streitfall, mehrere Fahrzeuge in einem Zug überholt (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78).
  • OLG München, 01.06.2022 - 10 U 7382/21

    Beweis und Anscheinsbeweis beim Spurwechsel

    Jede Partei ist hierbei für ein unfallursächliches Verschulden der Gegenseite beweispflichtig, wobei grundsätzlich auch die Grundsätze des Anscheinsbeweises zur Anwendung kommen (vgl. OLG Celle, Urteil v. 19.12.2007 - 14 U 97/07).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2009 - 15 U 71/08

    Haftungsverteilung zwischen einem auf einer Bundesstraße wendenden Pkw und einem

    Vielmehr sind insoweit die allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts anzuwenden (vgl. auch OLG Celle vom 19.12.2007 - 14 U 97/07 = OLGR Celle 2008, 274, Rn. 91 nach Juris; LG Duisburg vom 20.02.2007 - 6 O 434/05, Rn. 15 nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2011 - 10 U 247/10

    Wirksamkeit vereinsinterner Beschlüsse

    Vielmehr muss bei dem Ausschluss dasjenige Verbandsorgan mitwirken, das für die Bestellung bzw. Abberufung des Vorstandsmitglieds zuständig ist, bei Verbänden somit die Mitgliederversammlung (BGH NJW 1984, 1884; OLG Celle MDR 1980, 576; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 12; OLG Schleswig Urteil vom 18.04.2008 - 14 U 97/07; OLG Köln Beschluss vom 04.02.2009 - 2 Wx 56/08 = BeckRS 2009, 12435).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 240/09

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Zusammenstoß zwischen Pkw und die Straße

    Denn es ist den Eheleuten unzumutbar, dass der Unverletzte die Reise allein antritt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19.12.2007, 14 U 97/07, juris Rnr. 69); vielmehr darf sich der verletzte Ehegatte zur Stornierung der Gesamtreise und den mit diesen verbundenen Aufwendungen herausgefordert fühlen.
  • KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden

    b) Soweit der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des OLG Celle vom 19. Dezember 2007 - 14 U 97/07 - OLGR Celle 2008, 274, meint, ein Anscheinsbeweis sei gegen den Linksabbieger vorliegend nicht anwendbar, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Hamm, 13.01.2017 - 26 U 6/16

    Höhe des Verdienstausfallschadens bei Anstellung des Geschädigten im Betrieb der

    Vielmehr darf er sich zur Stornierung der Gesamtreise und den mit diesen verbundenen Aufwendungen herausgefordert fühlen (vgl. OLG Frankfurt Urt. v. 16.12.2011 - 10 U 240/09, OLG Celle Urt. v. 19.12.2007, 14 U 97/07, jew. juris).
  • AG Waiblingen, 21.01.2020 - 7 C 927/19
    Das Gericht folgt insoweit den allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (ebenso für Motorradkleidung: OLG Karlsruhe, Urt. 21.09.2009, 15 U 71/08 LG Duisburg, Urt. v. 20.02.2007, 6 0 434/05 OLG München, Beschl. v. 26.03.2012, 1 U 4489/11; OLG Gelle, 19.12.2007, 14 U 97/07).
  • OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die für die Beurteilung des Geschehensablaufs notwendigen konkreten Tatsachen, insbesondere die jeweils gefahrene Geschwindigkeit, die Abstände der Fahrzeuge zueinander und die jeweiligen Zeitpunkte des Beginns des Überhol- bzw. Abbiegevorgangs nicht bekannt sind (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 14 U 97/07 ).
  • AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08
    Dies ist jedenfalls eine ernsthaft in Betracht zu ziehende Möglichkeit, die der Annahme eines typischen Auffahrunfallmusters entgegen steht (vgl. OLG Celle, Urt. v. 19.12.2007, Az.: 14 U 97/07).
  • LG Köln, 06.10.2020 - 32 O 398/15
  • AG Halle/Saale, 15.09.2010 - 2 C 857/08

    Grundsätze zur Bestimmung der Haftungsverteilung i.R. eines Verkehrsunfalls durch

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