Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.01.1999 - 13 WF 26/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2
Ausbildungsunterhalt für Besuch einer Höheren Berufsfachschule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 687 (Ls.)
- OLG-Report Koblenz 1999, 284
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17
Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr
Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird den Schülern der Berufsfachschule hier bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284; OLG Dresden…, Beschluss vom 01. September 2004 - 21 UF 515/04 -, Rn. 5). - BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00
Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen …
Daß die bestandene Abschlußprüfung nicht unmittelbar zum Erwerb der Fachhochschulreife führt, sondern dieser an weitere Voraussetzungen geknüpft ist, steht der Beurteilung des Schulbesuchs als allgemeine Schulausbildung nicht entgegen (ebenso OLG Hamm FamRZ 1999, 1528, 1529;… Wendl/Scholz Unterhaltsrecht 5. Aufl. § 2 Rdn. 459; a.A. für den Besuch einer höheren Berufsfachschule, Fachrichtung Betriebswirtschaft, nach dem bei bestandener Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung "staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent für Betriebswirtschaft" geführt werden kann: OLG Koblenz NJW-FER 2001, 176 und OLG-Report 1999, 284). - OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
Umfang des Ausbildungsunterhalts
Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird dem Beklagten hier auch bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178 ; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284). - OLG Zweibrücken, 04.09.2000 - 5 WF 66/00
Erwachsene, privilegierte Schulausbildung, allgemeine
Eine derartige Ausbildung wird auch im Berufsgrundschuljahr vermittelt, da dort Schüler, die den Hauptschulabschluss erworben, aber noch keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, den "Hauptschulabschluss nach Klasse 10" erwerben können und dort nur die Grundbildung für eine nachfolgende Berufsausbildung gelegt wird (…Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., 2 Rdnr. 459;… Häußermann in FamRefK, 1603 BGB Rdnr. 9 = Seite 166 zur beruflichen Grundbildung;… a. A., jedoch zu wenig differenzierend: Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr. 152; wohl auch OLG Koblenz, OLG-Report 1999, 284;… unklar: Rühl/Greßmann, Kindesunterhaltsgesetz, 1998, Rdnr. 21).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.01.1999 - 13 W F 26/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Allgemeine Schulbildung; Kindesunterhalt; Unterhaltsanspruch; Höhere Berufsfachschule; Berufsschule
- Judicialis
BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1601 ff.; ; BGB § 1610 Abs. 2; ; BGB § 1610 Abs. 2; ; BGB § 1577 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2
Papierfundstellen
- OLG-Report Koblenz 1999, 284