Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,825
OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs 1 BGB, § 120 BGB, § 145 BGB, § 433 BGB
    Kaufvertrag via Internet: Anfechtbarkeit für den Verkäufer wegen falscher Übermittlung des Kaufpreises infolge Formeländerung in der Providersoftware

  • LawCommunity.de

    Anfechtung einer Online-Willenserklärung

  • webshoprecht.de

    Zum Anfechtungsrecht des Online-Verkäufers bei versehentlich falscher Preisauszeichnung

  • IWW
  • JurPC

    BGB §§ 433, 145, 120
    Anfechtungsrecht bei Online-Kaufvertrag

  • aufrecht.de

    Übermittlungsfehler

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anfechtungsrecht bei falschen Preisangaben des e-commerce-Anbieters ("Online-Vertrag")

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anfechtbarkeit einer automatisierten, vom Computer erstellten Erklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Anfechtung der auf Abschluss eines Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetshop - Vertragsbestätigung per Auto-Reply ist gültig

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetkauf - falsche Preisangabe - Wirksamkeit und Anfechtung von Kaufverträgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Käufer kann beim Online Handel nicht auf falsch angegebenen Preis bestehen

  • Judicialis

    BGB § 433; ; BGB § 145; ; BGB § 120

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 120; BGB § 145; BGB § 433
    Anfechtungsrecht des Verkäufers eines über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrags

  • rechtsportal.de

    BGB § 120; BGB § 145; BGB § 433
    Anfechtungsrecht des Verkäufers eines über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bestätigungs-Mail

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Bedeutung der Bestellbestätigung und zur Anfechtbarkeit einer Preisangabe infolge eines Softwarefehlers

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Falsche Preisangabe in Online-Shop kann trotz Bestätigungs-E-Mail angefochten werden

  • heise.de (Pressebericht, 26.02.2003)

    Online-Händler darf Preise bei Softwarefehler nachträglich ändern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Apple"-Computer für 93,55 DM? - Kein Internet-Geschäft bei offenkundig irrtümlicher Preisangabe

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • beck.de (Leitsatz)

    Übermittlungsfehler des Providers

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Schnäppchen im Internet // Kunde kann nicht auf falsch angegebenem niedrigen Kaufpreis bestehen

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 433, 120, 142 BGB
    Führen Softwarefehler zu falschen Preisangaben im Internet, besteht für den Kunden kein Lieferanspruch

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Anfechtungsrecht bei einem über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 677
  • MMR 2003, 405
  • OLG-Report Frankfurt 2003, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 12 U 217/90

    Anspruch auf Leistungen aus einer Lebensversicherung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02
    Dem genügt der Inhalt des Schreibens, denn aus ihm wird die Absicht der Beklagten deutlich, an ihre Erklärung wegen eines Übertragungsfehlers, der zur Übermittlung falscher Preise geführt habe, nicht weiter festzuhalten (vgl. hierzu auch: OLG Karlsruhe, VersR 92, 1121).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Klägerin im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Der Empfänger versteht diese Formulierung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte dahin, dass ein Vertrag zu den zusammengefasst wiedergegebenen Bedingungen zustande gekommen ist und nunmehr vom Verkäufer ausgeführt wird (so für identische, vergleichbare oder gar "schwächere" Formulierungen BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 4 und 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002, 9 U 94/02, Juris Rn. 25; LG Köln, Urteil vom 16.04.2003, 9 S 289/02, Juris Rn. 5; Staudinger/Thüsing, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung auch weiterer Instanzgerichte; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09, Juris Rn. 21; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08, zitiert nach Thüsing a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Demgegenüber wird die Mitteilung "Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir so schnell als möglich ausführen werden" etwa vom OLG Frankfurt als Annahme des Angebots verstanden (OLG Frankfurt v. 20.11.2002 - 9 U 94/02, MDR 2003, 677 = CR 2003, 450 = OLGReport Frankfurt 2003, 88 = MMR 2003, 405; so auch LG Köln v. 16.4.2003 - 9 S 289/02, CR 2003, 613 = MMR 2003, 481; hierzu Mankowski MMR 2003, 853).
  • LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02

    "Ihr Auftrag wird bald ausgeführt" - § 150 BGB, eine über eine automatisch

    Die Erklärung kann nicht mit der Begründung angefochten werden, bei der Einstellung der Preise in das Internet sei dem Verkäufer ein Irrtum i.S.d. §§ 119 ff. BGB unterlaufen, weil dieser Irrtum nicht "bei Abgabe der Willenserklärung" vorgelegen hat (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003).

    Diese Erklärung ist, obgleich automatisiert aufgrund vorheriger Programmierung (also mittels "Auto-Reply") abgegeben, der Beklagten als eigene Willenserklärung zuzurechnen, weil der eingesetzte Rechner nur Befehle ausführt, die zuvor mittels Programmierung von Menschenhand festgelegt wurden, und die Erklärung deshalb ihren Ursprung in einer von der Beklagten veranlassten und auf ihren Willen zurückgehenden Handlung hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003, S. 6).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2011 - 7 U 160/10

    Notwendigkeit des Zustandekommens eines provisionspflichtigen Maklervertrags für

    Das jeweilige "Angebot" des Maklers im Internet ist also zunächst nur eine "invitatio ad offerendum" (Aufforderung, ein Angebot abzugeben) (OLG Frankfurt am Main 9 U 94/02, zitiert bei Seydel/Heidenbuch, Maklerrecht, 4. Aufl., 2005; Ibold, Maklerrecht, 2. Aufl., Rdnr. 256).
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 52 S 140/11

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages trotz falscher Preisauszeichnung

    Die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart vom 21.12.2007 - 24 O 317/07 und des OLG Frankfurt/Main vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - stehen, wie das Gericht bereits in der Hinweisverfügung vom 27.09.2011 ausgeführt hat, nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3066
OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02 (https://dejure.org/2002,3066)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.2002 - 8 U 5/02 (https://dejure.org/2002,3066)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 2002 - 8 U 5/02 (https://dejure.org/2002,3066)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verbuchung von Spesenbelegen; Schadensersatz aus Hilfeleistung in Steuersachen; Prüfungspflicht eines Steuerberaters; Wissenszurechnung des Verhaltens eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG; Zurechnung der Kenntnis eines Organs; Aufklärungs- und Mitteilungspflicht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steuerberaterhaftung bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; UStDV § 36; ; UStDV § 37; ; HGB § 125 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 166; HGB § 125; GmbHG § 35
    Grenzen der Pflicht zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen berufsüblicher Buchführungstätigkeiten

  • rechtsportal.de

    Pflichten eines Steuerberaters - Pflicht zur Feststellung von Unstimmigkeiten - Haftung des vorsätzlich handelnden Geschädigte im Verhältnis zum fahrlässig handelnden Berater

  • rechtsportal.de

    Pflichten eines Steuerberaters - Pflicht zur Feststellung von Unstimmigkeiten - Haftung des vorsätzlich handelnden Geschädigte im Verhältnis zum fahrlässig handelnden Berater

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 73
  • OLG-Report Frankfurt 2003, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.12.1990 - 19 U 283/89

    Inanspruchnahme eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Denn es wäre zudem ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn man der Gemeinschuldnerin, die durch ihren Geschäftsführer bewusst Falschbuchungen verursacht hat, die Möglichkeit geben würde, ihren Steuerberater auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, weil er im Vertrauen auf die Richtigkeit ihrer Angaben die Falschbuchungen nicht aufgedeckt hat ( § 242 BGB aus dem Gesichtspunkt "venire contra factum proprium"; vgl. OLG Köln, DStR 1991, 1675).

    Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675; Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 01.07.1971 - VII ZR 295/69

    Schadensersatzpflicht - Steuerberater - Buchführungsmängel - Hinweisunterlassung

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Ferner soll ein Steuerberater, auch wenn ihm kein Auftrag zur "Buchprüfung" erteilt war, dennoch dem Mandanten gegenüber vertraglich verpflichtet sein, auf etwaige Mängel der Buchführung, soweit sie ihm - im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit zur Fertigung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen - anhand der Bücher bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar waren, hinzuweisen (vgl. BGH WM 1971, 1206).

    Lediglich erkannten Mängeln der Buchführung, d. h. erkannten Unstimmigkeiten und Unklarheiten in den Mandantenangaben muss er nachgehen und sie durch Rückfragen bei dem Auftraggeber zu beheben suchen; sind Verschleierungen bei Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar, so trifft den Steuerberater eine Mitteilungspflicht; dies kann aber nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, WM 1971, 1206; OLG München, WM 1997, 613, 617; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 306; Späth, a.a.O. Rn. 490).

  • OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93

    Steuerberatervertrag als Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Lediglich erkannten Mängeln der Buchführung, d. h. erkannten Unstimmigkeiten und Unklarheiten in den Mandantenangaben muss er nachgehen und sie durch Rückfragen bei dem Auftraggeber zu beheben suchen; sind Verschleierungen bei Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar, so trifft den Steuerberater eine Mitteilungspflicht; dies kann aber nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, WM 1971, 1206; OLG München, WM 1997, 613, 617; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 306; Späth, a.a.O. Rn. 490).

    Es mag zwar zutreffen, dass ein langjährig für einen Mandanten tätiger Steuerberater über den Rahmen des ihm erteilten Auftrages hinaus weitergehende Sorgfaltspflichten beispielsweise als Informationsbeschaffer, Krisenwarner und Betreuer zu erfüllen hat (vgl. OLG Karlsruhe, WM 1997, 613, 618).

  • OLG Hamm, 14.07.1982 - 25 U 275/81
    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Demgegenüber kann der Steuerberater grundsätzlich aber auch auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm gegebenen Auskünfte und Belege vertrauen, es besteht insbesondere keine Pflicht, nach evtl. Unterschlagungen von Angestellten des Mandanten zu suchen (vgl. OLG Hamm, ZIP 1983, 90; OLG München, GI 2002, 174; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl., Rn. 299, 306; Späth, Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters, 4. Aufl., Rn. 490).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Bei Vertragsverletzungen muss es sich also um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (vgl. zuletzt BGH NJW 2002, 2459, 2460).
  • OLG Hamburg, 06.05.1988 - 8 U 171/84

    Steuerberatungsrecht; kein Schadensersatzanspruch bei Fälschung der Unterlagen

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675; Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675; Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).
  • LG Köln, 10.12.2009 - 2 O 394/00

    Schadensersatz bei Verschmelzung eines Insolvenzschuldners mit einer

    Nach der Rechtsprechung und Literatur kommt bei vorsätzlichem Handeln auf Seiten der Gesellschaft und fahrlässigem Handeln des Abschlussprüfers eine Minderung der Haftung bis hin zum völligen Ausschluss gemäß § 254 BGB in Betracht (BGH NJWE-VHR 1998, 39f.; OLG Köln, Urteil vom 29.08.2002 - 8 U 5/02 - zitiert nach juris; Baumbach-Hopt, HGB, 32. Aufl., § 323, Rdnr. 7; Hense in: Beck´scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 323, Rdnr. 121f.; Ebke in: Münchener Kommentar zum HGB, § 323, Rdnr. 62 m.w.N.).

    Gleichermaßen verhält es sich mit dem Urteil des OLG Köln vom 29.08.2002 (aaO), bei dem der Geschäftsführer der geprüften GmbH in erheblichem Umfang Gelder unterschlagen hatte.

  • OLG Köln, 24.02.2011 - 8 U 29/10

    Schadensersatzansprüche einer Bank gegen den Prüfer eines Darlehenskunden

    Es gehört nicht zu den Pflichten eines Steuerberaters - Entsprechendes gilt für einen Wirtschaftsprüfer -, jede einzelne Buchung auf ihre materielle Richtigkeit in jedem Einzelfall zu überprüfen (vgl. Senat, OLGR Köln 2003, 316).
  • LG Köln, 16.03.2006 - 27 O 286/05

    Mietwagen - 30 Prozent Zuschlag auf den Normaltarif

    Das kann - wie im Schrifttum geltend gemacht wird und inzwischen auch in der Rechtsprechung anklingt (vgl. OLG München , NZV 1994, 359; OLG Naumburg , NZV 1996, 233; OLG Jena , OLG-Report 2003, 316)- zur Folge haben, dass die Preise der dem Unfallgeschädigten angebotenen "Unfallersatztarife" erheblich über den für Selbstzahler angebotenen "Normaltarifen" liegen (vgl. Albrecht , NZV 1996, 49; Cavada , Die Unfallersatztarife, S. 3ff.; a.A. Göhringer , ZfS 2004, 437).
  • LG Bonn, 16.03.2005 - 2 O 7/01

    Erfüllungsort für die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

    Im Hinblick auf das von den Beklagten in Bezug genommene Urteil des OLG Köln 8 U 5/02 möge der Kläger sich dazu äußern, ob er, wenn ja, in welchem der sechs Komplexe von (bedingt) vorsätzlichen Handeln der Beklagten ausgeht.
  • LG Arnsberg, 31.05.2007 - 4 O 28/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen angeblicher durch den Steuerberater nicht

    Der Steuerberater darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm übergebenen Unterlagen vertrauen (OLG Köln v. 29.08.2002 - 8 U 5/02).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.10.2009 - 6 O 11424/08

    Abschlussprüfervertrag: Haftung des Abschlussprüfers im Verhältnis zum

    Es muss derjenige, der sich bei der Erledigung bestimmter Angelegenheiten eines Vertreters oder vergleichbarer Personen, d. h. erst recht seiner Organe bedient, die Kenntnis und das kennen müssen dieser Personen gegen sich gelten lassen, also auch die Kenntnisse des Organs, das bei dem konkreten Ereignis, wie etwa eine Schädigung der Gesellschaft, für die Gesellschaft aufgetreten ist (OLG Köln, Urteil vom 29.08.2002, Az.: 8 U 5/02).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7418
OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01 (https://dejure.org/2003,7418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2003 - 15 W 297/01 (https://dejure.org/2003,7418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 15 W 297/01 (https://dejure.org/2003,7418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 69

    KostO § 20 Abs. 1 Satz 2, § 30
    Bewertung einer Bauverpflichtung

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 20 Abs. 1 Satz 2, § 30
    Bewertung einer Bauverpflichtung

  • Wolters Kluwer

    Übernahme einer Bauverpflichtung mit einem Vorhabenträger durch den Erwerber in einem Grundstückskaufvertrag ; Bewertung einer Bauverpflichtung; Orientierung der Bewertung am öffentlichen Interesse der Gemeinde an einer zügigen und geschlossenen Entwicklung eines neuen ...

  • Judicialis

    KostO § 20 Abs. 1 S. 2; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de

    KostO § 20 Abs. 1 S. 2; KostO § 30
    Kostneordnung: Bewertung einer Bauverpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewertung einer Bauverpflichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2003, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1994 - 10 W 26/94
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Eine vom Käufer übernommene Bauverpflichtung ist regelmäßig als zusätzliche Leistung für die Überlassung des Grundstücks im Sinne des § 20 Abs. 1 S. 2 KostO anzusehen und daher wertmäßig dem Kaufpreis hinzuzurechnen, sofern sie von eigenem wirtschaftlichen oder ideellen Wert ist (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723 = Rpfleger 1994, 520 m.w.N.).

    Zwar ist auf der Grundlage dieser Rechtsprechung eine gegenüber einer Gemeinde übernommene Bauverpflichtung, mit der die Gemeinde öffentliche Aufgaben der städtebaulichen Entwicklung und der Wohnraumversorgung verfolgt, mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO zu bewerten, falls keine genügenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Abweichung vom Regelwert gegeben sind (vgl. auch OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723; Rohs/Wedewer, a.a.O., § 30 Rdnr. 14 a).

    Vielfach wird den voraussichtlichen Baukosten (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 265; OLG Köln, JurBüro 1986, 590) und dem Grundstückswert (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723) - von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. z.B. BayObLG, MittBayNot 1995, 488) - keine Bedeutung als Bewertungsmaßstab beigemessen, da nicht ersichtlich sei, wie an diesen Kosten das Erfüllungsinteresse des Verkäufers gemessen werden könne.

  • OLG Hamm, 12.04.1994 - 15 W 161/93
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Bei ihnen stehen daher ideelle Interessen im Vordergrund (OLG Hamm, JurBüro 1994, 555; Rpfleger 1982, 315).

    An diesen Grundsätzen hat der Senat in seinem Beschluss vom 12. April 1994 (15 W 161/93 = JurBüro 1994, 555), der die Übernahme einer Investitionsverpflichtung gegenüber der Treuhandanstalt betraf, festgehalten.

  • OLG Zweibrücken, 24.11.1998 - 3 W 244/98

    Geschäftswert bei einem Grundstückskauf mitBauverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Vielfach wird den voraussichtlichen Baukosten (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 265; OLG Köln, JurBüro 1986, 590) und dem Grundstückswert (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723) - von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. z.B. BayObLG, MittBayNot 1995, 488) - keine Bedeutung als Bewertungsmaßstab beigemessen, da nicht ersichtlich sei, wie an diesen Kosten das Erfüllungsinteresse des Verkäufers gemessen werden könne.
  • BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92

    Bewertung einer Bauverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Erkenntnisse über den Wert des Verkäuferinteresses an der Bauverpflichtung lassen jedoch die für den Fall ihrer Nichteinhaltung getroffenen Vereinbarungen zu (vgl. BayObLG, MittBayNot 1993, 226 mit Anmerkung der Prüfungsabteilung der Notarkasse München; Göttlich/Mümmler, a.a.O., "Bauverpflichtung" Anm. 2).
  • OLG Hamm, 01.04.1982 - 15 W 98/81
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluss vom 1. April 1982 (15 W 98/81 = Rpfleger 1982, 315) im Zusammenhang mit einer von einer Gemeinde beim Grundstücksverkauf dem Erwerber auferlegten Bauverpflichtung mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ihre Charakterisierung als Verfolgung vermögensrechtlicher Interessen zulässt.
  • KG, 30.11.1993 - 1 W 6804/92
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    In die danach gebotene Ermessensüberprüfung (vgl. dazu Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 156 Rdnr. 65; KG, DB 1994, 316) ist das Landgericht nicht eingetreten.
  • AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare

    Auch das Pfälzische OLG Zweibrücken (MittBayNot 2004, 65) lehnt die Konsequenzen aus Art. 3 Abs. 1 GG mit einer Argumentation vom Ergebnis her mit den folgenden Worten ab: "Wollte man anders entscheiden, liefe dies darauf hinaus, dem europäischen Normgeber mittelbar über den Gleichheitssatz Einfluss auch auf solche nationalen Rechtsvorschriften einzuräumen, auf die sich seine Kompetenz nicht erstreckt.".
  • OLG Hamm, 17.02.2004 - 15 W 315/03

    Kostenrechtliche Berücksichtigung einer übernommenen Bauverpflichtung

    Im ersteren Fall ist der Wert nach freiem Ermessen gemäß § 30 Abs. 1 KostO, im zweiten Fall gemäß § 30 Abs. 2, Abs. 3 KostO und im dritten Fall durch Zusammenrechnen der Werte beider Interessen zu bestimmen (Senat, JurBüro 1979, 420; Beschl. v 27.02.2003 - 15 W 297/01 - = JMBl. NW 2003, 183 = MittBayNot 2004, 65; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 30, Rdnr. 17).
  • OLG Hamm, 13.01.2004 - 15 W 377/03

    Bewertung einer bedingten Kaufpreisverpflichtung

    Eine solche Hinzurechnung findet nach anerkannter Auffassung im Hinblick auf eine vom Käufer übernommene Bauverpflichtung statt, sofern sie von eigenem wirtschaftlichen oder ideellen Wert ist (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723 = Rpfleger 1994, 520; Senat JurBüro 1979, 420 sowie zuletzt Beschl. v. 27.02.2003 -15 W 297/01-); diese ist hier bei der Geschäftswertberechnung bereits berücksichtigt.
  • OLG Hamm, 17.02.2004 - 15 W 312/03

    Grundstücksbewertung in einem Kaufvertrag über ein gemeindliches Baugrundstück

    Im ersteren Fall ist der Wert nach freiem Ermessen gemäß § 30 Abs. 1 KostO, im zweiten Fall gemäß § 30 Abs. 2, Abs. 3 KostO und im dritten Fall durch Zusammenrechnen der Werte beider Interessen zu bestimmen (Senat, JurBüro 1979, 419, 420; JMBl. NW 2003, 183 = MittBayNot 2004, 65; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 30, Rdnr. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.03.2003 - 9 WF 713/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9911
OLG Nürnberg, 07.03.2003 - 9 WF 713/03 (https://dejure.org/2003,9911)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.03.2003 - 9 WF 713/03 (https://dejure.org/2003,9911)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. März 2003 - 9 WF 713/03 (https://dejure.org/2003,9911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verbesserung der für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (PKH) maßgebenden Verhältnisse im Sinne des § 120 Abs. 4 ZPO hinsichtlich zwischenzeitlich erfolgten Kapitalzuflusses an die Partei; Berücksichtigung eines fällig gewordenen Sparbriefes bei der ...

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120 Abs. 4
    Zum Vorliegen einer Verbesserung der für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe maßgebenden Verhältnisse im Sinne des § 120 Abs. 4 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2003, 88
 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Denkbar erscheint allenfalls (so für die Nichtberücksichtigung einer vorübergehenden Verbesserung der wirtschaftlichen Lage einer prozesskostenhilfeberechtigten Partei OLG Nürnberg 7. März 2003 - 9 WF 713/03 - zu II der Gründe, OLGR Nürnberg 2003, 333), dass absehbare Entwicklungen nach Ablauf der gesetzlichen Frist den wirtschaftlichen und sozialen Lebensstandard so prägen, dass dies bereits vor Fristablauf zu berücksichtigen ist.
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