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   OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - I-24 U 113/01   

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https://dejure.org/2003,2637
OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - I-24 U 113/01 (https://dejure.org/2003,2637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2003 - I-24 U 113/01 (https://dejure.org/2003,2637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - I-24 U 113/01 (https://dejure.org/2003,2637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung von Mängeln einer Vollmacht durch Genehmigung der Prozessführung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgung; Erstreckung der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages wegen unzulässiger Rechtsberatung auf die vom Treuhänder erteilte ...

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 675; ; BGB § 139; ; RBerG Art. 1 § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung eines wegen unzulässiger Rechtsberatung nichtigen Treuhandvertrages auf Folgeverträge bzw. Vollmachten - Umsatzerwartung als Geschäftsgrundlage eines Mietvertrags?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treuhandvertrag wegen unzulässiger Rechtsberatung nichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2005, 79
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    Die Auslegung und Anwendung des Art. 1 § 1 RBerG müssen sich an Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen, der einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nur dann erlaubt, wenn er durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und unumgängliche Beschränkungen des Freiheitsrechts dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen (BVerfG NJW 1998, 3481; 2002, 1192 und 3531).

    Die Abgrenzung zwischen erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung und erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung muss sich daher konsequent an der Schutzrichtung des Rechtsberatungsgesetzes orientieren, das als solches verfassungskonform ist (BVerfGE 97, 12, 26f).

    Der Schutzzweck besteht darin, inkompetente Berater vom rechtsuchenden Publikum fernzuhalten und die Funktion der Rechtspflege zu gewährleisten (BVerfG NJW 1998, 3481; 2002, 1192 und 3531).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    Die Auslegung und Anwendung des Art. 1 § 1 RBerG müssen sich an Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen, der einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nur dann erlaubt, wenn er durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und unumgängliche Beschränkungen des Freiheitsrechts dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen (BVerfG NJW 1998, 3481; 2002, 1192 und 3531).

    Der Schutzzweck besteht darin, inkompetente Berater vom rechtsuchenden Publikum fernzuhalten und die Funktion der Rechtspflege zu gewährleisten (BVerfG NJW 1998, 3481; 2002, 1192 und 3531).

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    Schon die Zahl der Verträge, ihre Komplexität, gegenseitige Abhängigkeit und hohe Regelungsdichte belegen, dass quantitativ und qualitativ umfassender Beratungsbedarf entstehen konnte, der weit über die bloße Errichtung des Gebäudes hinausging (vgl. BGH NJW 2001, 70 und 3774; 2002, 66 und 2325).

    aa) Allerdings entspricht es jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass in den Fällen verbotener Rechtsberatung die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags regelmäßig auch die Vollmacht erfasst, die zur Ausführung des Vertrags dem Geschäftsbesorger erteilt worden ist (vgl. BGH NJW 2002, 66; ZIP 2003, 165; NJW 2003, 2088 und 2091).

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    Das beim Mieter liegende Verwendungsrisiko würde dann nämlich auf den Vermieter verschoben (BGH NJW 2000, 1417).
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85

    Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    Spielt sich deshalb im Rahmen wirtschaftlicher Beratung Rechtsbesorgung in jedermann geläufigen Formen ab, stellt sie, weil sie schon ihrer Art nach nicht mehr als Betätigung auf rechtlichem Gebiet empfunden wird, keine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung dar (BGH MDR 1987, 908; 1995, 865; 2000, 1447).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    aa) Rechtsbesorgung liegt stets dann vor, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (vgl. z. B. BGH MDR 1988, 26 und 2000, 178).
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass solche mittelbaren Einwirkungen keine Fehler sind (BGH NJW 1981, 2405).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03

    "Energie- und Telekommunikationsberatung" als Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    Das bedeutet, dass erlaubnisfreie Geschäftsbesorgung im Zweifel stets dann vorliegt, wenn der auf wirtschaftlicher Ebene tätige Berater nur eng umschriebene und vergleichsweise einfach strukturierte Rechtsfragen berücksichtigen muss, insbesondere keine umfassende rechtliche Beratung schuldet oder erbringt (vgl. Senat, Urt. v. 15. Juli 2002 -24 U 6/03 ZMR 2004, 179 = NJW-RR 2004, 489).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    Ob erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung oder eine erlaubnisfreie Geschäftsbesorgung vorliegt, hängt wesentlich davon ab, ob der Kern und der Schwerpunkt der zu entfaltenden Tätigkeit auf der Ebene der Rechtsbesorgung oder der der wirtschaftlichen Beratung liegt, so dass die mit ihr verbundene Rechtsbesorgung als Hilfs- und Nebengeschäft erscheint (BGH NJW 1999, 1715; BB 2002, 1510).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
    aa) Allerdings entspricht es jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass in den Fällen verbotener Rechtsberatung die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags regelmäßig auch die Vollmacht erfasst, die zur Ausführung des Vertrags dem Geschäftsbesorger erteilt worden ist (vgl. BGH NJW 2002, 66; ZIP 2003, 165; NJW 2003, 2088 und 2091).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Um solche handelt es sich nur dann, wenn sie der Mietsache selbst anhaften; mittelbare Einflüsse reichen dafür nicht aus (BGH NJW 2000, 1714; Senat OLGR Düsseldorf 2006, 103-105; OLGR Düsseldorf 2005, 79).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 24 U 223/04

    Individualvereinbarung, wenn Parteien bei einem Mietvertrag vorformulierte

    Um solche handelt es sich nur dann, wenn sie der Mietsache selbst anhaften; mittelbare Einflüsse reichen dafür nicht aus (BGH NJW 2000, 1714; Senat OLGR Düsseldorf 2005, 79).

    Bei dieser Risikoverteilung muss es bleiben (BGH NJW 2000, 1417; NJW-RR 2000, 1535; Senat OLGR Düsseldorf 2005, 79 jew. zum früheren Recht).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 103/05

    Zur Aufklärungspflicht des Verpächters über wirtschaftliche Chancen und Risiken

    Er darf vielmehr davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten im eigenen Interesse Klarheit verschafft hat, insbesondere auch darüber, ob sich das Pachtobjekt mit Blick auf die vereinbarte Pacht wirtschaftlich betreiben lässt; denn den Verpächter trifft nur das Verpachtungsrisiko, den Pächter dagegen das Verwendungsrisiko einschließlich des Risikos, mit der Pachtsache Gewinn zu erwirtschaften (BGH NJW 2000, 1417 und NJW-RR 2000, 1535; Senat OLGR Düsseldorf 2005, 79).

    Das gilt erst recht mit Blick darauf, dass sich der marktübliche Pachtpreis nicht an den erwarteten oder erwirtschafteten Umsätzen im konkreten Pachtobjekt, sondern daran orientiert, welche Pacht für vergleichbare Objekte erzielt wird (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1521; NJW-RR 2004, 1454; Senat OLGR Düsseldorf 2005, 79).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 24 U 66/10

    Gewerberaummietrecht - Wann ist Mietzins sittenwidrig?

    Gemäß § 537 Abs. 1 BGB trägt bei der Gewerberaummiete grundsätzlich der Mieter das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache (BGH NZM 2000, 36, 40; NJW 2000, 1714, 1716; NJW-RR 2000, 1535, 1536; NJW-RR 2004, 1236 und NJW 2006, 899, 901; Senat OLGR Düsseldorf 2005, 79 und 2006, 103).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2008 - 24 U 149/07

    Fristlose Kündigung wegen selbst verursachten Ungezieferbefalls?

    Dabei geht der Senat davon aus, dass wegen nachteiliger struktureller Entwicklungen im Umfeld der Apothekengeschäftsräume in den vorausgegangenen Jahren die ortsübliche Miete deutlich gesunken war mit der Folge, dass sich zu Lasten des Beklagten das ihm durch die frühzeitige Optionsausübung vertraglich und gesetzlich gemäß § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB bis zum Ablauf des 31. Juli 2013 zugewiesene Risiko verwirklichte, die Mietsache verwenden, insbesondere mit ihr die kalkulierten Gewinne erwirtschaften zu können (BGH NJW 2000, 1714; Senat OLGR Düsseldorf 2005, 79 und 2006, 103 jew. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 24 U 109/10

    Umsatzrückgang: Wegfall der Geschäftsgrundlage?

    Bei dieser Risikoverteilung muss es bleiben (BGH NJW 2000, 1417; NJW-RR 2000, 1535; OLGR Düsseldorf 2005, 79 jew. zum früheren Recht und Senat aaO).
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