Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.12.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.07.2000 - 6 UF 296/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11538
OLG Hamm, 19.07.2000 - 6 UF 296/99 (https://dejure.org/2000,11538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2000 - 6 UF 296/99 (https://dejure.org/2000,11538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 6 UF 296/99 (https://dejure.org/2000,11538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 2
    Unterhaltspflicht des Ehegatten - Fahrtkosten und Kreditraten für Kraftfahrzeug - Erwerb eines preiswerteren Gebrauchtwagens - Verschweigen von Einkünften durch Berechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1367 (Ls.)
  • OLG-Report Hamm 2000, 374
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

    In der Kilometerpauschale sind aber regelmäßig sämtliche Pkw-Kosten einschließlich derjenigen für Abnutzung und Finanzierungsaufwand enthalten (Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 936; OLG Hamm FamRZ 2000, 1367 und 1998, 561; Süddeutsche Leitlinien Nr. 10 c).
  • OLG Hamm, 21.11.2000 - 2 UF 283/00

    Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten bei der Berechnung von Ehegatten- und

    Dabei dürften in der Regel die Aufwendungen für das Fahrzeug dem geldwerten Vorteil der Nutzung in der Regel entsprechen, so dass es nach Ziffer 6 der Hammer Leitlinien gerechtfertigt ist, die Aufwendungen für die Finanzierung eines Pkw in der Regel nicht zusätzlich zu den berufsbedingten Fahrtkosten einkommensmindernd zu berücksichtigen (ebenso OLG Hamm - 6. Familiensenat - FamRZ 2000, 1367).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4934
OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99 (https://dejure.org/1999,4934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 (https://dejure.org/1999,4934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 3 U 86/99 (https://dejure.org/1999,4934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen; Lagekontrolle; Schweres ärztliches Versäumnis; Beweiserleichterung; Grober Behandlungsfehler; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    ZPO § 709; ; ZPO § 711; ; ZPO § 720 a Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 1 Ziff. 3; ; ZPO § 540; ; BGB § 847; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 30; ; BGB § 31

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 831; BGB § 30; BGB § 31
    Kausalität der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters für eine Pfortaderthrombose

  • rechtsportal.de

    Ursachenzusammenhang zwischen der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters und einer Pfortaderthrombose

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 593
  • OLG-Report Hamm 2000, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98

    Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Sterilisation; Verzicht auf Adrenalininjektion im

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
    Es könnte deshalb bei dem Grundsatz verbleiben, daß gem. § 847 BGB allein ein Kapitalbetrag als Schmerzensgeld zuzusprechen ist (vgl. Urteil des Senats vom 27.01.1999 - 3 U 26/98 = NJW 2000, 1801, 1802 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
    Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1997, 796 = VersR 1997, 362).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und eben Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senaturteil vom 24.03.1999 - 3 U 44/98 -).
  • OLG Hamm, 24.03.1999 - 3 U 44/98
    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und eben Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senaturteil vom 24.03.1999 - 3 U 44/98 -).
  • OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern.

    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begannen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 - VersR 2001, 593, 594).
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 31/01

    Thromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden

    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen die bewährte ärztliche Behandlungsregel oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1,6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 -3 U 86/99 -, VersR 2001, 593, 594).
  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 3 U 100/02

    Anspruch auf Schadensersatz der Erben einer Verstorbenen wegen eines ärztlichen

    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 3 U 86/99 , VersR 2001, 593, 594).
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 21/01

    Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Behandlung; Hypoxischer Hirnschaden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 14.01.2002 - 3 U 76/01

    Verletzung von Sorgfaltspflichten des Behandlungsvertrages wegen fehlenden

    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt auch eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 -, VersR 2001, 593, 594).
  • OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 24.03.1999 3 U 44/98 ; Urteil vom 06.12.1999 3 U 86/99 ).
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