Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.11.1997

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10792
OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97 (https://dejure.org/1997,10792)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.1997 - 4 W 36/97 (https://dejure.org/1997,10792)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 1997 - 4 W 36/97 (https://dejure.org/1997,10792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fragliches Bezugsrecht des Begünstigten an einer abgeschlossenen Lebensversicherung im Konkurrsfall der Gemeinschuldnerin; Erstarkung des Bezugsrechts zu einem werthaltigen Vermögensbestandteil des Begünstigten; Unverfallbarkeitsfristen im Einklang mit dem Bezugsrecht am ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1
    Arbeitgeberkonkurs vor Unverfallbarkeit des Anspruchs aus Direktversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1405
  • OLG-Report Düsseldorf 1998, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01

    Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der

    Daher bestimmt sich seine Rechtsstellung ausschließlich nach dem Inhalt der von der Gemeinschuldnerin mit dem Versicherungsunternehmen getroffenen Vereinbarung, obwohl die Prämien im Wege der Umwandlung seines Gehalts aufgebracht worden sind (vgl. BAGE 92, 1, 9 f; BAG ZIP 1996, 965; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405; Braun/Bäuerle, InsO § 35 Rn. 28 f; Blomeyer EWiR 1996, 627; 2000, 111; Eckert DStR 1997, 1463, 1464).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines unter Vorbehalt gewährten

    Die dem Insolvenzverwalter zustehenden Rechte sowie deren Umfang hängen allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab (BAG a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405).

    Dabei hängen die dem Insolvenzverwalter zustehenden Rechte sowie deren Umfang allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab (BAG a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405).

  • OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01

    Haftungsumfang bei Kfz-Unfall

    Bei Werten unter 11 km/h ist für den Regelfall von einer Verletzungsmöglichkeit nicht auszugehen (KG, VersR 1997, 1416 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ; Senat, ZfS 1998, 63).
  • LG Freiburg, 19.08.1999 - 10 O 53/99

    Konkursfestigkeit einer Direktversicherung aufgrund Gehaltsumwandlung

    Insbesondere das BAG (Urteil vom 17.10.1995, NZA - RR 96, 343 = ZIP 96, 965; ebenso OLG Düsseldorf, 4. Senat, VersR 98, 1405 = NJW E - VHR 98, 4; ebenso in der Literatur Blomeyer, EWiR 1996, 627 und wohl auch Reichold, EWiR 1992, 899) vertritt die Auffassung, auch bei einer auf Gehaltsumwandlung beruhenden Versicherung komme es für deren Konkursfestigkeit allein darauf an, ob ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart worden sei.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 25 Wx 80/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5282
OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 25 Wx 80/97 (https://dejure.org/1997,5282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1997 - 25 Wx 80/97 (https://dejure.org/1997,5282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1997 - 25 Wx 80/97 (https://dejure.org/1997,5282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1244
  • OLG-Report Düsseldorf 1998, 77
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96

    Beschwerderecht eines Betreuers gegen Beschluss zur Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 25 Wx 80/97
    Die Aufhebung der Betreuung greift nicht in eine Rechtsposition des Betreuers ein, weil die Betreuung nicht in seinem Interesse, sondern ausschließlich im Interesse der Betroffenen angeordnet wird (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, § 20 Rz. 59; BayObLG FamRZ 94, 1189; OLG Köln FamRZ 1997, 1293).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 333/13

    Aufhebung der Betreuung: Beschwerdebefugnis des Betreuers

    Die Aufhebung der Betreuung als solche greift nicht in die eigene Rechtssphäre des Betreuers ein, weil die Betreuung nicht in seinem Interesse, sondern ausschließlich im Interesse der Betroffenen angeordnet wird (BayObLG Beschluss vom 8. März 2004 - 3Z BR 242/03 - juris Rn. 4 ff.; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1244, 1245; Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 76 mwN und Keidel/Budde aaO § 303 Rn. 6; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2013] § 303 Rn. 16; Bumiller/Harders FamFG 10. Aufl. § 59 Rn. 17; Haußleiter FamFG § 303 Rn. 4; Prütting/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 38).
  • OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06

    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der gesamten Betreuung -

    Eine behauptete Verletzung seines rechtlichen Gehörs führt jedenfalls dann nicht zu einer Beschwerdeberechtigung, wenn die nicht auf eine Anregung des Betreuers zurückgehende Betreuung unangefochten seit längerer Zeit besteht, auf Antrag des Betroffenen aufgehoben wird und aus dem Aufhebungsbeschluss keine Anhaltspunkte für eine materielle Rechtsbeeinträchtigung - z.B. durch Vorwürfe bzgl. der Amtsführung des Betreuers - zu erkennen sind (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1244).

    Eine Fallkonstellation wie im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.11.1997 (FamRZ 1998, 1244) sei hier nicht gegeben.

    Insoweit greift die Aufhebung der Betreuung nicht in die eigene Rechtssphäre des Betreuers ein (OLG Köln NJW-RR 1997, 708; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80 = FamRZ 1998, 1244).

  • KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04

    Betreuung: Weitere Beschwerde gegen die Aufhebung der Betreuung und gleichzeitige

    Allerdings trifft es zu, dass ein Betreuer nicht befugt ist, Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Betreuung und seine damit gleichzeitig verbundene Entlassung einzulegen (BayObLG, Beschluss vom 8. März 2004, 3Z BR 242/03, JURIS; FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

    Seine Beschwerdebefugnis folgt dabei aus §§ 69g Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 FGG, weil durch die Entlassung in die Rechtsposition des Betreuers eingegriffen wird (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    Eine solche Maßnahme ist von einem Betreuer, der gegen seinen Willen entlassen worden ist, nach § 69g Abs. 4 S. 3 FGG mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. OLG Düsseldorf (Senat) BtPrax 1998, 80), während die Entscheidung im Übrigen der einfachen Beschwerde unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) FamRZ 1995, 637).
  • OLG München, 09.11.2005 - 33 Wx 218/05

    Keine Beschwerde des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung

    Eine Betreuung wird nicht in ihrem Interesse, sondern ausschließlich im Interesse der Betroffenen angeordnet (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 159 [Ls.], zit. nach Juris; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80; OLG Köln FamRZ 1997, 1293; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 23).
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