Rechtsprechung
   OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05   

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https://dejure.org/2005,10285
OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05 (https://dejure.org/2005,10285)
OLG München, Entscheidung vom 02.06.2005 - 33 Wx 47/05 (https://dejure.org/2005,10285)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 33 Wx 47/05 (https://dejure.org/2005,10285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung durch Sachverständigen und Gericht, Schweigen des Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 5
    Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei Entscheidung über Fortbestand der Betreuung - Absehen von Ladung in erneutem Anhörungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Bestellung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen; Pflicht im Beschwerdeverfahren zur erneuten Anhörung eines Betroffenen bei vorherigem Schweigen; Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei Verweigerung einer mündlichen oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1778 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 41).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04

    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft war, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m.w.N; BayObLG-Report 2002, 265 und RuP 2004, 33).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 41).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04

    Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
    Hatten sich zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und der Beschwerdeentscheidung die Verhältnisse geändert oder sind wesentliche neue Tatsachen vorgetragen oder zu erörtern, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Betreuung erheblich sind, ist aber in jedem Fall eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (BayObLG BtPrax 2004, 197).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 611/15

    Betreuungssache: Grundlage für Sachverständigengutachten bei Ablehnung von

    Wenn der Sachverständige diesen persönlichen Eindruck im Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie den Angaben der Stationsärztin und des Sozialarbeiters als eine ausreichende Grundlage angesehen hat, um sich ein eigenständiges Bild von der Betroffenen zu machen, welches ihm eine gutachterliche Einschätzung ermöglichte, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG München BtPrax 2005, 154; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 280 Rn. 19; Schulte-Bunert/Weinreich/Eilers FamFG 4. Aufl. § 280 Rn. 68; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 280 Rn. 22; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 Rn. 17).
  • LG Kleve, 12.06.2014 - 4 T 441/14

    Verwertung eines unbrauchbaren Sachverständigengutachtens in Betreuungssachen als

    Der Beschluss des OLG München vom 02.06.2005, Az.: 33 Wx 47/05 (=BtPrax 2005, 154), den das Amtsgericht für seine entgegenstehende Rechtsauffassung anführt, erging noch unter Geltung des FGG, welches keine dem § 280 Abs. 2 FamFG entsprechende Vorschrift kannte.
  • LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Bei der Bewertung dieser Beschwerdebefugnis ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeberechtigung den in § 69 g Abs. 1 S. 1 FGG aufgeführten Personen primär nicht zur Wahrnehmung eigener Interessen gewährt ist, sondern zur Unterstützung der von dem Betreuungsverfahren betroffenen nahen Angehörigen, weil diese häufig krankheitsbedingt ihre Interessen im Betreuungsverfahren selbst nicht mehr umfassend verdeutlichen und wahrnehmen können (vgl. dazu OLG Frankfurt, BtPrax 2005, 154, zitiert nach juris Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6726
OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03 (https://dejure.org/2003,6726)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03 (https://dejure.org/2003,6726)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 11 Wx 38/03 (https://dejure.org/2003,6726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines weiteren Betreuers ; Grundsatz der Subsidiarität ; Erteilung einer wirksamen Vorsorgevollmacht; Bestellung eines Kontrollbetreuers; Missbrauch der Vollmacht; Überwachung des Bevollmächtigten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht

    Betreuung und Kontrollbetreuung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99

    Vom Versicherungsnehmer beim Einbruchdiebstahl zu beweisender Minimalsachverhalt,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Er wird dann auch zu entscheiden haben, ob unter Berücksichtigung der Gesamtinteressen des Betroffenen die von seiner Ehefrau geduldete oder teilweise veranlasste Berichterstattung diesen zu einem Eingreifen veranlasst hätte und insoweit möglichst vorurteilsfrei (hierzu OLG Köln OLGR 2001, 8) in seine Überlegungen einbeziehen können, dass sich der Betroffenen und seine Ehefrau nicht fremd als Gegner gegenüberstehen, sondern durch ein langes gemeinsames Leben miteinander verbunden sind.
  • BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers ist geboten, wenn auf Grund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLGR FamRZ 1999, 1302).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Etwas anderes mag gelten, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97

    Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Nach überwiegender Auffassung ist für die Führung eines Prozesses für den Betroffenen die Erteilung einer Vollmacht nicht genügend (Schwab a.a.O. Rn. 54; Bay ObLG FamRZ 1998, 920; a.A. LG Konstanz, Urteil vom 30.12.1999, 3 O 114/99), so dass, wenn sich die Notwendigkeit eines Prozesses abzeichnet, grundsätzlich ein Bedürfnis für die Einrichtung einer Betreuung besteht.
  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99

    Überwachungsbetreuung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers ist geboten, wenn auf Grund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLGR FamRZ 1999, 1302).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02

    Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Die Anordnung einer Betreuung kommt danach nur in Betracht, wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720) oder wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1156).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Dies kann angenommen werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sich der Betroffene durch einen unbedachten oder von schlechten Ratgebern beeinflussten Vorschlag letztlich selbst schädigt (Palandt/ Diederichsen a.a.O. § 1897 Rn. 20; Bay ObLG FamRZ 1997, 1360).
  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Der Umfang der Befugnisse des Vollmachtsbetreuers ergibt sich aus dem der Generalvollmacht zugrunde liegenden Rechtsgeschäft (Schwab, a.a.O., Rn. 238; BayObLGR FamRZ 1994, 1550, 1551; 1992, 108).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Die Anordnung einer Betreuung kommt danach nur in Betracht, wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720) oder wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1156).
  • LG Konstanz, 30.12.1999 - 3 O 114/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
    Nach überwiegender Auffassung ist für die Führung eines Prozesses für den Betroffenen die Erteilung einer Vollmacht nicht genügend (Schwab a.a.O. Rn. 54; Bay ObLG FamRZ 1998, 920; a.A. LG Konstanz, Urteil vom 30.12.1999, 3 O 114/99), so dass, wenn sich die Notwendigkeit eines Prozesses abzeichnet, grundsätzlich ein Bedürfnis für die Einrichtung einer Betreuung besteht.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).

    Beide Vorschriften beruhen auf den gleichen Regelungsgedanken (Entscheidung des Senates vom 28.10.2003, 11 Wx 38/03).

  • OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 203/06

    Kontrollbetreuung zur Überwachung des Bevollmächtigten

    Dabei ist die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers aber nur geboten, wenn aufgrund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLG FamRZ 2005, 1777; Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR Brandenburg 2005, 587 ff.).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06

    Betreuungsverfahren: Amtsaufklärungspflichten des Gerichts bei Betreuerbestellung

    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.03.2005 - 22 W 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5351
OLG Celle, 07.03.2005 - 22 W 7/05 (https://dejure.org/2005,5351)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.03.2005 - 22 W 7/05 (https://dejure.org/2005,5351)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. März 2005 - 22 W 7/05 (https://dejure.org/2005,5351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 2 S. 4 NdsGefAG ; § 27 Abs. 1 FGG; § 15 Abs. 1 VersG; § 15 Abs. 2 VersG; § 15 Abs. 3 VersG; Art. 8 GG
    Rechtmäßigkeit einer ohne vorherige und mögliche Auflösung der Versammlung erfolgte polizeiliche Ingewahrsamnahme von Versammlungsteilnehmern; Voraussetzungen der Auflösung einer Versammlung; Zulässigkeit einer auf Polizeirecht gestützten freiheitsentziehenden Maßnahme

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer ohne vorherige und mögliche Auflösung der Versammlung erfolgte polizeiliche Ingewahrsamnahme von Versammlungsteilnehmern; Voraussetzungen der Auflösung einer Versammlung; Zulässigkeit einer auf Polizeirecht gestützten freiheitsentziehenden Maßnahme

  • Judicialis

    VersG § 15

  • rechtsportal.de

    VersG § 15
    Polizeiliche Ingewahrsamnahme der Versammlungsteilnehmer ohne vorherige und mögliche Auflösung der Versammlung - Castor-Transport

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Demonstration gegen Castor durch Versammlungsgesetz geschützt: Ingewahrsamnahme der Teilnehmer ohne vorherige Auflösung der Versammlung rechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 543
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin, 17.12.2002 - 8 N 129.02

    Erstürmung des israelischen Generalkonsulates aus Anlas der Festnahme des

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2005 - 22 W 7/05
    Vor diesem Hintergrund kam auch die Annahme einer konkludenten Auflösung durch zeitgleichen Einschluss der Personengruppe (vgl. hierzu OVG Berlin, NVwZ-RR 2003, 896; OVG NRW a.a.O.) nicht in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 5 B 273/01

    Die Einkesselung friedlicher Demonstranten ist ohne vorherige Warnung unzulässig

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2005 - 22 W 7/05
    Eine ohne Auflösung einer Versammlung erfolgte Freiheitsentziehung aus Gründen präventivpolizeilicher Gefahrenabwehr ist rechtswidrig (OVG NRW, NVwZ 2001, 1315).
  • OLG Celle, 29.01.2004 - 22 Ss 189/03

    Beeinträchtigung des öffentlichen Schienenverkehrs anlässlich einer Demonstration

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2005 - 22 W 7/05
    Das Ziel einer - fraglos rechtswidrigen (vgl. nur OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2004, 575; OLG Celle vom 29. Januar 2004, 22 Ss 189/03) - Gleisblockade könnte allenfalls dazu führen, dass der Charakter der Versammlung verbotener Natur war oder wurde.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03

    Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport;

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2005 - 22 W 7/05
    Das Ziel einer - fraglos rechtswidrigen (vgl. nur OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2004, 575; OLG Celle vom 29. Januar 2004, 22 Ss 189/03) - Gleisblockade könnte allenfalls dazu führen, dass der Charakter der Versammlung verbotener Natur war oder wurde.
  • BVerwG, 14.01.1987 - 1 B 219.86

    Versammlungsrecht - Sitzblockade - Abtransport - Auflösungsverfügung

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2005 - 22 W 7/05
    Dies macht eine Auflösung aber nicht entbehrlich (BVerwG, NVwZ 1988, 250).
  • OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05

    Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen

    Nach alldem liegt dieser Fall auch anders als in den vom Senat bislang zur selben Fragestellung entschiedenen Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005 - AZ. 22 W 6/05 und 22 W 7/05), in denen es an jeglicher Ansprache der Teilnehmer der (verbotenen) Versammlung mangelte; er ist auch sonst nicht mit den von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit einer nur "konkludenten" Versammlungsauflösung erörterten Sachverhalten vergleichbar (dazu im einzelnen OVG Berlin, aaO).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 11 ME 390/04

    Rechtsmäßigkeit des polizeilichen Gewahrsams als Vorfrage der Rechtmäßigkeit

    Die von dem Antragsteller zitierten Beschlüsse des OLG Celle vom 7. März 2005 - 22 W 6/05, 22 W 7/05 und 22 W 8/05 - geben ebenfalls nichts für seine Auffassung her.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03 - 44   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7609
OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03 - 44 (https://dejure.org/2005,7609)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.04.2005 - 1 U 175/03 - 44 (https://dejure.org/2005,7609)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. April 2005 - 1 U 175/03 - 44 (https://dejure.org/2005,7609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Geschmacksmusters; Klage auf Unterlassung und Auskunftserteilung; Rechnungslegung und Herausgabe vorhandener Muster; Neues und eigentümliches Felgenmuster; "Erlkönig" auf den Rädern eines Fahrzeuges; Beweislast auf Grund der Neuheitsvermutung; ...

  • Judicialis

    GeschmMG § 1 Abs. 2 a.F.; ; GeschmMG § ... 5; ; GeschmMG § 13 a.F.; ; GeschmMG § 27; ; GeschmMG § 38 n.F.; ; GeschmMG § 38 Abs. 1 n.F.; ; GeschmMG § 38 Abs. 1 S. 1; ; GeschmMG § 38 Abs. 2 n.F.; ; GeschmMG § 39 n.F.; ; GeschmMG § 42 Abs. 1; ; GeschmMG § 66 Abs. 1 n.F.; ; GeschmMG § 66 Abs. 2 n.F.; ; GeschmMG § 66 Abs. 2 S. 2 n.F.; ; ZPO § 256; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9 n.F.; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Geschmacksmusterschutz einer Radfelge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Wird der Gesamteindruck eines Musters jedoch durch eine Kombination von Merkmalen bestimmt, wie die Klägerin dies in Bezug auf ihr Felgenmuster geltend macht, fehlt die Neuheit nur dann, wenn sich die vollständige Zusammenfassung der Kombinationsmerkmale in einem einzigen Erzeugnis aus dem vorbekannten Formenschatz feststellen lässt ( BGH GRUR 75, 81, 83 ; 80, 235, 236 ; Eichmann / v. Falckenstein a.a.O. Rn. 29 ).

    Daraus folgt, dass ein Muster, auch wenn seine Eigentümlichkeit durch bereits vorbekannte Gestaltungsmerkmale geprägt wird, wenn es diese Merkmale in bisher noch nicht bekannter Form kombiniert, dennoch " neu " i.S.v. § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. ist ( vgl. BGH GRUR 8o, 235, 236 ; 75, 81, 83 ).

    Welcher schöpferische Grad im einzelnen erreicht werden muss, bestimmt sich nach den auf dem betreffenden Gebiet geleisteten Vorarbeiten in ihrer Gesamtheit in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen ( vgl. BGH GRUR 75, 81, 83 ; 69, 90, 95 ; Eichmann / v. Falckenstein, a.a.O. Rn. 32 zu § 1 ; v. Gamm, a.a.O. Rdn. 6o zu § 1 ).

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Weil die Neuheit - ebenso wie die Rechtsinhaberschaft des Anmelders und Lizenzgebers - nach ständiger Rechtsprechung gemäss § 39 GeschmMG n.F. ( § 13 a.F. ) aufgrund der unstreitig erfolgten Anmeldung vermutet wird ( vgl. BGH GRUR 58, 613, 614 ; GRUR 60, 244, 245 ; Eichmann / v. Falckenstein a.a.O. Rn. 58 ), war es Aufgabe der Beklagten, konkrete Umstände aufzuzeigen, aufgrund deren sich Zweifel an der Neuheit ergeben, d.h. sie musste dem eingetragenen Felgenmuster neuheitsschädliche Muster entgegenhalten ( BGH GRUR 66, 681, 683 ; 58, 510 ).

    Wegen der Neuheitsvermutung des § 13 GeschmMG a.F. ist es nach ständiger Rechtsprechung ( BGH GRUR 66, 681, 683 ; 58, 10 ) Sache des Verletzers eines eingetragenen Geschmacksmusters, neuheitsschädliche Muster entgegenzuhalten.

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Wird der Gesamteindruck eines Musters jedoch durch eine Kombination von Merkmalen bestimmt, wie die Klägerin dies in Bezug auf ihr Felgenmuster geltend macht, fehlt die Neuheit nur dann, wenn sich die vollständige Zusammenfassung der Kombinationsmerkmale in einem einzigen Erzeugnis aus dem vorbekannten Formenschatz feststellen lässt ( BGH GRUR 75, 81, 83 ; 80, 235, 236 ; Eichmann / v. Falckenstein a.a.O. Rn. 29 ).

    Andererseits kann bei einer Gestaltung, die viel Vorgegebenes enthält, die Eigentümlichkeit eng an die Kombination der einzelnen Merkmale des Geschmacksmusters gebunden sein ( BGH GRUR 80, 235, 237 ), was einen begrenzten Schutzumfang zur Folge haben kann.

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Von Eigentümlichkeit ist nach der Rechtsprechung und Kommentarliteratur auszugehen, wenn das Muster nach dem für die ästhetische Wirkung maßgeblichen Gesamteindruck der relevanten Merkmale als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, farb- und formschöpfenden Tätigkeit erscheint, die - gemessen an dem vorbekannten Formenschatz - über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebietes ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht ( vgl. BGH GRUR 88, 369, 370 ; 69, 90, 95 ; Eichmann / v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. Rdn. 32 zu § 1, v. Gamm a.a.O. Rn. 56 zu § 1 ).

    Welcher schöpferische Grad im einzelnen erreicht werden muss, bestimmt sich nach den auf dem betreffenden Gebiet geleisteten Vorarbeiten in ihrer Gesamtheit in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen ( vgl. BGH GRUR 75, 81, 83 ; 69, 90, 95 ; Eichmann / v. Falckenstein, a.a.O. Rn. 32 zu § 1 ; v. Gamm, a.a.O. Rdn. 6o zu § 1 ).

  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Im Feststellungsverfahren kann das Gericht auch dann, wenn der Verletzer, was für die Zeit vor Erhalt der Abmahnung denkbar erscheint, nur leicht fahrlässig gehandelt hat, dessen Verpflichtung zum Schadensersatz aussprechen und es dem Betragsverfahren überlassen, ob für diesen Zeitraum möglicherweise nur ein Entschädigungsanspruch nach § 42 Abs. 2 S.3 GeschmMG n.F. ( 14 a Abs. 1 S.3 a.F. besteht ( BGH GRUR 76, 579, 583 ; Eichmann / v. Falckenstein a.a.O. Rn. 11 zu § 14 a ).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Wiederholungsgefahr als nach § 42 Abs. 1 GeschmMG n.F. weitere materiellrechtliche Voraussetzung des Unterlassungsanspruches ( BGH GRUR 83, 127, 128 ) liegt ebenfalls vor.
  • BGH, 27.11.1959 - I ZR 24/58

    Simili-Schmuck

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Weil die Neuheit - ebenso wie die Rechtsinhaberschaft des Anmelders und Lizenzgebers - nach ständiger Rechtsprechung gemäss § 39 GeschmMG n.F. ( § 13 a.F. ) aufgrund der unstreitig erfolgten Anmeldung vermutet wird ( vgl. BGH GRUR 58, 613, 614 ; GRUR 60, 244, 245 ; Eichmann / v. Falckenstein a.a.O. Rn. 58 ), war es Aufgabe der Beklagten, konkrete Umstände aufzuzeigen, aufgrund deren sich Zweifel an der Neuheit ergeben, d.h. sie musste dem eingetragenen Felgenmuster neuheitsschädliche Muster entgegenhalten ( BGH GRUR 66, 681, 683 ; 58, 510 ).
  • BGH, 10.06.1958 - I ZR 111/57

    Tonmöbel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Weil die Neuheit - ebenso wie die Rechtsinhaberschaft des Anmelders und Lizenzgebers - nach ständiger Rechtsprechung gemäss § 39 GeschmMG n.F. ( § 13 a.F. ) aufgrund der unstreitig erfolgten Anmeldung vermutet wird ( vgl. BGH GRUR 58, 613, 614 ; GRUR 60, 244, 245 ; Eichmann / v. Falckenstein a.a.O. Rn. 58 ), war es Aufgabe der Beklagten, konkrete Umstände aufzuzeigen, aufgrund deren sich Zweifel an der Neuheit ergeben, d.h. sie musste dem eingetragenen Felgenmuster neuheitsschädliche Muster entgegenhalten ( BGH GRUR 66, 681, 683 ; 58, 510 ).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Da die Klägerin ihren Anspruch auf Schadensersatz für bereits eingetretene Schäden schon wegen der besonderen Schwierigkeiten und den verschiedenen Möglichkeiten der Schadensberechnung im Geschmacksmusterrecht - zumal Erteilung der begehrten Auskünfte Rechnungslegung - nicht beziffern kann und weil sich der Schaden wegen des von der Beklagten fortgesetzten Vertriebes der Felge " KT 5 Block - Light " noch in der Entwicklung befindet, ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig ( BGH NJW 84, 1552, 1554 ; Zöller - Greger, ZPO, 23. Aufl. Rdn. 7 a zu § 256 mwNw. ).
  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79

    Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03
    Selbst wenn der Klägerin keine ausschließliche Lizenz eingeräumt worden sein sollte, könnte sie auch als einfache Lizenznehmerin mit Rücksicht auf die ihr erteilte Ermächtigung die dem Rechtsinhaber bei Verstößen zustehenden Schutzrechte gerichtlich wahrnehmen ( vgl. BGH GRUR 61, 637 ; 81, 652 ; Eichmann / v. Falckenstein, GeschmMG, 2. Aufl. Rn. 21, 22 zu § 3 und Rn. 69 zu § 14 a mwNw. ).
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85

    Verletzung eines Geschmacksmusters

  • BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79

    Stahlrohrstuhl II

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 35/73

    Möbelprogramm

  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

  • BGH, 17.11.1961 - I ZR 44/60

    Moped-Modell

  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76

    Auslegung von "vorbekannt und daher nicht neu" i.S.v. § 1 Abs. 2

  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75

    Kettenkerze

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2006 - 20 U 190/05
    Umgekehrt führt eine nur geringe Eigentümlichkeit zu einem engeren Schutzumfang (vgl. Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 3. Aufl. 2005, § 38 Rn. 29 m. w. Nachw.; zum neuen Recht OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 587).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2005 - 5 W 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6690
OLG Köln, 31.03.2005 - 5 W 32/05 (https://dejure.org/2005,6690)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2005 - 5 W 32/05 (https://dejure.org/2005,6690)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2005 - 5 W 32/05 (https://dejure.org/2005,6690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2005 - 5 W 32/05
    So liegt der Fall hier: Es entspricht langjähriger Erfahrung des mit der Bearbeitung von Personenversicherungssachen betrauten Senats, dass Klagen auf bedingungsgemäße Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung häufig unter Missachtung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der es einer ausführlichen Beschreibung des in gesunden Tagen ausgeübten Berufs bedarf (vgl. zuletzt BGH, NJW-RR 2004, 1679), erhoben werden.
  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden

    Es kann im Rahmen des § 91a ZPO davon ausgegangen werden, dass sie dies - ggf. nach einem Hinweis des Landgerichts - getan hätte (vgl. OLG Köln OLGReport 2005, 587).
  • OLG Hamburg, 21.11.2008 - 3 U 191/06

    Wettbewerbswidrige Werbung für Sportwetten: Zur Unlauterkeit der Fernsehwerbung

    Von der Vornahme einer etwaig hinsichtlich der Gläubigerstellung erforderlichen Antragsanpassung durch die Verfügungsklägerin ist im Rahmen der Entscheidung nach § 91a ZPO hinreichend sicher auszugehen (vgl. OLG Köln, OLGR 2005, 587).
  • OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der

    Es kann im Rahmen des § 91a ZPO davon ausgegangen werden, dass sie dies - ggf. nach einem Hinweis des Landgerichts - getan hätte (vgl. OLG Köln OLGReport 2005, 587).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 19 W 33/09

    Neues Vorbringen, Beschwerdeinstanz, Kostenentscheidung, übereinstimmende

    Das erscheint jedenfalls dann unbillig, wenn das Gericht bei Fortgang des Rechtsstreits die Verpflichtung gehabt hätte, auf die Unschlüssigkeit der Klage hinzuweisen, und zu erwarten gewesen wäre, dass die klagende Partei auf einen solchen Hinweis ihr Vorbringen entsprechend ergänzt hätte (vgl. OLG Köln OLGR Köln 2005, 587).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.10.2004 - 8 WF 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8942
OLG Naumburg, 26.10.2004 - 8 WF 166/04 (https://dejure.org/2004,8942)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.10.2004 - 8 WF 166/04 (https://dejure.org/2004,8942)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 8 WF 166/04 (https://dejure.org/2004,8942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundlagen für die Annahme der Mutwilligkeit einer Klage im Unterhaltsrecht; Klage auf Unterhalt nach den Unterhaltsleitlinien des erkennenden Gerichts

  • Judicialis

    BGB § 1612; ; BGB § 1612a; ; ZPO § 655

  • rechtsportal.de

    BGB § 1612; BGB § 1612a; ZPO § 114; ZPO § 655
    Zur Mutwilligkeit einer Unterhaltsklage wegen unzulässigem Klageantrag (hier: auf Leistungen nach Unterhaltsleitlinien)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterhalt - Vorsicht beim Klageantrag

Verfahrensgang

  • AG Oschersleben - 4 F 307/03
  • OLG Naumburg, 26.10.2004 - 8 WF 166/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1913
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