Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99   

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OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99 (https://dejure.org/2000,301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2000 - Verg 5/99 (https://dejure.org/2000,301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - Verg 5/99 (https://dejure.org/2000,301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Einordnung eines Werkliefervertrages als Bauauftrag; Bieterschützender Charakter einer Referenzliste von vergleichbaren ausgeführten Leistungen; Anforderungen an die Überprüfung einer Entscheidung des Auftraggebers zur Eignung eines Bewerbers; ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Befähigungsnachweis bei nicht offener Ausschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 97 Abs. 7 § 99 Abs. 3 § 107 Abs. 2; VOB/A
    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GU-Vergabe: Ausschluss eines Generalübernehmers zulässig? (IBR 2001, 219)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 13 (Ls.)
  • NZBau 2001, 106
  • BauR 2000, 1639 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99
    Der Senat hat sich auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin dieser Beurteilung nicht angeschlossen und hat durch Beschluß vom 13.4.1999 (Verg 1/99) unter Zurückverweisung der Sache die Entscheidung der Vergabekammer aufgehoben Nach Rückkunft der Akten bei der Vergabekammer ist der Nachprüfungsantrag der Antragsgegnerin am 4.6.1999 zugestellt worden.

    Die Antragstellerin hat jedoch bereits vorher, nämlich mit Telefax-Schreiben vom 22.01.1999, das am selben Tag eingegangen ist, einen Nachprüfungsantrag gestellt, womit das Nachprüfungsverfahren eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 13.04.1999 - Verg 1/99 -, veröffentlicht in NZBau 2000, 45, 48).

    Die Kostenentscheidung beruht auf entsprechender Anwendung von § 128 Abs. 3 und 4 GWB (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BauR 1999, 751) und - was die Beigeladene betrifft - auf einer entsprechenden Anwendung von Abs. 3 VwGO.

  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99
    Dies hat bereits das OLG Brandenburg in seiner Entscheidung vom 03.08.1999 näher begründet (NZBau 2000, 39, 41).

    aa) Mit Recht hat die Vergabekammer im Anschluß an das OLG Brandenburg (NZBau 2000, 39, 42) in die Überprüfung auch solche behaupteten Vergaberegelverstöße einbezogen, die vor dem Inkrafttreten des Vergaberechtsänderungsgesetzes am 1.1.1999 geschehen sind.

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99
    Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist deshalb ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, daß durch die gerügten Vergaberechtsverstöße die Aussichten des Antragstellers auf eine Berücksichtigung seiner Bewerbung oder die Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt worden sind oder daß die Chancen seiner Bewerbung oder die Chance auf einen Zuschlag zumindest verschlechtert worden sein können (Senatsbeschluß vom 22.11.1999 - Verg 2/99 - im Anschluß an BayObLG WuW 1999, 1037, 1044 = NZBau 2000, 49, 52).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99
    Dies hat der EuGH in einer Entscheidung vom 2.12.1999 jüngst bekräftigt (EuZW 2000, 110, 112 - Rechtssache C-176/98), und zwar in bezug auf Vorschriften der Richtlinie 92/50/EWG vom 18.6.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (DKR), die insoweit inhaltlich übereinstimmen mit den Regelungen der BKR (dort Art. 21, 26 Abs. 3 und 27 Abs. 1e).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99
    Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist deshalb ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, daß durch die gerügten Vergaberechtsverstöße die Aussichten des Antragstellers auf eine Berücksichtigung seiner Bewerbung oder die Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt worden sind oder daß die Chancen seiner Bewerbung oder die Chance auf einen Zuschlag zumindest verschlechtert worden sein können (Senatsbeschluß vom 22.11.1999 - Verg 2/99 - im Anschluß an BayObLG WuW 1999, 1037, 1044 = NZBau 2000, 49, 52).
  • EuGH, 14.04.1994 - C-389/92

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99
    (3.) Allerdings deuten die Entscheidungen "Ballast Nedam Group" (I und II) des EuGH (s. Fischer/Noch, EzEG-VergabeR I Nr. 17 = RIW 1994, 521; Fischer/Noch, EzEG-VergabeR I Nr. 35 = WuW/E Verg 28), auf die die Antragstellerin sich beruft, darauf hin, daß auch Generalübernehmer, also solche Unternehmen, die nicht die Absicht oder die Mittel haben, Bauarbeiten selbst auszuführen (in jenen Fällen eine Bauholdinggesellschaft), nach europäischem Gemeinschaftsrecht dann bei einer Ausschreibung von öffentlichen Bauaufträgen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, wenn sie nachweisen, daß sie unabhängig von der Art der rechtlichen Beziehung zu den ihnen verbundenen Unternehmen tatsächlich über die diesen Unternehmen zustehenden Mittel verfügen können, die zur Ausführung eines Auftrags erforderlich sind (vgl. auch Art. 27 Abs. 1e) BKR, § 8 Nr. 3 e VOB/A).
  • BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99

    Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99
    Es ging der Antragsgegnerin damit inhaltlich um den Nachweis konkreter praktischer Erfahrungen eines Bewerbers, die sich nur aus der Durchführung entsprechender Bauvorhaben oder ihrer weitgehenden Durchführung gewinnen ließen (vgl. insoweit ähnlich BayObLG NZBau 2000, 259, 261).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Derartige Rechtsverstöße bedürfen keiner vorherigen "außergerichtlichen" Rüge, da § 107 Abs. 3 S. 1 GWB - wie bereits die Vergabekammer zutreffend entschieden hat - hierauf nicht anzuwenden ist (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106, 111; 155, 157; OLG Celle NZBau 2000, 105).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    bb) Entgegen der dargestellten eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a.a.O.) sowie früherer und wiederholt erneuerter gleichlautender Entscheidungen der Vergabesenate anderer OLG (vgl. u.a. OLG Schleswig ZfBR 2005, 616; Beschl. v. 20.3.2008 - 1 Verg 6/07, BeckRS 2008, 08129 = NZBau 2008, 472 (LS); OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106, 111, 155; VergabeR 2005, 364; Beschl. v. 21.5.2008 - VII-Verg 19/08; BayObLG VergabeR 2002, 77; 2001, 438; OLG Frankfurt am Main VergabeR 2004, 754; NZBau 2002, 161; Beschl. v. 7.8.2007 - 11 Verg 3 und 4/07, VergabeR 2007, 776, 779 f.; OLG Dresden VergabeR 2001, 41) ist insbesondere der Vergabesenat des OLG Celle davon abweichend, jedoch ohne dem Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB vorgelegt zu haben, allerdings der Auffassung, dass (in entsprechender Anwendung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB) auch erst im Nachprüfungsverfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften vom Antragsteller unverzüglich zu beanstanden seien (OLG Celle, Beschl. v. 8.3.2007 - 13 Verg 2/07, VergabeR 2007, 401, 402).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Diese Darlegung ist eine selbstverständliche Obliegenheit des Bewerbers, die auf der Tatsache beruht, dass er zur Erfüllung selbst über keine oder nicht ausreichende eigene technische Mittel verfügt (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106, 110; OLG Frankfurt NZBau 2003, 636, 637, im Anschluss an: EuGH, Urt. v. 14. April 1994, C -389/92- "Ballast Nedam I"; Urt. v. 18.12.1997, C-5/97 Rz. 12- "Ballast Nedam II"; Urt. v. NZBau 2000, 149= EuZW 2000, 114- "Holst Italia"; Urt. v. 18.3.2004, C 314/01, Rz. 43-44 = NZBau 2004, 340, 342- "Siemens, ARGE Telekom").
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.03.2001 - 13 UF 105/00   

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https://dejure.org/2001,5587
OLG Schleswig, 08.03.2001 - 13 UF 105/00 (https://dejure.org/2001,5587)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.03.2001 - 13 UF 105/00 (https://dejure.org/2001,5587)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. März 2001 - 13 UF 105/00 (https://dejure.org/2001,5587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch nach 6-Wochen-Ehe Getrenntlebendunterhalt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1414
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 23.11.1989 - 10 UF 164/89

    Zahlung von Trennungsunterhalt; Ehegattenunterhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2001 - 13 UF 105/00
    Es werde auf das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 23.11.1989 (FamRZ 1990, 519) verwiesen, das sich im einzelnen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auseinandergesetzt habe und schließlich zu dem zutreffenden Ergebnis gelangt sei, dass auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Kürzung oder Versagung des Anspruchs aus § 1361 BGB möglich sei.

    Mit dem Sachverhalt, welcher der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (FamRZ 1990, 519) zugrundeliegt, ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar.

  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80

    Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2001 - 13 UF 105/00
    Das gilt auch unter Berücksichtigung dessen, dass jede Partei bis zur Trennung noch ihre jeweilige frühere Wohnung beibehalten hatte, eine gemeinsame Ehewohnung noch nicht bezogen worden war (vgl. BGH FamRZ 1980, 876, 877).

    Die Dauer der Ehe ist für den Getrenntlebensunterhalt lediglich ein gem. § 1361 Abs. 2 BGB erhebliches Merkmal (vgl. BGH FamRZ 1979, 569; 1979, 571; 1980, 876).

  • BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2001 - 13 UF 105/00
    Die Dauer der Ehe ist für den Getrenntlebensunterhalt lediglich ein gem. § 1361 Abs. 2 BGB erhebliches Merkmal (vgl. BGH FamRZ 1979, 569; 1979, 571; 1980, 876).
  • BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78

    Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2001 - 13 UF 105/00
    Die Dauer der Ehe ist für den Getrenntlebensunterhalt lediglich ein gem. § 1361 Abs. 2 BGB erhebliches Merkmal (vgl. BGH FamRZ 1979, 569; 1979, 571; 1980, 876).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01   

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https://dejure.org/2001,2846
OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01 (https://dejure.org/2001,2846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.10.2001 - 6 W 181/01 (https://dejure.org/2001,2846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 6 W 181/01 (https://dejure.org/2001,2846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Zugabeverordnung; Zugaben; Kopplungsangebot; Wettbewerbsrecht; Unentgeldliche Nebenleistung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; Zugabeverordnung § 1 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrechtliche Wirksamkeit von Zugaben nach Aufhebung der Zugabeverordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2114 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 835
  • MDR 2002, 349
  • GRUR-RR 2002, 30
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01
    Zwar geht nach Auffassung des erkennenden Senats auch von wertvollen, nicht in Gebrauchszusammenhang mit der Hauptleistung stehenden Nebenleistungen nicht immer ein derart hoher Anreiz aus, dass der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher ­ auf dessen Sicht es im Wettbewerbsrecht allgemein ankommt (vgl. BGH WRP 2001, 1286, 1289 ­ Mitwohnzentrale) ­ sich allein hierdurch zu unsachlichen und unüberlegten Kaufentscheidungen bewegen lässt.
  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 233/93

    Saustarke Angebote - Kopplungsangebote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstoßen sogenannte Koppelungsangebote, die nur den Gesamtpreis für die gekoppelten Waren oder Leistungen, nicht aber die Einzelpreise erkennen lassen, jedenfalls dann gegen § 1 UWG, wenn die gekoppelten Leistungen in keinem Gebrauchszusammenhang stehen und der Verkehr die Einzelpreise auch nicht ohne weiteres in Erfahrung bringen kann (vgl. BGH GRUR 96, 363, 364 ­ Saustarke Angebote).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01

    Wettbewerbsverstoß: "Übertriebenes Anlocken" durch Inaussichtstellen eines

    Dies gilt in noch stärkerem Maße Wegfall der genannten beiden Gesetzeswerke, was Zugaben und Rabatte grundsätzlich legitimiere (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; Karlsruhe OLG-Report 02, 75, 76 ("das Unlauterkeitskriterium des übertriebenen Anlockens hat grundsätzlich ausgedient"); Fezer a.a.O. 1008; Köhler GRUR 01, 1067 und 1069; Nordemann NJW 01, 2505, 2509; Cordes WRP 01, 867, 870; Berlit a.a.O. 352; Heermann WRP 01, 855, 859; insgesamt zurückhaltend: Berneke WRP 01, 615 und 616, aber den Willen des Gesetzgebers in gleicher Weise feststellend (618)).

    Dieses Gebot der Angebotstransparenz (so schon Fezer a.a.O. 1011; vgl. ferner Berneke a.a.O. 618; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. insbesondere 1402 bis 1404; Cordes a.a.O. 870) führe dazu, dass, um der Gefahr der Preisverschleierung oder der Verschleierung der Werthaltigkeit des gesamten Angebotspaketes zu wehren (vgl. hierzu auch Nordemann a.a.O. 2511; Heermann a.a.O. 864; Berneke a.a.O. 621; Cordes a.a.O. 870; OLG Düsseldorf WRP 01, 711: noch unter der Geltung der ZugabeVO), der Wert der Nebenleistung, wenn er nicht gar nach Markt- oder Durchschnittswert ausgewiesen werden (so Köhler a.a.O. 1071), so doch zumindest den Wert klar und unmissverständlich erkennbar machen müsse (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. 1404; so wohl auch Cordes a.a.O. 870; so empfehlend: Berneke a.a.O. 621).

    So soll Sittenwidrigkeit der Beigabe anzunehmen sein, wenn der objektive Wert der Dreingabe oder - mangels Anhaltspunkten - die vom Werbenden selbst geschaffene Werterwartung des angesprochenen Verkehrs in einem Übermaßverhältnis besteht (KG a.a.O. 278; Berneke a.a.O. 618; Berlit a.a.O. 352, 353), was anzunehmen ist, wenn dieser faktische oder erwartbare Wert der Zugabe, und sei es nur durch übertriebene Anpreisung einer in Wahrheit minderwertigen Sache (Berneke a.a.O. 621), den der Hauptsache übersteigt (Cordes a.a.O. 870; vgl. auch Nordemann a.a.O. 2511 - Faustformel: Zugabe maximal Hälfte des Warenwertes; anders: OLG Jena GRUR-RR 02, 32, 33: Höhe der Treueprämie unzulässig, da mit 12, 5 % das Vierfache des vormals nach § 2 RabattG Zulässigen; vgl. auch Heermann a.a.O. 863: Wert und Wertverhältnis bloße Indizien; Berneke a.a.O. 618: objektiver Wert der Vergünstigung oder Verhältnis ihres Wertes zum Wert der Hauptsache für sich genommen keine geeigneten Kriterien; vgl. zu Wertverhältnissen ebenso Senat OLG-Report 00, 433), wenn die attraktive oder - wie hinzuzufügen ist - attraktiv erscheinende Prämie bereits bei niedrigster Umsatzschwelle erreicht werden kann (Berlit a.a.O. 353), oder wenn die Nebenleistung für den Verkehr einen jedenfalls erheblichen Wert darstellt, die Nebenleistung mit der Hauptleistung in keinem Gebrauchszusammenhang steht und der konkrete Wert der Nebenleistung für den Verbraucher nicht hinreichend bestimmbar ist (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31).

    a) Grundsätzlich ist für das Verbot des tatsächlichen Gewährens der in Rede stehenden Nebenleistung nach § 1 UWG kein Raum, zumal eine § 1 Abs. 1 der früheren ZugabeVO entsprechende Regelung fehlt (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; vgl. auch HansOLG Hamburg WRP 96, 314, 321, Berufungsentscheidung zu BGH WRP 98, 727 = GRUR 98, 1037 - Schmuck-Set; die Revisionsentscheidung sagt aber - entgegen der Bewertung des Beklagten - zum "Gewähren" nichts aus, da das Berufungsgericht den klägerischen Antrag insoweit abgewiesen hat und nur die dortige Beklagte Revision eingelegt hatte).

  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 2616/02

    Rechtmäßigkeit von Werbung für preisvergünstigte Stromlieferungsverträge deren

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  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Zwar führt die Änderung der Gesetzeslage nicht zu deren unbegrenzter Zulässigkeit, denn die Gesetzesbegründung zur Abschaffung dieser Gesetze verweist ausdrücklich darauf, daß die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften anwendbar bleiben (Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Zugabeverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 15. März 2001, Bundestagsdrucksache 14/5594, Seite 8; so auch OLG Hamburg MD 2002, 361, 363 -Einkaufsgutschein- unter Hinweis auf die Fundstellen bei Nordemann, NJW 2001, 2505, 2509; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2002, 30 -Traumreise gratis).
  • OLG Schleswig, 25.06.2002 - 6 U 88/01

    Wettbewerbsrecht: Wertreklame bei Fahrschule

    Dem Kläger ist darin zuzustimmen, dass von einer zusätzlich zur entgeltlichen Hauptleistung versprochenen unentgeltlichen Nebenleistung mit erheblichem Wert regelmäßig ein hoher Anreiz zum Vertragsabschluss ausgeht, weil damit in besonderer Weise der Eindruck eines außergewöhnlichen Angebots erweckt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2001 - 6 W 181/01 - Traumreise gratis, GRUR-RR 2002, 30, 31).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 195/00   

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https://dejure.org/2000,8265
OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 195/00 (https://dejure.org/2000,8265)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.11.2000 - 3 W 195/00 (https://dejure.org/2000,8265)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. November 2000 - 3 W 195/00 (https://dejure.org/2000,8265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Urteil; Italien; Ausland; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsklausel; Titel; Vollstreckungsstaat; Zuständigkeit; Gericht

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 36 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 31 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 38; ; EuGVÜ Art. 39; ; EuGVÜ Art. 46 Nr. 1; ; EuGVÜ Art. 47 Nr. 1; ; C.P.C Art. 479

  • rechtsportal.de

    Durchführung der Zwangsvollstreckung nach innerstaatlichem Recht des Vollstreckungsstaates - Vollstreckbarerklärung eines italienischen Titels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 195/00
    Verfahrensrechtlich würde ein Verstoß gegen den ordre public der Bundesrepublik Deutschland voraussetzen, dass die Entscheidung in einem Verfahren ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass es nach der deutschen Rechtsordnung nicht mehr als in einer geordneten rechtsstaatlichen Weise ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1978, 1114, 1115 und 1992, 3096, 3098; Kropholler aaO Art. 27 Rdnr. 9).

    Ein Verstoß gegen den materiellen ordre public, der einen untragbaren Widerspruch zwischen der ausländischen und inländischen materiellen Regelung voraussetzt (vgl. BGH NJW 1992, 3096, 3101 und NJW 1993, 1801, 1802), ist nicht erkennbar.

  • OLG Zweibrücken, 14.09.1999 - 3 W 170/99

    Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Schuldtitel; Anspruch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 195/00
    Die Vorschrift erfordert nicht, dass die Ausfertigung der Entscheidung bei den Akten verbleibt (vgl. BGHZ 75, 167, 169; Senat, Beschluss vom 14. September 1999 - 3 W 170/99 - Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl. Rdnr. 1 zu Art. 46 EuGVÜ).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 195/00
    Ein Verstoß gegen den materiellen ordre public, der einen untragbaren Widerspruch zwischen der ausländischen und inländischen materiellen Regelung voraussetzt (vgl. BGH NJW 1992, 3096, 3101 und NJW 1993, 1801, 1802), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 26.09.1979 - VIII ZB 10/79

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung; Pauschalierter Schadensersatz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 195/00
    Die Vorschrift erfordert nicht, dass die Ausfertigung der Entscheidung bei den Akten verbleibt (vgl. BGHZ 75, 167, 169; Senat, Beschluss vom 14. September 1999 - 3 W 170/99 - Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl. Rdnr. 1 zu Art. 46 EuGVÜ).
  • BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 120/75

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung englischer Gerichtsentscheidungen -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 195/00
    Verfahrensrechtlich würde ein Verstoß gegen den ordre public der Bundesrepublik Deutschland voraussetzen, dass die Entscheidung in einem Verfahren ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass es nach der deutschen Rechtsordnung nicht mehr als in einer geordneten rechtsstaatlichen Weise ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1978, 1114, 1115 und 1992, 3096, 3098; Kropholler aaO Art. 27 Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 28.12.1993 - 20 W 19/93

    Zugang der "assignation en référé"; Ausschluss des Anerkennungshindernisses bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 195/00
    Hierfür genügt jedes Verhandeln, aus dem sich ergibt, dass die Beklagte von dem gegen sie eingeleiteten Verfahren Kenntnis erlangt und die Möglichkeit der Verteidigung gegen das Begehren der Klägerin erhalten hat, es sei denn ihr Vorbringen hat sich nur darauf beschränkt, den Fortgang des Verfahrens zu rügen, weil die Zustellung nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfolgt sei (vgl. hierzu Senat aaO; OLG Hamm NJW-RR 1995, 189, 190 m. w. N.; Kropholler aaO Rdnr. 22 zu Art. 27.EuGVÜ).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Keine Vollstreckungsfähigkeit der

    Die Ausnahmen von dem Nachprüfungsverbot sind in Art. 28 Abs. 1 EuGVÜ abschließend aufgezählt (Geimer/Schütze aaO Art. 28 Rdnr. 1, 2, 14; Senat, OLGR 2001, 349, 350).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01

    Zuständigkeit; Vollstreckung; Handelssache; Zivilsache; Spanien; Portugal;

    Er kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel wieder ausgehändigt werden (BGHZ 75, 167, 169; Senat, OLGR Zweibrücken 2001, 349 = JurBüro 2001, 270; Kropholler aaO Art. 46 Rdnr. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.03.2001 - 12 U 160/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22292
OLG Stuttgart, 06.03.2001 - 12 U 160/00 (https://dejure.org/2001,22292)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.03.2001 - 12 U 160/00 (https://dejure.org/2001,22292)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. März 2001 - 12 U 160/00 (https://dejure.org/2001,22292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Wirksame Abtretung einer Teilgrundschuld bei Briefübergabe durch Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Heilbronn - 3 O 2036/99
  • OLG Stuttgart, 06.03.2001 - 12 U 160/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 164/91

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2001 - 12 U 160/00
    Bei einer in einer Urkunde verlautbarten und nach außen kundgemachten Vollmacht ist bei der Auslegung des Erklärungsinhaltes grundsätzlich auf die sich aus dem Wortlaut der Urkunde ergebenden Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners abzustellen (BGH NJW-RR 1992, 1135 ).

    Der Vertretene ist lediglich gegen einen erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner geschützt, weil der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, so dass dem Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH NJW-RR 1992, 1135, 1136).

  • BGH, 08.12.1992 - XI ZR 44/92

    Gutgläubiger Erwerb einer Briefgrundschuld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2001 - 12 U 160/00
    Übergibt, wie hier, ein Dritter den Brief, muss dieser als dessen Vertreter handeln (BGH NJW-RR 1993, 369 ).
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