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   OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09   

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OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09 (https://dejure.org/2009,8259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.08.2009 - 1 U 58/09 (https://dejure.org/2009,8259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. August 2009 - 1 U 58/09 (https://dejure.org/2009,8259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verjährung: Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens einer unerlaubten Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens einer unerlaubten Handlung

  • Judicialis

    BGB § 852 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 a.F.
    Verjährung des Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens einer unerlaubten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2009, 904
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 240/04

    Verjährung bei Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Der Anspruch auf Feststellung des Vorliegens einer unerlaubten Handlung unterliegt einer eigenständigen Verjährung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - IX ZR 240/04, NZI 2007, 245).

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZI 2007, 245) folge nichts anderes.

    In seiner Entscheidung vom 06. April 2006 - IX ZR 240/04, NZI 2007, 245 hat der 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich ausgeführt:.

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Speziell bei der Geltendmachung einer Mehrzahl von Einzelforderungen - wie hier - muss deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Beklagten ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrags aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen (vgl. BGH, NJW 1993, 862; 2001, 305/306 f.).

    dd) Der nachfolgenden Konkretisierung der verschiedenen Bestellvorgänge im streitigen Verfahren, nämlich im Rahmen der Anspruchsbegründungsschrift der Klägerin vom 20.07.2001 (ebenda, AS 19 ff.) kam danach eine verjährungsunterbrechende Wirkung nicht mehr zu (vgl. BGH NJW 2001, 305/306 f.; zum neuen Recht auch BGH NJW 2009, 56 [Tz. 20]), zumal darin die Klägerin die geltend gemachten Zahlungsansprüche auch nur noch kaufvertraglich begründete, jeden Anhaltspunkt für etwaige unerlaubte Handlungen des Beklagten hingegen schuldig blieb.

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Es müsse daher davon ausgegangen werden, dass durch dieses der gesamte Lebenssachverhalt, woraus die Klägerin ihren Zahlungsanspruch ableitete, abgedeckt sein sollte (vgl. BGH NJW 2009, 56; 2007, 2560), so dass weder der Zahlungsanspruch aus Kaufvertrag noch der Anspruch auf Schadensersatz aus Delikt verjährt seien.

    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat." (vgl. BGH NJW 2005, 2004; 2007, 2560).

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Es müsse daher davon ausgegangen werden, dass durch dieses der gesamte Lebenssachverhalt, woraus die Klägerin ihren Zahlungsanspruch ableitete, abgedeckt sein sollte (vgl. BGH NJW 2009, 56; 2007, 2560), so dass weder der Zahlungsanspruch aus Kaufvertrag noch der Anspruch auf Schadensersatz aus Delikt verjährt seien.

    dd) Der nachfolgenden Konkretisierung der verschiedenen Bestellvorgänge im streitigen Verfahren, nämlich im Rahmen der Anspruchsbegründungsschrift der Klägerin vom 20.07.2001 (ebenda, AS 19 ff.) kam danach eine verjährungsunterbrechende Wirkung nicht mehr zu (vgl. BGH NJW 2001, 305/306 f.; zum neuen Recht auch BGH NJW 2009, 56 [Tz. 20]), zumal darin die Klägerin die geltend gemachten Zahlungsansprüche auch nur noch kaufvertraglich begründete, jeden Anhaltspunkt für etwaige unerlaubte Handlungen des Beklagten hingegen schuldig blieb.

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Insbesondere mangelt es der Klägerin - schon mit Blick auf das Vollstreckungsprivileg des § 850 f Abs. 2 ZPO - nicht am erforderlichen Feststellungsinteresse für die erhobene titelergänzende Feststellungsklage (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 109, 275; 152, 148; NJW 2005, 1663).

    Im Übrigen hätte selbst ein (nachfolgender) mit Ansprüchen aus unerlaubter Handlung begründeter Vollstreckungsbescheid insoweit - in Konsequenz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - nicht genügt (vgl. BGH NJW 2005, 1663).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat." (vgl. BGH NJW 2005, 2004; 2007, 2560).
  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Der Anspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn konkret geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (vgl. BGH NJW 1992, 1111; 1994, 323; 1995, 2230; 1996, 2152 [2153] und NJW 2000, 1420).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Der Anspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn konkret geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (vgl. BGH NJW 1992, 1111; 1994, 323; 1995, 2230; 1996, 2152 [2153] und NJW 2000, 1420).
  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Es lägen daher hinsichtlich der nicht bezahlten Bestellungen deliktische Handlungen im Sinne von § 263 Abs. 2 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB vor (vgl. BGHSt 15, 24).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 1 U 58/09
    Der Anspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn konkret geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (vgl. BGH NJW 1992, 1111; 1994, 323; 1995, 2230; 1996, 2152 [2153] und NJW 2000, 1420).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 21/93

    Sorgfaltspflicht des Konkursverwalters bei anwaltlicher Geltendmachung von

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 84/92

    Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    b) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sowie des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLGR Karlsruhe 2009, 904) ergibt sich aus dem Hinweisbeschluss des Senats vom 6. April 2006 (IX ZR 240/04, NZI 2007, 245) nicht, dass der Anspruch auf die Feststellung, eine Forderung sei aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begründet, der für Ansprüche aus der unerlaubten Handlung selbst geltenden Verjährungsfrist unterliegt.
  • OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1137/06

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten im Einsatz: Angreifer zur

    Dieser Anspruch unterliegt einer eigenständigen Verjährung (OLG Karlsruhe, OLGReport Karlsruhe 2009, 904 f.).
  • OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1161/06

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten im Einsatz: Angreifer zur

    Dieser Anspruch unterliegt einer eigenständigen Verjährung (OLG Karlsruhe, OLGReport Karlsruhe 2009, 904 f.).
  • OLG Koblenz, 08.03.2010 - 1 U 1114/06

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten im Einsatz: Angreifer zur

    Dieser Anspruch unterliegt einer eigenständigen Verjährung (OLG Karlsruhe, OLGReport Karlsruhe 2009, 904 f.).
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