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   OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 3 W 2/01   

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https://dejure.org/2001,9254
OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 3 W 2/01 (https://dejure.org/2001,9254)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2001 - 3 W 2/01 (https://dejure.org/2001,9254)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2001 - 3 W 2/01 (https://dejure.org/2001,9254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheitsablehnung; Besorgnis der Befangenheit ; Anhörung eines Zeugen ; Persönliche Vernehmung; Informatorische Anhörung; Verspätetes Erscheinen

  • Judicialis

    ZPO § 273; ; ZPO § 567 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 46; ; ZPO § 43; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; KV-GKG Nr. 1906

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung - Befangenheit - informatorische Anhörung eines verspäteten Zeugen in Abwesenheit der Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 169
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 26.06.1996 - 19 W 26/96

    Beratung eines Kammervorsitzenden mit einem zum Termin geladenen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 3 W 2/01
    Dies ist angenommen worden, wenn der Richter auf eigene Initiative formlose Ermittlungen aufnimmt (OLG Düsseldorf MDR 56, 557;- OVG Hamburg, NJW 94, 2779; LG Göttingen bei Deubner JUS 00, 581), wenn er ohne Beteiligung der Parteien sich von einem Eheberater über eheliche Schwierigkeiten der Parteien unterrichten läßt (OLG Frankfurt NJW 72, 2310; zustimmend Giessler, NJW 73, 982), nicht dagegen, wenn der Vorsitzende einen Sachverständigen bei der Beratung eines Vergleichsvorschlags unter Ausschluß der Parteien anhört (OLG Stuttgart, NJW-RR 96, 1469;ablehnend Schneider, NJW 97, 1832).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1972 - 18 W 58/72
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 3 W 2/01
    Dies ist angenommen worden, wenn der Richter auf eigene Initiative formlose Ermittlungen aufnimmt (OLG Düsseldorf MDR 56, 557;- OVG Hamburg, NJW 94, 2779; LG Göttingen bei Deubner JUS 00, 581), wenn er ohne Beteiligung der Parteien sich von einem Eheberater über eheliche Schwierigkeiten der Parteien unterrichten läßt (OLG Frankfurt NJW 72, 2310; zustimmend Giessler, NJW 73, 982), nicht dagegen, wenn der Vorsitzende einen Sachverständigen bei der Beratung eines Vergleichsvorschlags unter Ausschluß der Parteien anhört (OLG Stuttgart, NJW-RR 96, 1469;ablehnend Schneider, NJW 97, 1832).
  • OVG Hamburg, 22.06.1994 - Bs IV 70/94

    Richter; Befangenheit; Private Kenntnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 3 W 2/01
    Dies ist angenommen worden, wenn der Richter auf eigene Initiative formlose Ermittlungen aufnimmt (OLG Düsseldorf MDR 56, 557;- OVG Hamburg, NJW 94, 2779; LG Göttingen bei Deubner JUS 00, 581), wenn er ohne Beteiligung der Parteien sich von einem Eheberater über eheliche Schwierigkeiten der Parteien unterrichten läßt (OLG Frankfurt NJW 72, 2310; zustimmend Giessler, NJW 73, 982), nicht dagegen, wenn der Vorsitzende einen Sachverständigen bei der Beratung eines Vergleichsvorschlags unter Ausschluß der Parteien anhört (OLG Stuttgart, NJW-RR 96, 1469;ablehnend Schneider, NJW 97, 1832).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1956 - 12 W 15/56
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 3 W 2/01
    Dies ist angenommen worden, wenn der Richter auf eigene Initiative formlose Ermittlungen aufnimmt (OLG Düsseldorf MDR 56, 557;- OVG Hamburg, NJW 94, 2779; LG Göttingen bei Deubner JUS 00, 581), wenn er ohne Beteiligung der Parteien sich von einem Eheberater über eheliche Schwierigkeiten der Parteien unterrichten läßt (OLG Frankfurt NJW 72, 2310; zustimmend Giessler, NJW 73, 982), nicht dagegen, wenn der Vorsitzende einen Sachverständigen bei der Beratung eines Vergleichsvorschlags unter Ausschluß der Parteien anhört (OLG Stuttgart, NJW-RR 96, 1469;ablehnend Schneider, NJW 97, 1832).
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20

    Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!

    Die Kenntnis des Ablehnungsgrundes umfasst zum einen die Person des mit der Sache befassten Richters und zum anderen die Kenntnis der Tatsachen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 169, juris Rn. 7; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 43 Rn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 43 Rn. 3 jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 11 W 89/09

    Verlust des Ablehnungsrechts durch Einreichen eines Schriftsatzes

    Deshalb kann sich eine Partei auch dadurch in eine Verhandlung einlassen, dass sie Schriftsätze zur Vorbereitung einer Entscheidung des (später abgelehnten) Richters einreicht (vgl. auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 02.03.2001, Az. 3 W 2/01, Juris Rn. 7; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.01.2000, Az. 9 W 30/99, Juris Rn. 2; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.08.2009, Az. 9 WF 69/09, Juris Rn. 17; KG Berlin, Beschluss vom 04.09.1997, Az. 28 W 6249/97, KGReport 1998, 33, 34; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 43 Rn. 4; ferner etwa BFH, Beschluss vom 29.03.2000, Az. I B 90/99, Juris Rn. 10, m. w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2007 - 9 W 80/07

    Richterablehnung: Teilnahme eines Richters als Zuhörer bei einer Strafverhandlung

    Solche Gründe können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit missachtet (vgl. hierzu § 357 ZPO), dadurch die Partei in der Ausübung ihrer Rechte verletzt und das richterliche Vertrauensverhältnis beeinträchtigt wird (vgl. OLGR Frankfurt 2001, 169).
  • OLG Hamm, 11.07.2011 - 32 W 11/11

    Ablehnungsgesuch, Ausschluss der Ablehnung, mündliche Verhandlung, Einlassen in

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt (vgl. etwa OLG Köln, OLGR Köln 2001, 260; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 169; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 43 Rdnr. 8; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 3; Voessler, MDR 2007, 992, 994), dass ein Ablehnungsgesuch auch auf früher bekannte und noch nicht geltend gemachte Tatsachen gestützt werden kann, wenn aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Umstände in der Summe die Besorgnis der Befangenheit hergeleitet wird.
  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    Deshalb kann sich eine Partei auch dadurch in eine Verhandlung einlassen, dass sie Schriftsätze zur Vorbereitung einer Entscheidung des (später abgelehnten) Richters einreicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - I-11 W 89/09, juris-Rn. 13 = MDR 2010, 517; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2001 - 3 W 2/01, juris-Rn. 7 = OLGR Frankfurt 2001, 169; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.08.2009 - 9 WF 69/09, juris-Rn. 17 = FamRZ 2010, 484; KG Berlin, Beschluss vom 04.09.1997 - 28 W 6249/97 = KGR Berlin 1998, 33; BFH, Beschluss vom 29.03.2000 - I B 90/99, juris-Rn. 10 = BFH/NV 2000, 1221).
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