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   OLG Hamm, 21.08.2003 - 23 W 154/03   

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https://dejure.org/2003,13535
OLG Hamm, 21.08.2003 - 23 W 154/03 (https://dejure.org/2003,13535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2003 - 23 W 154/03 (https://dejure.org/2003,13535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2003 - 23 W 154/03 (https://dejure.org/2003,13535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzugsberechtigung eines Streitgenossen; Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Erstattung von Umsatzsteuer ; Geltendmachung der Kostenhaftung nach § 6 Abs. 2 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)

  • Judicialis

    BRAGO § 6; ; BRAGO § 25 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Umsatzsteuererstattungsansprüchen von gemeinsam vertretenen Streitgenossen, die teilweise vorsteuerabzugsberechtigt sind und teilweise nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2004, 12
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Hamburg, 19.11.2015 - 3 KO 226/15

    Kostenrecht - Streitwert für Gewinnfeststellung - Vorverfahrens-Kosten -

    Unter derartigen Umständen ist der volle Umsatzsteueransatz im Kostenfestsetzungsgesuch unzweifelhaft unrichtig und letzteres insoweit zurückzuweisen, wenn keine substanziierte individuell und anteilsmäßig bezifferte Erklärung zur Vorsteuerabzugs-Berechtigung abgegeben worden ist (vgl. Beschlüsse FG Köln vom 28.06.2007 10 Ko 715/07, EFG 2007, 1474; OLG Hamm vom 21.08.2003 23 W 154/03, OLGR Hamm 2004, 12; OLG Karlsruhe vom 04.02.2002 3A W 89/01, OLGR Karlsruhe 2002, 288).
  • OLG Nürnberg, 11.09.2007 - 5 W 1582/07

    Anspruch der mit einer OHG als Streitgenossen in Anspruch genommenen

    Ist, wie im vorliegenden Fall, ein Teil der obsiegenden Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt, der andere nicht, kommt es darauf an, wer im Innenverhältnis welche Kosten tragen muss (BGH NJW 2006, 774; OLG Hamm OLGR 2004, 12; OLG Stuttgart OLGR 2001, 390; OLG Köln JurBüro 2001, 428; KG NJW-RR 1998, 860; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 91 Rdnr. 13 "Umsatzsteuer"; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Auflage, § 91 Rdnr. 23; von Eicken/Madert, NJW 1996, 1649/1652; Hansens JurBüro 1994, 263/268f je m. w. N.; a. A ohne klare Begründung StJBork, ZPO, 22. Aufl., § 194 Rdnr. 9, § 100 Rdnr. 14).
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