Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12695
OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96 (https://dejure.org/1999,12695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.1999 - 22 U 143/96 (https://dejure.org/1999,12695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - 22 U 143/96 (https://dejure.org/1999,12695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verbotswidrige Verfügungen im Rahmen eines Kontokorrentvertrages und guter Glaube

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2000, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96
    gesteht, wie vorliegend vom Kläger vorgetragen, die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Unterlassen einer gebotenen Handlung (unterlassene Reparatur der notwendigen Treppenhausbeleuchtung), so muß der Geschädigte darlegen und beweisen, daß pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schädigenden Erfolges verhindert hätte (BGH, VersR 1977, 334; NJW 1961, 868, 870).
  • BGH, 30.11.1976 - VI ZR 3/76

    Verkehrssicherungspflicht - Kirmesbetrieb - Schaustellerpflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96
    gesteht, wie vorliegend vom Kläger vorgetragen, die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Unterlassen einer gebotenen Handlung (unterlassene Reparatur der notwendigen Treppenhausbeleuchtung), so muß der Geschädigte darlegen und beweisen, daß pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schädigenden Erfolges verhindert hätte (BGH, VersR 1977, 334; NJW 1961, 868, 870).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 14 U 43/01

    Berufungs wegen mangelhafter Prozessführung und fehlerhafter Behandlung von

    Selbst wenn die Treppenhausbeleuchtung unzureichend oder fehlerhaft gewesen sein sollte, streitet kein Beweis des ersten Anscheins für einen Kausalzusammenhang zwischen diesem Mangel und einem Sturz auf der Treppe (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 1999, 22 U 143/96).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9847
OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00 (https://dejure.org/2000,9847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2000 - 10 WF 5/00 (https://dejure.org/2000,9847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2000 - 10 WF 5/00 (https://dejure.org/2000,9847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 628 Abs. 1; ; BRAGO § 7 Abs. 2; ; BRAGO § 7 Abs. 3; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 26

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren für Scheidungs- und Folgesachen; Einheitliche Gebührenangelegenheit; Abtrennung einer Folgesache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßgebühr; Scheidungssache; Folgesache; Einheit; Kostenerstattung; Streitwert; Differenzberechnung; Auslagenpauschale; Verbundverfahren

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2000, 288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 23.09.1993 - 15 WF 170/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00
    Deshalb entstehen für den Prozeßbevollmächtigten nur einmal Gebühren (§ 13 Abs. 2 BRAGO) aus den gemäß § 7 Abs. 2 und 3 BRAGO zusammengerechneten Werten (Senat, Beschluß vom 12. März 1986, Az. 10 WF 55/86 veröffentlicht in JurBüro 1987, 62 mit Hinweis auf OLG Bamberg JurBüro 1984, 737 sowie OLG München JurBüro 1984, 7769; KG JurBüro 1981, 545; OLG Schleswig JurBüro 1994, 748; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1514; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 31, Rdnr. 52).

    Diese verfahrensrechtliche Einheit bei "unechter" Abtrennung einer Folgesache setzt sich kostenrechtlich dahin fort, daß auch die anwaltlichen Gebühren nur einheitlich aus dem kumulierten Streitwert zu berechnen sind (Mümmler in Anmerkung zu OLG Schleswig JurBüro 1994, 748).

    d) Zwischenzeitlich hat das OLG München seine Rechtspraxis geändert und sich der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Differenzberechnung angeschlossen (OLG München JurBüro 98, 644 sowie Rechtspfleger 99 97; OLG Schleswig JurBüro 1994, 748; OLG Koblenz JurBüro 1990, 74).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.1986 - 10 WF 55/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00
    Deshalb entstehen für den Prozeßbevollmächtigten nur einmal Gebühren (§ 13 Abs. 2 BRAGO) aus den gemäß § 7 Abs. 2 und 3 BRAGO zusammengerechneten Werten (Senat, Beschluß vom 12. März 1986, Az. 10 WF 55/86 veröffentlicht in JurBüro 1987, 62 mit Hinweis auf OLG Bamberg JurBüro 1984, 737 sowie OLG München JurBüro 1984, 7769; KG JurBüro 1981, 545; OLG Schleswig JurBüro 1994, 748; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1514; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 31, Rdnr. 52).
  • KG, 05.12.1980 - 1 WF 4297/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00
    Deshalb entstehen für den Prozeßbevollmächtigten nur einmal Gebühren (§ 13 Abs. 2 BRAGO) aus den gemäß § 7 Abs. 2 und 3 BRAGO zusammengerechneten Werten (Senat, Beschluß vom 12. März 1986, Az. 10 WF 55/86 veröffentlicht in JurBüro 1987, 62 mit Hinweis auf OLG Bamberg JurBüro 1984, 737 sowie OLG München JurBüro 1984, 7769; KG JurBüro 1981, 545; OLG Schleswig JurBüro 1994, 748; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1514; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 31, Rdnr. 52).
  • OLG Köln, 28.11.2006 - 10 WF 172/06

    Umfang des Vergütungsanspruchs eines Prozessvertreters in einer

    Vielmehr sind nach der Differenzmethode die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert (einschließlich der abgetrennten Folgesache) den Gebühren nach dem Streitwert gegenüberzustellen, der ohne die abgetrennte Folgesache in Ansatz käme (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2000, 413 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2010 - 3 WF 23/10

    Prozesskostenhilfe bei Ehescheidungsverfahren: Erneuter Bewilligungsantrag bei

    Es ist einerseits allgemein anerkannt, dass Scheidungs- und Folgesache bei einer Vorabentscheidung der Ehesache nach § 628 ZPO a. F. eine einheitliche Gebührenangelegenheit bleiben mit der Folge, dass die Verfahrenswerte zusammenzurechnen sind und die Gebühren nur einmal anfallen (z. B. OLG Düsseldorf, JurBüro 2000, 413; MünchKommZPO-Finger, 3. Aufl., § 628 Rz. 28; Gerold/Schmidt- von Eicken , RVG, 16. Aufl., § 16 Rz. 8 und - Müller-Rabe , ebd., VV 3100 Rz. 97; Zöller-Philippi, a. a. O. Rz. 21).
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