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   OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - I-23 U 27/01   

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https://dejure.org/2001,4371
OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - I-23 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.2001 - I-23 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 2001 - I-23 U 27/01 (https://dejure.org/2001,4371)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraransprüche ; Steuerberatergebühren; Steuerberatung; Einkommensteuererklärung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ; Steuerberechnung ; Nichteinhaltung der Schriftform ; Schriftformerfordernis

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Honoraransprüchen nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) für die Anfertigung von Einnahmerechnungen und Überschussrechnungen sowie Umsatzsteuererklärungen und Einkommensteuererklärungen sowie die Ermittlung der Einkünfte aus ...

  • Judicialis

    StBGebV § 14 Abs. 1; ; StBGebV § 14; ; StBGebV § ... 4 Abs. 1; ; StBGebV § 4; ; StBGebV § 11; ; StBGebV § 14 Abs. 3; ; BGB § 125; ; BGB § 242; ; BGB § 315; ; BRAGO § 3 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2002, 173
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 04.08.1998 - 12 U 65/98

    Vergütung eines Steuerberaters nach der Steuerberatergebührenverordnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Wäre gewollt gewesen, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten sollte, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte man das - wie bei § 4 Abs. 1 StBGebV oder bei § 3 Abs. 1 BRAGO - durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können (OLG Stuttgart MDR 1999, 120; OLG Köln MDR 1992, 943).

    Wollte man in jeder Pauschalvergütungsvereinbarung nach § 14 StBGebV schon eine Gebührenbestimmung nach § 11 StBGebV sehen, liefe die Formvorschrift des § 14 StBGebV leer (OLG Stuttgart, MDR 1999, 120).

    Auch ein Steuerberater ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall gemäß § 242 BGB daran gehindert, die über der unwirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung liegenden gesetzlichen Gebühren zu verlangen (OLG Stuttgart MDR 1999, 120).

  • OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91

    Kein Vermögensschaden bei vorübergehender Gebrauchsbeeinträchtigung eines Hauses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Wäre gewollt gewesen, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten sollte, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte man das - wie bei § 4 Abs. 1 StBGebV oder bei § 3 Abs. 1 BRAGO - durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können (OLG Stuttgart MDR 1999, 120; OLG Köln MDR 1992, 943).

    Wenn nämlich bei jedem Formverstoß ein Steuerberater gemäß § 242 BGB gleichwohl an die unwirksame Vereinbarung gebunden wäre, blieben die Formvorschriften der StBGebV weitgehend bedeutungslos (OLG Köln MDR 1992, 943; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 91/79

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant - Verzicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat solche besonderen Umstände des Einzelfalls bei Vereinbarung von Erhöhungen/Ermäßigungen von gesetzlich geregelten Beratervergütungen gemäß § 242 BGB beispielsweise angenommen, wenn das Verhalten eines Rechtsanwalts sittenwidrig ist und der Mandant im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung bereits Gegenleistungen erbracht hatte (BGH NJW 1980, 2407) bzw. im Grenzbereich anwaltlicher Tätigkeit, bei der sich die Gegenseite zudem auf das unzulässig vereinbarte Erfolgshonorar eingestellt hatte (BGH NJW 1955, 1921).
  • OLG Hamm, 06.12.2001 - 23 U 25/01

    Auslegung eines Vertrages über die Entsorgung von unbelastetem Erdaushub

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Dies gilt im Streitfall für jede die Mindestgebühr übersteigende Gebührenforderung (Senat, Urteil vom 02.10.2001, 23 U 25/01; OLG Hamm NJW-RR 1999, 510).
  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 314/80

    Haftpflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Im Hinblick darauf verbietet sich auch der von der Berufung gezogene Vergleich mit den Pflichten des Steuerberaters zur Aufklärung über seine eigene Haftung und die dafür geltenden Verjährungsfristen (BGHZ 83, 17).
  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54

    Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat solche besonderen Umstände des Einzelfalls bei Vereinbarung von Erhöhungen/Ermäßigungen von gesetzlich geregelten Beratervergütungen gemäß § 242 BGB beispielsweise angenommen, wenn das Verhalten eines Rechtsanwalts sittenwidrig ist und der Mandant im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung bereits Gegenleistungen erbracht hatte (BGH NJW 1980, 2407) bzw. im Grenzbereich anwaltlicher Tätigkeit, bei der sich die Gegenseite zudem auf das unzulässig vereinbarte Erfolgshonorar eingestellt hatte (BGH NJW 1955, 1921).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99

    Steuerberatergebühren bei nachträglicher Jahresbuchführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Handelt es sich dagegen um eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung mit durchschnittlichem Umfang/Schwierigkeitsgrad, ist regelmäßig die Mittelgebühr gerechtfertigt (BGH NJW-RR 2001, 494).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 44/82

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Dies ist aber nicht schon dann der Fall, wenn die Folgen für die betroffenen Vertragsparteien, nur hart sind; vielmehr müssen die Folgen - nach einer von der Rechtsprechung ständig verwendeten Formel - "schlechthin untragbar" sein (BGH NJW 1984, 607; BGHZ 138, 348).
  • OLG Hamm, 19.08.1998 - 25 U 42/98

    Gebührenanspruch eines Steuerberaters; Anspruch eines Steuerberaters auf Zahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Dies gilt im Streitfall für jede die Mindestgebühr übersteigende Gebührenforderung (Senat, Urteil vom 02.10.2001, 23 U 25/01; OLG Hamm NJW-RR 1999, 510).
  • BGH, 21.03.1969 - V ZR 87/67
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die eine Partei die andere arglistig von der Wahrung der Form abgehalten hat, um sich später auf den Formmangel berufen zu können (BGH NJW 1969, 1167; BGH BauR 1992, 510) oder eine Partei in schwerwiegender Weise gegen eine Betreuungspflicht verstoßen hat und die Nichterfüllung/Rückabwicklung den anderen Teil schwertreffen würde (Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 125, Rdnr. 23/24 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 437/99

    Gebührenvereinbarung - Schriftform - Gesetzliche Vergütung - Übersteigender

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2005 - 23 U 190/04

    Gebührenanspruch einer RA-Partnerschaft für "laufende Finanzbuchhaltung" und

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 6.11.2001, GI 2002, 72 = OLGR Düsseldorf 2002, 173), kennt die StBGebV den Begriff der "Mittelgebühr" nicht.
  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 12 U 2/09

    Steuerberaterhonorar: Form der Gebührenrechnung; Darlegungs- und Beweislast des

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt vielmehr der Steuerberater als Bestimmungsberechtigter im Sinne des § 315 BGB uneingeschränkt die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit seiner Bestimmung für jede die Mindestgebühr übersteigende Gebührenforderung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1999, 510; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 173; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1152, 1154; LG Duisburg, U. vom 28.06.2007 - 7 S 247/06, zitiert nach Juris).
  • LG Bielefeld, 02.04.2009 - 6 O 369/08

    Bestimmung der Höhe der Vergütung eines Steuerberaters und Nichtigkeit einer

    Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten soll, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte er das durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können, was jedoch nicht geschehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2001, 323 U 27/01, OLGR Düsseldorf 2002, 173 ff.).

    Diese Umstände, die ausnahmsweise für die Aufrechterhaltung des formnichtigen Rechtsgeschäftes entsprechen, sind von dem zu beweisen, der aus dem Rechtsgeschäft Rechte herleiten will (vergl. weitere Nachweisen OLG Köln, Urteil vom 06.11.2001, 23 U 27/01, OLGR Düsseldorf 2002, 173 bis 175).

    Wenn nämlich bei jedem Formverstoß ein Steuerberater nach § 242 BGB gleichwohl an die unwirksame Vereinbarung gebunden wäre, blieben die Formvorschriften der StBGebV weitgehend wirkungslos (vergl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2001, 23 U 27/01, OLGR 2002, 173 ff.).

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