Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 139/00   

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https://dejure.org/2001,8039
OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 139/00 (https://dejure.org/2001,8039)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.04.2001 - 14 U 139/00 (https://dejure.org/2001,8039)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. April 2001 - 14 U 139/00 (https://dejure.org/2001,8039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeld bei schweren Verletzungen unter Berücksichtigung eines erhöhten Infektionsrisikos durch Verlust der Milz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalls; Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalls; Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, stumpfes Bauchtrauma mit Entfernung der Milz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13

    Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Helms

    Insoweit nimmt der Senat auf seine Entscheidungen vom 26. April 2001 - 14 U 139/00, OLGR 2001, 252, sowie vom 16. Mai 2002 - 14 U 231/01, SP 2003, 54, 55, darüber hinaus auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2005 - I-1 U 217/04 (vgl. Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 4. Aufl., E 811), des Kammergerichts Berlin vom 2. November 1987 - 22 U 339/87 - und des Oberlandesgericht Naumburg vom 18. November 1997 - 1 U 1251/97, OLGR 1999, 216 Bezug, durch die den jeweils Geschädigten (unter Herausrechnung etwaiger Abzüge infolge eines Mitschuldens) Schmerzensgeldansprüche zwischen 10.000 EUR und 15.000 EUR zugebilligt worden sind.
  • OLG Naumburg, 20.11.2014 - 1 U 59/14

    Schmerzensgeld bei Verletzung der linken Hand des Linkshänders, Knieverletzung

    aa) Das Oberlandesgericht Celle hielt in einer Entscheidung vom 26.4.2001 (14 U 139/00) nach stumpfem Bauchtrauma mit Entfernung der Milz, Schädelhirntrauma ersten Grades sowie Thoraxprellung nebst diversen Schnitt- und Risswunden ein Schmerzensgeld von 23.000,00 DM für ausreichend.
  • OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 2 U 58/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Verdienstausfallschaden; Höhe des

    Vor diesem Hintergrund erachtet der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 9.000,00 EUR für angemessen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 26. April 2001, Az. 14 U 139/00).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.03.2001 - 3 U 183/00   

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https://dejure.org/2001,5560
OLG Köln, 27.03.2001 - 3 U 183/00 (https://dejure.org/2001,5560)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.2001 - 3 U 183/00 (https://dejure.org/2001,5560)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 2001 - 3 U 183/00 (https://dejure.org/2001,5560)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1982 - II ZR 127/81

    Schadensersatzanspruch wegen Untergang eines Schiffs durch Überladung - Haftung

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2001 - 3 U 183/00
    Verletzt er diese Obliegenheit, so macht er sich auch einem Dritten gegenüber, der nicht sein Vertragspartner geworden ist, gemäß § 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig (vgl. BGH VersR 1982, 902; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., HGB, § 407 Rn. 43).

    Zum einen war die Zedentin in den Schutzbereich des Frachtvertrages miteinbezogen, zum anderen traf die Beklagte als Frachtführerin - wie oben bereits ausgeführt - die generelle Pflicht, fremdes Eigentum, das im Rahmen ihres Gewerbes in ihre Obhut gelangt war, sorgsam zu behandeln (vgl. BGH VersR 1982, 902).

  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 228/81

    Mitwirkendes Verschulden des Geschädigten und gesamtschuldnerische Mithaftung

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2001 - 3 U 183/00
    Dabei findet § 278 BGB auch dann Anwendung, wenn der Verletzte allein einen deliktischen Anspruch hat (vgl. BGHZ 90, 86).
  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2001 - 3 U 183/00
    Dabei wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass gerade im Transportrecht häufig selbständige Subunternehmer eingesetzt werden, die nicht als Verrichtungsgehilfen des sie beauftragenden Frachtführers gelten (vgl. BGH NJW 1994, 2756, 2757).
  • LG Bonn, 01.10.2018 - 19 O 120/17

    Beförderungsvertrag; Frachtvertrag; Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten

    Grund für die Herausbildung des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter war die Unzulänglichkeit des Deliktsrechts, insbesondere die unbefriedigende Regelung der Gehilfenhaftung in § 831 BGB und das Fehlen eines umfassenden Vermögensschutzes (vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.03.2001, 3 U 183/00, OLGR Köln 2001, 252, 253; Palandt/Grüneberg, 76. Aufl. 2017, § 328 Rn. 13).

    Dabei kann auch ein Frachtvertrag ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Eigentümers der Ware sein (vgl. OLGR Köln 2001, 252 ff.; OLG Köln, Urt. v. 19.08.2003, 3 U 46/03, OLGR Köln 2003, 357, 358).

    Hierfür spricht insbesondere, dass Frachtführer häufig selbständige Subunternehmer einsetzen, die nicht als Verrichtungsgehilfen im Sinne des § 831 BGB gelten, weswegen der Eigentümer der Ware dem Schutz des § 278 BGB bedarf (vgl. OLGR Köln 2001, 252, 253).

    Außerdem trifft den gewerblichen Frachtführer kraft seines Berufes eine besondere Verpflichtung, fremdes Eigentum, das im Rahmen seines Gewerbes in seine Obhut gelange, sorgsam zu behandeln und zwar auch gegenüber dem Eigentümer, der nicht Vertragspartner ist (vgl. OLGR Köln 2001, 252, 253 f.; BGH, Urt. v. 14.06.1982, II ZR 127/81, VersR 1982, 902).

    Selbst deliktische Ansprüche dürften bereits aus dem Grund ausscheiden, dass die Beklagte den Transport durch die Schweiz nicht selbst durchführte, sondern damit wiederum die C AG beauftragte, die als selbständiges Subunternehmen nicht als Verrichtungsgehilfe der Beklagten im Sinne des § 831 BGB gilt (vgl. BGH, Urt. v. 21.06.1994, VI ZR 215/93, NJW 1994, 2756, 2757; OLGR Köln 2001, 252, 253).

  • OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablehnung des Vertragsschlusses in einem

    Daher gilt weiterhin, dass den Frachtführer die prozessuale Obliegenheit trifft, darzulegen, dass und welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um den Schaden abzuwenden (OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nach dem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

  • OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03

    Die Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Postsendungen im nationalen

    Daher gilt weiterhin, dass den Frachtführer die prozessuale Obliegenheit trifft, darzulegen, dass und welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um den Schaden abzuwenden (OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nachdem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

  • LG Bonn, 11.12.2003 - 14 O 219/02

    Frachtführer; unbeschränkte Haftung; Paketmarken; Einbeziehung von AGB des

    Daher gilt weiterhin, dass den Frachtführer die prozessuale Obliegenheit trifft, darzulegen, dass und welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um den Schaden abzuwenden (OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des §§ 435 HGB (BGH TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB, Randnote 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nach dem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12

    Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung

    Des Weiteren besteht auch ein Schutzbedürfnis der Klägerin, der keine eigenen vertraglichen Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihr über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des streitgegenständlichen Vertrages zukommen (vgl. zu den Anforderungen an die Begründung einer Schutzwirkung zugunsten Dritter BGH, Urt. v. 21.7.2010 - XII ZR 189/08 - NJW 2010, 3152; Urt. v. 2.7.1996 - X ZR 104/94 - NJW 1996, 2927; OLG Köln, OLGR Köln 2001, 252: Einbeziehung des Eigentümers in den Schutzbereich des Transportvertrages; OLG Stuttgart, NJW-RR 2010, 883: Einbeziehung des Räumungsschuldners in die Schutzwirkung des zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Frachtführer/Lagerhalter zum Zwecke der Zwangsräumung geschlossenen Umzugs- und Lagervertrags, Schinkels in jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 328 Rdn. 76 f.).
  • OLG Köln, 08.07.2003 - 3 U 20/03

    Inanspruchnahme einer Transportversicherung wegen des Verlusts einer Sendung von

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).
  • OLG Köln, 10.07.2001 - 3 U 217/00

    Transportrecht - Haftungsordnung im multimodalen Verkehr

    Der Frachtführer ist wie der Spediteur gehalten, die konkret eingerichteten Kontrollen so detailliert darzulegen und zu beweisen, dass für den Geschädigten und das Gericht erkennbar wird, wie die einzelnen Maßnahmen in der Praxis geordnet, überschaubar und zuverlässig ineinander greifen und welche Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, dass die theoretisch vorgesehenen Organisationsmaßnahmen auch praktisch durchgeführt werden (so OLG Köln, Urteil vom 27.03.2001, 3 U 183/00, S. 7, 8).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.2000 - 14 UF 130/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3763
OLG Köln, 11.12.2000 - 14 UF 130/00 (https://dejure.org/2000,3763)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2000 - 14 UF 130/00 (https://dejure.org/2000,3763)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - 14 UF 130/00 (https://dejure.org/2000,3763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1600e II; ; BGB § 114; ; BGB § 616; ; ZPO § 640 I; ; FGG § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Amtsermittlung im Abstammungsprozess - Gewebeprobe nach Exhumierung - Prozesskostenhilfe im Antragsverfahren - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 930
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2000 - 14 UF 130/00
    Das Persönlichkeitsrecht des Kindes umfaßt das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung (BVerfG FamRZ 1989, 255 (258); FamRZ 1994, 881; Art. 7 I UN-Kinderrechtskonvention (BGBl. II 1992, 990; FamRZ 1992, 253 ff.) .

    Anderseits verleiht Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG kein Recht auf Verschaffung von Kenntnissen der eigenen Abstammung, sondern schützt nur vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen (BVerfG FamRZ 1989, 255 (258).

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2000 - 14 UF 130/00
    Das Persönlichkeitsrecht des Kindes umfaßt das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung (BVerfG FamRZ 1989, 255 (258); FamRZ 1994, 881; Art. 7 I UN-Kinderrechtskonvention (BGBl. II 1992, 990; FamRZ 1992, 253 ff.) .
  • SG Detmold, 16.04.2003 - S 2 RA 132/00

    Rentenversicherung

    Deshalb haben die Oberlandesgerichte München (Az. 26 UF 1453/99 vom 19.01.2000) und Köln (Az. 14 UF 130/00 vom 01.12.2000) auch ganz zutreffend und mit weiteren Nachweisen dargelegt, dass im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens die DNA-Analyse unter Exhumierung des potentiellen, verstorbenen Vaters ein geeignetes Beweismittel ist und dort das Interesse des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, wie bereits vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 89, 891 und 97, 1769) dargelegt, Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.03.2000 - 9 W 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6745
OLG Karlsruhe, 16.03.2000 - 9 W 1/00 (https://dejure.org/2000,6745)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.2000 - 9 W 1/00 (https://dejure.org/2000,6745)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 2000 - 9 W 1/00 (https://dejure.org/2000,6745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzverfahren; Abstimmung über Schuldenbereinigungsplan; Verzichtende Gläubiger; Verfahrensverstoß; Restschuldbefreiung

  • Judicialis

    InsO § 309

  • rechtsportal.de

    InsO § 309
    Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan - verzichtende Gläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 375
  • NZI 2001, 59
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00

    Insolvenzrecht: Schuldenbereinigungsplanverfahren

    Insoweit ist es nicht möglich, jemanden an einem gerichtlich geregelten Verfahren als Gläubiger zu beteiligen, dem keine Forderung (mehr) gegen den Schuldner zusteht (OLG Karlsruhe, NZI 2000, 375 [376]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8538
OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00 (https://dejure.org/2001,8538)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2001 - 29 U 3797/00 (https://dejure.org/2001,8538)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 29 U 3797/00 (https://dejure.org/2001,8538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Markenschutz; Markennutzung; Benetton Slide; Verwechslungsgefahr; Dekorative Produktgestaltung

  • Judicialis

    MarkenG § ... 14 Abs. 6; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 19 Abs. 1; ; MarkenG § 19 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 148; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 92 Abs. 1, S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Konkrete Verletzungshandlung bei Geltendmachung von Schadensersatz und Auskunft - Verwechslungsgefahr bei Interpretation einer Marke in eine dekorative Produktgestaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 4 HKO 12679/99
  • OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00
    Wird neben der angegriffenen Marke oder zugleich in dieser auch ein bekanntes Unternehmenskennzeichen benutzt, so unterscheidet das Publikum regelmäßig nicht nach dem Namen des Herstellers, sondern richtet seine Aufmerksamkeit zur Individualisierung der Ware auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung, weil die Verwendung von Namen bekannter Produktionsunternehmen für den Verkehr die Annahme nahelegt, das Unternehmen verwende die bekannte Herstellerangabe zusammen mit zahlreichen produktbezogenen Sortennamen, denen in einem solchen Fall eine das Gesamtzeichen prägende, ein bestimmtes Produkt des Unternehmens kennzeichnende Bedeutung zukommen kann (zu diesen Grundsätzen ausführlich Ingerl/Rohnke a.a.O, Rdnr. 385 - 424; BGH GRUR 1996, 404/405 = WRP 1996, 739 "Blendax Pep"; BGH WRP 2001, 165/167 re. Sp. "Wintergarten").
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1999 - 20 U 137/98

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 - Umfang

    Auszug aus OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00
    das Berufungsverfahren bis zum Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagefrage des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 1999 - 20 U 137/98 OLG Düsseldorf - gemäß § 148 ZPO auszusetzen,.
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00
    Wird neben der angegriffenen Marke oder zugleich in dieser auch ein bekanntes Unternehmenskennzeichen benutzt, so unterscheidet das Publikum regelmäßig nicht nach dem Namen des Herstellers, sondern richtet seine Aufmerksamkeit zur Individualisierung der Ware auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung, weil die Verwendung von Namen bekannter Produktionsunternehmen für den Verkehr die Annahme nahelegt, das Unternehmen verwende die bekannte Herstellerangabe zusammen mit zahlreichen produktbezogenen Sortennamen, denen in einem solchen Fall eine das Gesamtzeichen prägende, ein bestimmtes Produkt des Unternehmens kennzeichnende Bedeutung zukommen kann (zu diesen Grundsätzen ausführlich Ingerl/Rohnke a.a.O, Rdnr. 385 - 424; BGH GRUR 1996, 404/405 = WRP 1996, 739 "Blendax Pep"; BGH WRP 2001, 165/167 re. Sp. "Wintergarten").
  • LG München I, 15.10.2019 - 33 O 13884/18

    Markenmäßigen Verwendung und Verkehrsgeltung eines Goldfarbtons für

    Einer Einstufung als markenmäßigem Gebrauch steht mithin nicht entgegen, dass das Zeichen auf dem Produkt auch, aber nicht nur als Verzierung aufgefasst wird (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 205 mit Verweis auf EuGH GRUR Int. 2004, 121 - Adidas-Salomon und Adidas Benelux sowie auf EuGH GRUR 2008, 503 -adidas und adidas Benelux); insbesondere schließt eine Integration in die Produktaufmachung eine zumindest auch kennzeichenmäßige Verwendung nicht aus (vgl. OLG München GRUR-RR 2002, 57 - Benetton Slide).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch des Inhabers der geschützten

    Der Feststellungsantrag ist nur insoweit begründet, als er sich auf bereits begangene, nicht hingegen, soweit er sich auch auf zukünftige Verletzungshandlungen bezieht, die nach der Antragsfassung ebenfalls umfasst sind, sodass er insoweit teilweise abzuweisen ist (BGH GRUR 2000, 907, 908 - Filialleiterfehler; OLG München GRUR 1999, 765 - Schadensersatz und konkrete Verletzungsform; GRUR-RR 2002, 57 - Benetton Slide).
  • LG München I, 22.12.2017 - 33 O 22319/16

    Comicfigur als Herkunftsnachweis

    Einer Einstufung als markenverletzendem Gebrauch steht mithin nicht entgegen, dass das Zeichen auf dem Produkt des Dritten auch, aber nicht nur als Verzierung aufgefasst wird (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 205 mit Verweis auf EuGH GRUR Int. 2004, 121 - Adidas-Salomon und Adidas Benelux sowie auf EuGH GRUR 2008, 503 - adidas und adidas Benelux) insbesondere schließt eine Integration in die Produktaufmachung eine zumindest auch kennzeichenmäßige Verwendung nicht aus (vgl. OLG München GRUR-RR 2002, 57 - Benetton Slide).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.06.2001 - 1 UF 272/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12189
OLG Frankfurt, 21.06.2001 - 1 UF 272/99 (https://dejure.org/2001,12189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2001 - 1 UF 272/99 (https://dejure.org/2001,12189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 1 UF 272/99 (https://dejure.org/2001,12189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U Kart 36/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9568
OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U Kart 36/00 (https://dejure.org/2001,9568)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.01.2001 - 6 U Kart 36/00 (https://dejure.org/2001,9568)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 6 U Kart 36/00 (https://dejure.org/2001,9568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Taxigenossenschaft; Wettbewerbswidrig; Frauennachtfahrten; Empfehlung; Beförderungsleistung

  • Judicialis

    GWB § 33; ; GWB § 22; ; GWB § 1; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de

    GWB § 33 § 22 § 1; UWG § 1
    Preisempfehlung durch Taxigenossenschaft - Frauennachtfahrten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 764 (Ls.)
  • GRUR-RR 2001, 172
  • GRUR-RR 2002, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1987 - KZR 12/86

    Preiswettbewerb bei Taxibeförderungsentgelten

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U Kart 36/00
    Inhaltlich ist eine Empfehlung eine Erklärung, durch die der Empfehlende etwas für einen anderen als vorteilhaft bezeichnet und ihm anrät oder vorschlägt; sie ist von dem Bestreben getragen, den Willen des Empfängers zu beeinflussen, belässt ihm aber die Freiheit der Entschließung und ist ihrem Wesen nach unverbindlich (BGHZ 32, 123 - Kohlenplatzhandel; BGH GRUR 1987, 926, 928 - Taxi-Preisgestaltung).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht die Auffassung des Senats auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 30.06.1987 (GRUR 1987, 926; NJW-RR 1988, 50 - Taxigenossenschaft).

  • BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97

    Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U Kart 36/00
    Deshalb muss sich der Senat nicht mit der von der Beklagten erhobenen Hilfswiderklage befassen (vgl. BGH NJW 1999, 3779).
  • BGH, 13.12.1983 - KRB 3/83

    Kartellrechtliche Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U Kart 36/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für Bietergemeinschaften anerkannt, dass ein Verstoß gegen § 1 GWB dann nicht vorliegt, wenn eine selbstständige Teilnahme der einzelnen Mietglieder der Bietergemeinschaft an der Ausschreibung wirtschaftlich nicht zweckmäßig und kaufmännisch nicht vernünftig wäre (BGH BB 1984, 364, 365; Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 1 Rdn. 454 m. w. N.).
  • BGH, 14.01.1960 - KRB 12/59

    Empfehlung (§ 38 Abs. 2 Satz 2 GWB)

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U Kart 36/00
    Inhaltlich ist eine Empfehlung eine Erklärung, durch die der Empfehlende etwas für einen anderen als vorteilhaft bezeichnet und ihm anrät oder vorschlägt; sie ist von dem Bestreben getragen, den Willen des Empfängers zu beeinflussen, belässt ihm aber die Freiheit der Entschließung und ist ihrem Wesen nach unverbindlich (BGHZ 32, 123 - Kohlenplatzhandel; BGH GRUR 1987, 926, 928 - Taxi-Preisgestaltung).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.2000 - 23 W 45/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13103
OLG Hamm, 25.09.2000 - 23 W 45/00 (https://dejure.org/2000,13103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2000 - 23 W 45/00 (https://dejure.org/2000,13103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2000 - 23 W 45/00 (https://dejure.org/2000,13103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungsloswerden eines Urteils; Für erledigt erklären; Haftung des Entscheidungsschuldners; Justizfiskus; Kostengrundentscheidung

  • Judicialis

    GKG § 57

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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