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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - VII-Verg 49/02   

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OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - VII-Verg 49/02 (https://dejure.org/2003,1899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2003 - VII-Verg 49/02 (https://dejure.org/2003,1899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2003 - VII-Verg 49/02 (https://dejure.org/2003,1899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergaberechtliche Behandlung von gemischten Verträgen nach der Schwerpunkttheorie; Einordnung eines Energie-Contracting oder Anlagen-Contracting; Heilung des Unterschriftsmangels nach Ablauf der Entscheidungsfrist; Beschluss mit nachträglich beseitigtem ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer; rechtliche Einordnung eines Vertragstyps; Wirksamkeit eines wegen Irrtums über den Vertragstyp nicht ausgeschriebenen Vertrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2004, 23
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01

    Ausschreibung zum Zweck der Beschaffung von EDV-Hardware

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Der angefochtene Beschluss erzeugt den Anschein einer wirksamen, im Vergabeverfahren zu beachtenden und im Fall einer Zuwiderhandlung gemäß § 114 Abs. 3 Satz 2 GWB vollstreckbaren Entscheidung, die im Interesse einer verbindlichen Klarstellung der für die Beteiligten geltenden wirklichen Rechtslage einer Aufhebung unterliegt, sofern der dahingehende Antrag begründet ist (vgl. die zu vergleichbaren Fallgestaltungen ergangenen Entscheidungen OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 89, 93; 2001, 154, 158 - Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01).

    Die dargestellte Rechtslage (zu der auf die Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, veröffentlicht in VergabeR 2001, 154 und 2002, 89, zu verweisen ist) entspricht dem zur Unterschriftenlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.6.2001 (VergabeR 2001, 286).

    Die gesetzliche Bestimmung des § 116 Abs. 2 GWB lässt eine Heilung des Unterschriftsmangels nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB und eine Abwendung der auf Grund des Mangels eintretenden gesetzlichen Rechtsfolge, wonach der Nachprüfungsantrag als abgelehnt gilt, nicht zu (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 154, 156 f.; 2002, 89, 93).

    Um eine Anschlussbeschwerde im Rechtssinn handelt es sich hierbei nicht (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 89, 93).

    In Folge der rechtlichen Beurteilung durch den Senat, wonach die Rechtsmittelfrist des § 117 Abs. 1 GWB auch auf die Beschwerde gegen die von Gesetzes wegen eintretende Ablehnung des Nachprüfungsantrags nach § 116 Abs. 2 GWB anzuwenden sei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, VergabeR 2002, 89, 94), entsteht deshalb keine sich auf die Entscheidung des Streitfalls auswirkende und zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nötigende Divergenz zu den Beschlüssen des OLG Rostock vom 17.10.2001, Az. 17 W 18/00, (VergabeR 2002, 85, 86) und des Kammergerichts vom 7.11.2001, Az. KartVerg 8/01, (VergabeR 2002, 95, 96 f.).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Der angefochtene Beschluss erzeugt den Anschein einer wirksamen, im Vergabeverfahren zu beachtenden und im Fall einer Zuwiderhandlung gemäß § 114 Abs. 3 Satz 2 GWB vollstreckbaren Entscheidung, die im Interesse einer verbindlichen Klarstellung der für die Beteiligten geltenden wirklichen Rechtslage einer Aufhebung unterliegt, sofern der dahingehende Antrag begründet ist (vgl. die zu vergleichbaren Fallgestaltungen ergangenen Entscheidungen OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 89, 93; 2001, 154, 158 - Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01).

    Ist ein hauptamtliches Mitglied der Vergabekammer durch Ortsabwesenheit verhindert, der Urschrift der Entscheidung seine Unterschrift beizufügen, so ist dies in entsprechender Anwendung von § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO (auf den im Übrigen auch § 173 VwGO verweist) unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden der Vergabekammer, der an der mündlichen Verhandlung, auf die die Entscheidung gefasst worden ist, teilgenommen hat, und bei dessen Verhinderung vom hauptamtlichen Beisitzer der Vergabekammer, welcher an jener mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, unter der Entscheidung zu vermerken (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 154, 156).

    Die dargestellte Rechtslage (zu der auf die Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, veröffentlicht in VergabeR 2001, 154 und 2002, 89, zu verweisen ist) entspricht dem zur Unterschriftenlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.6.2001 (VergabeR 2001, 286).

    Die gesetzliche Bestimmung des § 116 Abs. 2 GWB lässt eine Heilung des Unterschriftsmangels nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB und eine Abwendung der auf Grund des Mangels eintretenden gesetzlichen Rechtsfolge, wonach der Nachprüfungsantrag als abgelehnt gilt, nicht zu (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 154, 156 f.; 2002, 89, 93).

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Der angefochtene Beschluss erzeugt den Anschein einer wirksamen, im Vergabeverfahren zu beachtenden und im Fall einer Zuwiderhandlung gemäß § 114 Abs. 3 Satz 2 GWB vollstreckbaren Entscheidung, die im Interesse einer verbindlichen Klarstellung der für die Beteiligten geltenden wirklichen Rechtslage einer Aufhebung unterliegt, sofern der dahingehende Antrag begründet ist (vgl. die zu vergleichbaren Fallgestaltungen ergangenen Entscheidungen OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 89, 93; 2001, 154, 158 - Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01).

    Die dargestellte Rechtslage (zu der auf die Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, veröffentlicht in VergabeR 2001, 154 und 2002, 89, zu verweisen ist) entspricht dem zur Unterschriftenlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.6.2001 (VergabeR 2001, 286).

    In Folge der rechtlichen Beurteilung durch den Senat, wonach die Rechtsmittelfrist des § 117 Abs. 1 GWB auch auf die Beschwerde gegen die von Gesetzes wegen eintretende Ablehnung des Nachprüfungsantrags nach § 116 Abs. 2 GWB anzuwenden sei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, VergabeR 2002, 89, 94), entsteht deshalb keine sich auf die Entscheidung des Streitfalls auswirkende und zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nötigende Divergenz zu den Beschlüssen des OLG Rostock vom 17.10.2001, Az. 17 W 18/00, (VergabeR 2002, 85, 86) und des Kammergerichts vom 7.11.2001, Az. KartVerg 8/01, (VergabeR 2002, 95, 96 f.).

  • VK Köln, 04.09.2002 - VK 9/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin werden die auf den 4.9.2002 datierten Beschlüsse (Aktenzeichen VK 9/2002) der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln in der vom stellenplanmäßigen Vertreter des Vorsitzenden der Vergabekammer (nebst Verhinderungsvermerk betreffend den Vorsitzenden der Vergabekammer), vom hauptamtlichen Beisitzer sowie vom ehrenamtlichen Beisitzer der Vergabekammer unterzeichneten Fassung und in der Fassung, die vom hauptamtlichen Beisitzer (mit Verhinderungsvermerk zugleich für den Vorsitzenden der Vergabekammer) sowie vom ehrenamtlichen Beisitzer der Vergabekammer unterzeichnet worden ist, aufgehoben.

    Die Antragsgegnerin beantragt, die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückzuweisen, und mit ihren eigenen Rechtsmitteln, die beiden vorstehend wiedergegebenen Beschlüsse der Vergabekammer (jeweils mit dem Aktenzeichen VK 9/2002) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen.

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Eine "Verdachtsrüge" brauchte sie nicht anzubringen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.7.2001, Az. Verg 16/01; veröffentlicht in VergabeR 2001, 419).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Die dargestellte Rechtslage (zu der auf die Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, veröffentlicht in VergabeR 2001, 154 und 2002, 89, zu verweisen ist) entspricht dem zur Unterschriftenlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.6.2001 (VergabeR 2001, 286).
  • BayObLG, 23.11.2000 - Verg 12/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Unabhängig davon, dass der Antragstellerin mit dieser Rüge eine Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB) zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ohnedies nicht zuzuerkennen ist (siehe dazu die vorstehenden Ausführungen unter (2.)), ist ihr insoweit eine Verletzung ihrer Rügeobliegenheit nicht vorzuwerfen, da die in der Art der Bekanntmachung und in der Wahl des Vergabeverfahrens liegenden Vergaberechtsverstöße auf Grund der Bekanntmachung im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB für einen durchschnittlichen Bieter (vgl. zu diesem Maßstab: BayObLG, Beschluss vom 23.11.2000, Az. Verg 12/00) nicht erkennbar waren.
  • KG, 17.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

    Zulässigkeit der Rüge der Wahl der öffentlichen Ausschreibung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Da die dargestellten Vergaberechtsverstöße für die Antragstellerin nicht erkennbar waren, sie mithin ihre Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht verletzt hat, ist in diesem Fall keine Auseinandersetzung mit der Rechtsmeinung im Beschluss des Kammergerichts vom 17.10.2002, Az. 2 KartVerg 13/02 (VergabeR 2003, 50), und keine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB veranlasst.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Die unter die genannte Vorschrift fallenden Vergaberechtsverstöße müssen - wie der Senat bereits mehrfach deutlich gemacht hat, in einem wörtlich zu verstehenden Sinn - aus der Bekanntmachung und aus deren Inhalt selbst hervor gehen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 440, 441; Beschluss vom 30.8.2001, Az. Verg 32/01).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - Verg 32/01

    Rüge: Anwendbarkeit des § 174 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02
    Die unter die genannte Vorschrift fallenden Vergaberechtsverstöße müssen - wie der Senat bereits mehrfach deutlich gemacht hat, in einem wörtlich zu verstehenden Sinn - aus der Bekanntmachung und aus deren Inhalt selbst hervor gehen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 440, 441; Beschluss vom 30.8.2001, Az. Verg 32/01).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

  • BGH, 26.10.1971 - X ZB 15/71

    Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis

  • EuGH, 19.04.1994 - C-331/92

    Gestión Hotelera Internacional / Comunidad Autónoma de Canarias u.a.

  • KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01

    Bücherumzug II - Anweisung zur Neubewertung

  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur

  • OLG Rostock, 17.10.2001 - 17 W 18/00

    Vergabekammerentscheidung nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Entscheidend ist die funktionale Zuordnung der Leistungen zum jeweiligen Vertragstyp und deren gegenständliche, vertragliche Bedeutung (Senatsbeschluss vom 12. März 2003, Verg 49/02).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Sie geben lediglich indizielle Anhaltspunkte und eine erste Orientierung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02, BA 15).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

    Entscheidend kommt es darauf an, aufgrund einer Analyse der kennzeichnenden und in den Verdingungsunterlagen dokumentierten rechtlichen sowie wirtschaftlichen Gesamtumstände den Schwerpunkt des Auftrags zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.3.2003 - Verg 49/02, BA 14 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.09.2003 - 3 U 90/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7881
OLG Celle, 24.09.2003 - 3 U 90/03 (https://dejure.org/2003,7881)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2003 - 3 U 90/03 (https://dejure.org/2003,7881)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2003 - 3 U 90/03 (https://dejure.org/2003,7881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Wirksamkeit einer konkludenten Gerichtsstandsvereinbarung nach Vertragsschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 17 Abs. 1 S. 2 lit.a Luganer Übereinkommen; Art. 53 Luganer Übereinkommen; Art. 54b II lit. a Luganer Übereinkommen; § 141 BGB
    Gerichtliche Geltendmachung einer Bürgschaftsforderung gegen ein schweizer Unternehmen; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Konkludente Gerichtsstandsvereinbarung durch Schriftverkehr; Erfordernis der beiderseitigen Schriftlichkeit; Treuwidrige Berufung auf ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Geltendmachung einer Bürgschaftsforderung gegen ein schweizer Unternehmen; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Konkludente Gerichtsstandsvereinbarung durch Schriftverkehr; Erfordernis der beiderseitigen Schriftlichkeit; Treuwidrige Berufung auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 575
  • OLG-Report Düsseldorf 2004, 23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 3 U 90/03
    Das Muster selbst ist auch nicht Gegenstand des Vertrages geworden, sondern als Erklärung der nunmehr in Anspruch genommenen Bürgen von diesen in Vertragsform umgesetzt worden (vgl. ähnlich BGH NJW 2001, 1731).

    Ein Verzicht auf eine schriftliche Erklärung unter diesem Gesichtspunkt stünde im Widerspruch zu der aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gebotenen wortnahen Auslegung des Art. 17 LugÜ (BGH NJW 2001, 1731, 1732).

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