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   OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06   

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https://dejure.org/2006,3431
OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06 (https://dejure.org/2006,3431)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.05.2006 - 6 W 49/06 (https://dejure.org/2006,3431)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 6 W 49/06 (https://dejure.org/2006,3431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rücktritt vom Kfz-Kauf wegen falscher Typenbezeichnung; antizipierte Beweiswürdigung bei Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im Rahmen der Kostenentscheidung; Änderung der Typenbezeichnung bei der Aufbereitung von Gebrauchtwagen; Fehlende Klimaautomatik als Mangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im Rahmen der Kostenentscheidung; Änderung der Typenbezeichnung bei der Aufbereitung von Gebrauchtwagen; Fehlende Klimaautomatik als Mangel

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; BGB § 437

  • RA Kotz

    Typenschildfehler an Mercedes - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; BGB § 437
    Begründeter Rücktritt bei fehlerhafter Typenbezeichnung an einem Kraftfahrzeug - Grenzen einer antizipierten Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Täuschung über zutreffende Typenbezeichnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Falsches Etikett auf schwäbischem Blech? - Ungewöhnlicher Rechtsstreit um Kauf eines A-Klasse-Mercedes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Oldenburg 2007, 35
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15

    Kostenentscheidung nach Vergleich im Schadensersatzprozess wegen

    Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits - insoweit ist dem Kläger zuzustimmen - in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Lassen sich jedoch - wie hier - die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.05.2011 - 11 W 15/11, GRUR-RR 2011, 338, 339; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2006 - 6 W 700/06, OLGR Koblenz 2007, 215; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2006 - 6 W 49/06, OLGR Oldenburg 2007, 35, 36).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11

    Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel

    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben [vgl. OLG Frankfurt/Main BB 1978, 331, OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35].
  • OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15

    Kostenentscheidung nach Prozessvergleich: Grundsätze gerichtlicher

    Kommt es aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu erwartenden oder bereits beschlossenen (weiteren) Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel gegeneinander aufzuheben bzw. den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (BGH NJW-RR 2012, 688; Zöller-Vollkommer, a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a; Senatsbeschluss vom 5. Juni 2015 - 1 W 18/15 - OLG Koblenz OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Frankfurt BB 1978, 331).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Kaufpreisklage durch Vergleich:

    Kommt es, wie hier, aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer bereits beschlossenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (ständige Senatsrechtsprechung; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35).
  • OLG Jena, 07.02.2011 - 4 W 65/11

    Überprüfung der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO durch das Beschwerdegericht;

    Nach der vom Erstgericht angestellten summarischen Prüfung ist zwar zu berücksichtigen, dass hier wegen unterbliebener Beweisaufnahme die unterschiedlichen Streitpunkte (der Parteien) unaufgeklärt blieben, so dass - nach einer verbreiteten Ansicht - im Regelfall die Kosten gegeneinander aufzuheben sind (s. bei Zöller/Vollkommer, ZPO - Komm., 28. Aufl., § 91 a Rz 26 unter Hinw. auf OLG Ffm. BB 78, 331; OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35).
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