Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wartefrist; Arbeitsunfähigkeitsrente; Arbeitsunfähigkeit; Grundleiden
- Judicialis
AGBG § 9 Abs. 2; ; AVB § 1 Abs. 2 S. 1; ; EntgeltfortzG § 3 Abs. 1 S. 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9 Abs. 2; EFZG § 3 Abs. 1 S. 2
Grenzen der Wirksamkeit von Wartefristen in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Vereinbarung einer Wartefrist für die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
AGBG § 9 Abs. 2; AVB § 1 Abs. 2 S. 1; EntgeltfortzG § 3 Abs. 1 S. 2
Wartefrist für die Zahlung einer Arbeitsunfähigkeitsrente
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 21.09.1999 - 9 O 8365/98
- OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Papierfundstellen
- VersR 2000, 1363
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 19.02.1987 - 5 U 103/86
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Aus diesem Sinn und Zweck der Verdienstausfallversicherung wird deshalb für die Krankentagegeldversicherung gefolgert, daß für den Fall, daß dem Versicherungsnehmer durch seine Krankheit keinerlei Verdienstausfall entsteht für eine Versicherungsleistung kein Bedürfnis besteht und eine solche deshalb auch rechtlich nicht bejaht werden kann (vgl. OLG Köln, VersR 88, 593).Der redliche Versicherungsnehmer kann nicht erwarten, daß ihm die Beklagte auch für die Zeiten, für die er Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, Versicherungsschutz bietet (so ausdrücklich für die Krankengeldtagegeld-Versicherung und OLG Köln VersR 88, 593).
- BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93
Versäumung der Frist
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Sie hält der Kontrolle nach dem AGB-Gesetz stand (vgl. für die entsprechende Klausel in 1 Nr. 3 BB-BUZ: BGH VersR 95, 82).Auf mangelndes Verschulden (BGH VersR 95, 82) kann sich der Kläger nicht berufen.
- BGH, 16.05.1990 - IV ZR 137/89
Verlust des Versicherungsschutzes in der Hausratversicherung
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Eine Auslegung, die diese Grundsätze nicht beachten würde, würde wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers, wie sie sich aus der konkreten Natur des Vertrages ergeben, so einschränken, daß die Erreichung des Versicherungszwe Eine AGB-Klausel, die über diese Grenzen hinausgeht, ist deshalb gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG unwirksam (vgl. zum Grundsatz: BGH NJW 90, 2388).Eine einheitliche Regelung für alle Fallgruppen ist dann unangemessen, wenn die erforderliche Differenzierung unterlassen wird und deshalb eine Fallgruppe nicht mehr interessengerecht geregelt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 92, 444; BGH NJW 85, 320; 90, 2388;… Wolf in Wolf, Lindacher Horn, a.a.O., RZ 152 zu § 9 AGBG).
- OLG Hamm, 16.12.1991 - 17 U 109/91
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Eine einheitliche Regelung für alle Fallgruppen ist dann unangemessen, wenn die erforderliche Differenzierung unterlassen wird und deshalb eine Fallgruppe nicht mehr interessengerecht geregelt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 92, 444; BGH NJW 85, 320; 90, 2388;… Wolf in Wolf, Lindacher Horn, a.a.O., RZ 152 zu § 9 AGBG). - BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83
Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Eine einheitliche Regelung für alle Fallgruppen ist dann unangemessen, wenn die erforderliche Differenzierung unterlassen wird und deshalb eine Fallgruppe nicht mehr interessengerecht geregelt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 92, 444; BGH NJW 85, 320; 90, 2388;… Wolf in Wolf, Lindacher Horn, a.a.O., RZ 152 zu § 9 AGBG). - BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87
Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Es ist anerkannt, daß eine ergänzende Vertragsauslegung im Rahmen des § 6 Abs. 2 AGBG dann zulässig ist, wenn dispositive Gesetzesvorschriften fehlen und die ersatzlose Streichung der Klausel keine angemessene Lösung für die beteiligten Interessen mehr bietet (vgl. BGH NJW 89, 3010;… Wolf, a.a.O., RZ 30 zu § 9 AGBG und RZ 15 ff. zu 6 AGB G). - BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90
Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Zwar ist es zutreffend, daß allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen darf (vgl. BGH NJW 93, 2369; NJW-RR 92, 469). - BGH, 18.12.1995 - II ZR 193/94
Umfang des Risikoausschlusses für "chemisch-physikalische Zersetzungsvorgänge"
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Dies gilt problemlos insoweit, als diese dem aufmerksamen und verständigen Durschhittsversicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. BGH VersR 96, 500;… Prölss/Martin, 26. Aufl., Vorbem. III RZ 2 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit; Freistellung; Auslegung; Fälligkeit; Lieferungsvertrag; Darlehen; Gaststätte; Vertragsstrafe
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB §§ 133 157 607
Zulässigkeit einer Freistellungsklage; Freistellung von einer Bierbezugsverpflichtung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 17.03.1999 - 4 O 395/98
- OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99
Der Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1981, 870 ff. geht fehl. - BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84
Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99
Es genügt die ernsthafte Möglichkeit einer Inanspruchnahme (BGH NJW 1986, 978), an der aufgrund des Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 15.06.1999 nicht zu zweifeln ist. - BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99
Der Umstand, daß die Kläger nicht Eigentümer des Inventars waren, berechtigte die Beklagte auch nicht zum Rücktritt wegen anfänglicher subjektiver Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB; vgl. BGH NJW 1988, 2878).
- LG Bonn, 14.05.2008 - 5 S 58/08
Schenkkreis, Schneeballsystem, Verjährung, Kenntnis
Das Oberlandesgericht Celle (Urteil v. 27.10.1999, 13 U 61/99, OLGR 2000, 255) und das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 31.01.2008, Az. 2/24 S 122/07 - nicht rechtskräftig; Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof Az. X ZR 33/08) haben dagegen darauf abgestellt, ob bzw. wann sich dem Leistungsempfänger hätte aufdrängen müssen, dass er die beabsichtigte Vervielfachung des Spieleinsatzes nicht erzielen könne und dass die Versprechungen bei Spieleinstieg unzutreffend waren.
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 17.03.2000 - 10 UF 130/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unterhalt; Unterhaltshöhe; Lebensbedarf; Scheidung
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1578 Abs. 1 S. 2 § 1579 Nr. 1
Bemessung der Höhe des nachehelichen Unterhalts - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1077
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 85/87
Unterhaltsanspruch - Wegfall - Rentenanspruch - Versorgungsausgleich - …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2000 - 10 UF 130/97
Lediglich der Anteil des Renteneinkommens, der auf dem zwischen den Parteien durchgeführten Versorgungsausgleich beruht, ist anzurechnen (vgl. BGH FamRZ 88, 1156). - BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80
Bestimmung des Endes der Ehedauer
Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2000 - 10 UF 130/97
Eine kurze Ehezeit wird von der Rechtsprechung in der Regel bei Ehen bis zu zwei Jahren Dauer angenommen (BGH FamRZ 1981, 140), während ab drei Jahren Dauer in der Regel nicht mehr von einer kurzen Ehe gesprochen werden kann (BGH FamRZ 1982, 254). - BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 639/80
Begriff der Ehe von kurzer Dauer
Auszug aus OLG Schleswig, 17.03.2000 - 10 UF 130/97
Eine kurze Ehezeit wird von der Rechtsprechung in der Regel bei Ehen bis zu zwei Jahren Dauer angenommen (BGH FamRZ 1981, 140), während ab drei Jahren Dauer in der Regel nicht mehr von einer kurzen Ehe gesprochen werden kann (BGH FamRZ 1982, 254).