Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktienoptionsplan; Bedingte Kapitalerhöhung; Materielle Beschlusskontrolle; Basispreis; Aktueller Börsenkurs
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 192 § 193
Bedingte Kapitalerhöhung - Bedienung eines Aktienoptionsplanes - Anknüpfung an Kurssteigerung eigener Aktien als zulässiges Erfolgsziel - Auskunftsrechts des Aktionärs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine besondere Rechtfertigung für den mit einem Aktienoptionsprogramm verbundenen Eingriff in das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs
Verfahrensgang
- LG Stuttgart - O 66/00
- LG Stuttgart, 09.10.2000 - 7 KfH O 66/00
- OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 2110
- ZIP 2001, 1367
- WM 2002, 1060
- DB 2001, 1604
- NZG 2001, 1089
- NZG 2002, 734 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Braunschweig, 29.07.1998 - 3 U 75/98
Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung über Aktienoptionsplan zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
Der in der Literatur teilweise vertretenen Gegenmeinung, die wegen des Verwässerungseffekts der bedingten Kapitalerhöhung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für erforderlich hält (Zeidler NZG 1998, 789, 794; Lutter ZIP 1997, 1, 9; ders. EWiR 1999, 195), folgt der Senat daher nicht.Der in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung, die Kenntnis des Werts der Bezugsrechte sei für die Beurteilung durch die Aktionäre unabdingbar, es gehe insoweit nicht um die Kontrolle der Angemessenheit der Vergütung leitender Mitarbeiter, sondern um die Abwägung der Vor- und Nachteile des Aktienoptionsprogramms (…Zeidler a.a.O. S. 798; Lutter EWiR 1999, 195, 196), folgt der Senat aus folgenden Gründen nicht:.
- EuGH, 18.12.1997 - C-402/96
EITO
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
Eine darüber hinausgehende materielle Inhaltskontrolle, wie sie § 186 Abs. 3 AktG für die Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluß vorsieht, ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Basispreis für die Ausübung der Option den im Zeitpunkt ihrer Ausgabe bestehenden aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (Weiß WM 1999, 353, 359; Claussen BB 1998, 177, 186;… Hüffer a.a.O. § 192 Rn. 18;… Münch. Hdb. GesR IV/Krieger § 63 Rn. 36; vgl. auch Begr. des RegE zum KonTraG, ZIP 1997, 2059, 2068). - BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91
Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
Einer materiellen Beschlußkontrolle unterliegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur, wenn sie in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre eingreifen und nicht schon das Gesetz selbst die Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und widerstreitenden Aktionärsinteressen vorgenommen hat (BGHZ 71, 40, 45; 83, 319, 321; 120, 141, 145).
- BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76
Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
Einer materiellen Beschlußkontrolle unterliegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur, wenn sie in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre eingreifen und nicht schon das Gesetz selbst die Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und widerstreitenden Aktionärsinteressen vorgenommen hat (BGHZ 71, 40, 45; 83, 319, 321; 120, 141, 145). - BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88
Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
Ein Mißbrauch der Anfechtungsbefugnis ist ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn die individuellen, eigensüchtigen Interessen des Aktionärs über seinen Kontrollinteressen stehen (BGHZ 107, 296, 310 = NJW 1989, 2689;… Hüffer, AktG, 4. Aufl., § 245 Rn. 23). - BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81
Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
Einer materiellen Beschlußkontrolle unterliegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur, wenn sie in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre eingreifen und nicht schon das Gesetz selbst die Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und widerstreitenden Aktionärsinteressen vorgenommen hat (BGHZ 71, 40, 45; 83, 319, 321; 120, 141, 145). - LG Stuttgart, 09.10.2000 - 7 KfH O 66/00
Keine Notwendigkeit eines eigenständigen Hauptversammlungsbeschlusses über …
- OLG Schleswig, 19.09.2002 - 5 U 164/01
Zur Zulässigkeit eines Aktienoptionsprogramms für Aufsichtsratsmitglieder einer …
Insbesondere ist es ausreichend, den Wert der Option am Börsenkurs zu orientieren, da schon dies die Nutznießer am - zu steigernden - Börsenwert des Unternehmens beteiligt (ebenso bereits OLG Stuttgart WM 1998, 1936, 1943; OLG Stuttgart ZIP 2001, 1367, 1370).Soweit ein derartiger Standpunkt für den Weg der Bedienung von Aktienoptionsprogrammen über bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG vertreten wird (OLG Stuttgart, ZIP 2001, 1367, 1370 f.) und vor diesem Hintergrund auch eine teleologische Reduktion der in § 71 Abs. 1 Nr.
Gegen eine derartige Verpflichtung zur zumindest näherungsweise erfolgenden Angabe des Gesamtvolumens der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen ließe sich auch die Nichtaufführung der Gesamtwertangabe im in § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG enthaltenen Anforderungskatalog schon deshalb nicht anführen, weil § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG nur Mindestanforderungen an den Beschlussinhalt stellt und sich zu Anforderungen an die Beschlussgrundlagen nicht verhält (so im Ergebnis zu Recht auch Adams, ZIP 2002, 1325, 1341;… Hüffer, 15. Aufl., Rn. 8 zu § 193 AktG; a. A. OLG Stuttgart, ZIP 2001, 1367, 1372).
- OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05
Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der …
Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39). - OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05
Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der …
Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39). - LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13
Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung …
Die Frage der Erforderlichkeit und Beurteilungserheblichkeit kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 1996, 563 und 01, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 1995, 1585; OLG Frankfurt AG 1994, 39 und 2006, 460). - LG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 5 O 110/08
Auskunftsrecht von Bank-Aktionären: Umfang des Informationsanspruchs in der …
Die Frage der Erforderlichkeit und Beurteilungserheblichkeit kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 1996, 563 und 01, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 1995, 1585; OLG Frankfurt AG 1994, 39 und 2006, 460).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadenersatzklage des Konkursverwalters gegen den Geschäftsführer der in Konkurs gefallenen GmbH: Haftung des Geschäftsführers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei vorrangiger Befriedigung durch selbstschuldnerische Bürgschaft gesicherter ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Haftung; Geschäftsführer; GmbH; Tilgung; Persönliche Haftung; Schadensersatz; Sittenwidrigkeit; Sittenwidrige Schädigung; Anfechtung
- Wolters Kluwer
Haftung; Geschäftsführer; GmbH; Tilgung; Persönliche Haftung; Schadensersatz; Sittenwidrigkeit; Sittenwidrige Schädigung; Anfechtung
- Judicialis
BGB § 826
- rechtsportal.de
BGB § 826
Haftung des GmbH-Geschäftsführers - sittenwidrige Schädigung der Gesellschaft - vorrangige Tilgung von Verbindlichkeiten mit persönlicher Haftung - Anfechtung gegenüber bevorzugten Gläubigern - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 27.07.1999 - 8 O 2223/98
- OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 82/72
Zurückführung der Kreditforderung einer Bank zum Nachteil einer Konkursmasse - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
Die Sittenwidrigkeit des Verhaltens des Beklagten wird dadurch indiziert, dass er unter Ausnutzung seiner Möglichkeiten zur Beeinflussung des Handelns der Gemeinschuldnerin seine eigennützigen Motive über die berechtigten Belange anderer Gläubiger und auch die Interessen der Gemeinschuldnerin gesetzt hat (vgl. BGH WM 1973, 1354, 1355).Für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 826 BGB ist der klagende Konkursverwalter aktivlegitimiert, weil die vom Beklagten im Endergebnis gewollte Verringerung der Haftungsmasse der Gemeinschuldnerin nicht nur eine Schädigung der Gläubiger, sondern zugleich der Gesellschaft bewirkt hat (vgl. BGH ZIP 1986, 456, 457; WM 1973, 1354, 1355; Eyber NJW 1994, 1622, 1623 f.).
- BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96
Berechnung des Quotenschadens der Altgläubiger
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
Denn es ist davon auszugehen, dass Aussonderungs und - wie hier - Absonderungsrechte im Regelfall geltend gemacht werden und deshalb die davon betroffenen Vermögenswerte nicht zur effektiv frei verfügbaren Konkursmasse zu zählen sind (BGH ZIP 1997, 1542, 1543 f. - betr. Vorbehaltseigentum und Sicherungszessionen). - BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
Ob der Beklagte in dieser Zeit als "faktischer Geschäftsführer" i.S.d. Rechtsprechung des BGH zu § 64 GmbHG (BGH NJW 1988, 1789, 1790), also als die überragende und beherrschende Persönlichkeit in der Geschäftsleitung, anzusehen ist - wofür einiges spricht , kann für die Entscheidung dieses Falles dahingestellt bleiben.
- BGH, 09.10.1986 - II ZR 58/86
Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
Mit diesem Rangrücktritt war die buchmäßige Überschuldung beseitigt (vgl. BGH NJW 1987, 1080). - BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94
Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
Wie im Fall der Konkurrenz zwischen Anfechtungsrechten und einem Anspruch aus § 64 Abs. 2 GmbHG (dazu BGH ZIP 1996, 420; SchulzeOsterloh EwiR § 64 GmbHG 1/96, 459) ist es Zweckmäßigkeitsüberlegungen des Konkursverwalters zu überlassen, ob er von Anfechtungsrechten gegenüber den befriedigten Gläubigern Gebrauch macht. - BGH, 14.10.1985 - II ZR 276/84
Voraussetzungen einer Konkursanfechtung - Anspruch auf Ersatz der Personalkosten …
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
Für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 826 BGB ist der klagende Konkursverwalter aktivlegitimiert, weil die vom Beklagten im Endergebnis gewollte Verringerung der Haftungsmasse der Gemeinschuldnerin nicht nur eine Schädigung der Gläubiger, sondern zugleich der Gesellschaft bewirkt hat (vgl. BGH ZIP 1986, 456, 457; WM 1973, 1354, 1355; Eyber NJW 1994, 1622, 1623 f.). - BGH, 12.02.1996 - II ZR 279/94
Sittenwidrige Schädigung durch Einstellung des Geschäftsbetriebes einer GmbH
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99
Es ist allerdings anerkannt, dass § 826 BGB daneben Anwendung finden kann, wenn über den Anfechtungstatbestand hinausgehende besondere Umstände das Sittenwidrigkeitsurteil tragen (BGH ZIP 1996, 637).
- OLG Stuttgart, 19.10.2022 - 3 U 101/22
Geltung der Schriftform für Beitritt zum Darlehensvermittlungsvertrag
Die Sittenwidrigkeit des Verhaltens des Geschäftsführers wird dadurch indiziert, dass er unter Ausnutzung seiner Möglichkeiten zur Beeinflussung des Handelns der GmbH seine eigennützigen Motive über die berechtigten Belange anderer Gläubiger und auch die Interessen der GmbH gesetzt hat (OLG Oldenburg, Urteil vom 31. Mai 2001 - 1 U 140/99 -, juris). - OLG Düsseldorf, 05.09.2006 - 4 U 68/05
Verschulden des Geschäftsführers bei Schadensersatzansprüchen wegen …
Anfechtungsrechte kann der Insolvenzverwalter unabhängig von den hier geltend Ansprüchen verfolgen (Oldenburg OLGR 2001, 309 - 313). - LG Leipzig, 19.05.2006 - 7 O 2041/05
Objektive Gläubigerbenachteiligung durch Bestellung einer Grundschuld am …
Für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 826 BGB ist der Kläger aktivlegitimiert, weil die behauptete Handlung im Endergebnis eine gewollte Verringerung der Haftungsmasse der Gesellschaft nach sich gezogen hätte und nicht nur eine Schädigung der Gläubiger, sondern zugleich der Gesellschaft bewirkt hätte (OLGR Oldenburg 2001, 309-313).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Transportrecht; Zuständigkeit; Lugano-Übereinkommen; EuGVÜ; Ablieferungsort
- Judicialis
AÖSp § 65 b; ; AÖSp § 65; ; ZPO § 711; ; ZPO § 538 Nr. 2; ; ZPO § 540
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
CMR Art. 31 Abs. 1 b; EuGVÜ Art. 20; EuGVÜ Art. 57
Vorrang der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR vor dem EuGVÜ - rechtsportal.de
AÖSp § 65b, § 65; ZPO § 711, § 538 Nr. 2, § 540
Transportrecht; Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 22.12.1999 - 8 O 19/99
- OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 338
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp; …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00
Die Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR hat auch dann Vorrang vor den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen des Lugano-Übereinkommens und des EUGVÜ, wenn sich der Beklagte nicht zur Sache einläßt, (abweichend von OLG Dresden TranspR 1999, 62 = Iprax 2000, 121 = RIW 1999, 968 = VersR 1999, 1258).Entgegen einer teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (OLG Dresden TranspR 1999, 62 = IPrax 2000, 121 = RIW 1999, 968 = VersR 1999, 1258;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. Art. 57 EUGVÜ Rdnr. 4) gilt auch dann nichts anderes, falls der Beklagte säumig ist oder - wie vorliegend - sich nicht zur Sache einläßt.
- EuGH, 06.12.1994 - C-406/92
Tatry / Maciej Rataj
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00
Der Zweck dieser Ausnahme vom ansonsten bestehenden Vorrang des EUGVÜ besteht darin, die Beachtung der im besonderen Übereinkommen enthaltenen Zuständigkeitsregeln zu gewährleisten, da diese Regeln unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtsgebiete, auf die sie sich beziehen, aufgestellt wurden (EUGH EuZW 1995, 309, 310 = EWIR 1995, 463 = JZ 1995, 616 = TranspR 1996, 190).
- BGH, 18.12.2003 - I ZR 228/01
Gerichtsstand bei Beförderung nach CMR
Es hat dessen Urteil aufgehoben und die Sache gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO a.F. zur weiteren Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen (OLG Hamm TranspR 2001, 397 = VersR 2002, 338). - LG Aachen, 21.03.2017 - 41 O 57/15
Zeitpunkt der Bestimmung der Zuständigkeit durch rügelose Einlassung
Diese Ausschließlichkeitsanordnung ist auch nicht teilbar, so dass von einer Gesamtnichtigkeit der getroffenen Vereinbarung gemäß den Artikeln 31, 41 CMR auszugehen ist (vgl. BGH, Transportrecht 2004, 169, 170; OLG Oldenburg, Transportrecht 2000, 128; OLG Hamm Versicherungsrecht 2002, 338, 339). - OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - 9 U 204/01
Internationaler Straßengüterverkehr: Internationale Zuständigkeit bei …
Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur (vgl. die weiteren Nachweise in der Entscheidung des OLG Hamm OLGR 2001, 333, 334).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 22 U 64/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer
Bauherr; Bauvorhaben; Architekt; Mangel; Mängelbeseitigung; Kosten; Sachverständiger
- Judicialis
VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 5
- rechtsportal.de
VOB/B § 4 Nr. 3 § 13 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 5
Pflicht zur Mitteilung von Bedenken; Ablehnung der Mängelbeseitigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenerstattung für Beseitigung von Nässeschäden?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gutachter überwacht Mängelbeseitigung: Wer trägt die Kosten? (IBR 2000, 493)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 16.03.1999 - 4 O 143/98
- OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 22 U 64/99
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1383 (Ls.)
- BauR 2000, 1532 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 60/96
Prüfungs- und Hinweispflicht - bei wem müssen Bedenken angemeldet werden?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 22 U 64/99
In einem solchen Fall genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nur, wenn er die Bedenken dem Bauherrn unmittelbar mitteilt (…vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 4,3 Rdn. 259; Urteile des Senats vom 20.7.1994, 22 U 15/94, BauR 1995, 244 = NJW-RR 1995, 214 = OLGR 1995, 55, vom 11.10.96, 22 U 60/96, OLGR 1997, 142 NJW-RR 1997, 274). - OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 15/94
Verfüllung der Arbeitsräume: Hinweispflicht des Auftragnehmers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 22 U 64/99
In einem solchen Fall genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nur, wenn er die Bedenken dem Bauherrn unmittelbar mitteilt (…vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 4,3 Rdn. 259; Urteile des Senats vom 20.7.1994, 22 U 15/94, BauR 1995, 244 = NJW-RR 1995, 214 = OLGR 1995, 55, vom 11.10.96, 22 U 60/96, OLGR 1997, 142 NJW-RR 1997, 274). - BGH, 11.03.1971 - VII ZR 132/69
Architektenvertrag: Sorgfaltspflicht des Architekten als örtlichem Bauleiter; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 22 U 64/99
Auch wenn keine ständige Anwesenheit an der Baustelle verlangt werden kann, so muß der Architekt doch seine besondere Aufmerksamkeit kritischen und wichtigen Bauabschnitten zuwenden (vgl. BGH BauR 1971, 131, 132 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.09.2000 - 27 U 17/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Konkursanfechtung; Konkursverfahren; Tatbestandsvoraussetzung; Eröffnung; Für erledigt erklärter Antrag
- Judicialis
KO § 30; ; KO § 30 Ziffer 1.; ; KO § 37; ; KO § 30 Ziffer 1., 2. Hs.; ; KO § 41; ; KO § 103; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de
Konkursanfechtung - Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens - Erledigung des Antrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)
Insolvenzanfechtung bei mehreren zum Teil für erledigt erklärten oder zurückgenommenen Insolvenzanträgen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 19.11.1999 - 8 O 538/98
- OLG Hamm, 07.09.2000 - 27 U 17/00
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 2214
- NZI 2001, 31
- NZI 2001, 47
- WM 2001, 1631
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92
Konkursanfechtung bei Bardeckung
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 27 U 17/00
Zwar ist diese Anfechtung nicht gemäß § 41 KO verfristet, denn der Kläger hat die notwendigen Tatsachen, insbesondere die Antragstellung des Beklagten am 21.10.1997, wenngleich in anderem Zusammenhang bereits S. 4 der am 28.11.98 zugestellten Klageschrift vorgetragen (BGH NJW 1993, 3267). - RG, 16.05.1916 - VII 77/16
Antrag auf Konkurseröffnung
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 27 U 17/00
Die angefochtene Befriedigung des Beklagten ist jedoch nicht "nach dem Antrage auf Eröffnung des Verfahrens" im Sinne von § 30 KO vorgenommen worden Insoweit ist seit RGZ 88, 237 einhellig anerkannt, dass Voraussetzung für die Wirkung eines Eröffnungsantrags i.S.d. § 30 KO ist, dass der Konkurs tatsächlich auf diesen Antrag hin eröffnet worden ist (…vgl. z.B. Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. Anm. 7) a) zu § 30 KO m.w.N.).
- BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
- OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
Insolvenzverfahren: Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung; anfechtbare …
So hat bereits das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 7. September 2000 ZIP 2000, 2214 [2215] ausgeführt, dass ein für erledigt erklärter Antrag auf Konkurseröffnung einem zurückgenommenen oder zurückgewiesenen Antrag gleich stehe; denn auch damit komme zum Ausdruck, dass der Antrag nicht weiterverfolgt werde, für ein Tätigwerden des Konkursgerichts mithin kein Anlass mehr bestehe. - OLG Köln, 10.09.2003 - 2 W 87/03
Zurückgenommener Insolvenzantrag ist keine Grundlage für eine Anfechtung gemäß …
Ein zurückgenommener Insolvenzantrag kann ebenso wenig wie ein wirksam für erledigt erklärter Insolvenzantrag Grundlage für eine Anfechtung gemäß den §§ 130 ff. InsO sein (vgl. BGHZ 149, 178 ff.; siehe auch OLG Hamm, ZIP 2000, 2214 zu § 30 KO).
Rechtsprechung
OLG Köln, 28.06.2000 - 6 U 26/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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Werbung; Schlussverkauf ; Klageantrag; Hinreichende Bestimmtheit; Unterlassungsantrag; Auslegungsfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.01.2000 - 81 O 112/99
- OLG Köln, 28.06.2000 - 6 U 26/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90
Unbestimmter Unterlassungsantrag II
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2000 - 6 U 26/00
Nach dieser Vorschrift darf ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 24.11.1999, MD 2000, 262, 266 "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"; BGH, Urteil vom 15.07.1999, GRUR 1999, 1017 = WRP 1999, 1035 "Kontrollnummernbeseitigung"; BGH, Urteil vom 09.04.1992, GRUR 1992, 561, 562 "Unbestimmter Unterlassungsantrag II" und BGH GRUR 1991, 254, 256 = WRP 1991, 162 "Unbestimmter Unterlassungsantrag I").Für diese ist nach gefestigter Rechtsprechung der Sachvortrag des jeweiligen Klägers heranzuziehen (vgl. nur: BGH, a.a.O., GRUR 1992, 561, 562 "Unbestimmter Unterlassungsantrag II";… weitere Nachweise bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage, Kapitel 51 Rnr. 10, dort Fußnote 42).
- BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96
Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2000 - 6 U 26/00
Nach dieser Vorschrift darf ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 24.11.1999, MD 2000, 262, 266 "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"; BGH, Urteil vom 15.07.1999, GRUR 1999, 1017 = WRP 1999, 1035 "Kontrollnummernbeseitigung"; BGH, Urteil vom 09.04.1992, GRUR 1992, 561, 562 "Unbestimmter Unterlassungsantrag II" und BGH GRUR 1991, 254, 256 = WRP 1991, 162 "Unbestimmter Unterlassungsantrag I"). - BGH, 10.05.1990 - I ZR 218/88
Keine WSV-Angebote - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2000 - 6 U 26/00
Selbstverständlich - und nur hierauf zielte der Hinweis des Senats auf die in WRP 1991, 26 veröffentlichte Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs über das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.07.1998 (WRP 1989, 23 ff.) - bleibt es der Beklagten unbenommen, in einem Prospekt schlussverkaufsfähige und nicht schlussverkaufsfähige Waren zu bewerben, wenn denn eine hinreichend deutliche Trennung zwischen diesen beiden Warengruppen erfolgt. - BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89
"Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der …
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2000 - 6 U 26/00
Nach dieser Vorschrift darf ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 24.11.1999, MD 2000, 262, 266 "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"; BGH, Urteil vom 15.07.1999, GRUR 1999, 1017 = WRP 1999, 1035 "Kontrollnummernbeseitigung"; BGH, Urteil vom 09.04.1992, GRUR 1992, 561, 562 "Unbestimmter Unterlassungsantrag II" und BGH GRUR 1991, 254, 256 = WRP 1991, 162 "Unbestimmter Unterlassungsantrag I"). - BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2000 - 6 U 26/00
Nach dieser Vorschrift darf ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 24.11.1999, MD 2000, 262, 266 "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"; BGH, Urteil vom 15.07.1999, GRUR 1999, 1017 = WRP 1999, 1035 "Kontrollnummernbeseitigung"; BGH, Urteil vom 09.04.1992, GRUR 1992, 561, 562 "Unbestimmter Unterlassungsantrag II" und BGH GRUR 1991, 254, 256 = WRP 1991, 162 "Unbestimmter Unterlassungsantrag I").
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1000/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
PBefG § 47 Abs. 2 § 49 Abs. 2 S. 2, 3; UWG § 1
Bereitstellung von Taxen; Begriff der Bestellung und des Beförderungsauftrages - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 3 HO 24/00
- OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1000/00
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 13.08.1992 - 7 M 4143/92
Mietwagenverkehr im Rettungsdienst; Großveranstaltung; Mietwagenverkehr; …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1000/00
Beide Begriffe schließen ersichtlich an den Begriff "Fahrt" an, der die tatsächlich ausgeführte Beförderung meint (Bidinger, PBefG , Kommentar B, § 47 Anm. 160 ff.;… vgl. weiter auch OLG Frankfurt, aaO, S. 35; OVG Lüneburg, DÖV 1993, 169).Der Auffassung des Senats steht auch nicht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (DÖV 1993, 169 ff.) entgegen.
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1000/00
Abgesehen davon, dass sich die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1990, 1349 ff.) nur mit § 49 PBefG (also nur mit Mietwagen) befasst und zudem die gängige Rechtsprechung zum Rückkehrgebot bei Mietwagen auch bestätigt, sieht der Senat gerade auch im Hinblick auf die Genehmigungsmöglichkeit keine Anhaltspunkte für verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG .
- BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11
Taxibestellung
Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, unterscheidet sich der Streitfall insofern von den vom OLG Koblenz (Urteil vom 19. Dezember 2000 - 4 U 1000/00, juris) und vom OLG Schleswig (OLG-Rep Schleswig 2002, 279) entschiedenen Fällen. - OLG Schleswig, 12.02.2002 - 6 U 65/01
Bereithalten von Taxen außerhalb der Betriebssitzgemeinde
Denn damit würde die Vorschrift des § 47 Abs. 2 Satz 3 PBefG umgangen, nach der auch für solche Fälle Ausnahmegenehmigungen möglich sind (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2001, 114 ;… Bidinger, a.a.O., § 47 Rdnr. 27 b, S. 15, 2. Absatz).Mit dem OLG Koblenz (OLGR 2001 S. 114 ) ist der Senat daher der Auffassung, dass sich die vorherige Bestellung immer auf die Durchführung einer bestimmten Personenbeförderung, also auf eine konkrete, von einem bestimmten Fahrgast gewünschte Beförderung beziehen muss.
Bei der in Rede stehenden Bestimmung handelt es sich um eine Vorschrift, die dem Konkurrenzschutz dient (vgl. oben Seite 4; anderer Ansicht ohne weitere Begründung: OLG Koblenz OLGR 2001 S. 114 ).
- OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 6 U 55/10
Bereithalten eines Taxis außerhalb des Betriebssitzes
Allerdings haben das OLG Koblenz (Urteil vom 19.12.2000, Az. 4 U 1000/00) und das OLG Schleswig-Holstein (Urteil vom 12.02.2002, Az. 6 U 65/01) in Fällen, in denen jeweils ein Veranstalter einen pauschalen Auftrag zur Versendung von Taxen an einen Veranstaltungsort erteilt hatte, entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine Bestellung im Sinne von § 47 Abs. 2 S. 2 PBefG handele und diese Vorschrift als Ausnahmetatbestand zu dem grundsätzlich geltenden Verbot des § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG behandelt. - OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 1198/01
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Taxigewerbe
Das pauschale Herbeirufen durch einen Festveranstalter - ohne bereits konkret absehbaren Fahrtauftrag - ist nicht ausreichend (vgl. Senat, Urt. vom 19.12.2000 - 4 U 1000/00 - OLGR 2001, 114).