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   KG, 03.04.1970 - 1 W 1324/70   

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https://dejure.org/1970,8719
KG, 03.04.1970 - 1 W 1324/70 (https://dejure.org/1970,8719)
KG, Entscheidung vom 03.04.1970 - 1 W 1324/70 (https://dejure.org/1970,8719)
KG, Entscheidung vom 03. April 1970 - 1 W 1324/70 (https://dejure.org/1970,8719)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 927
  • DNotZ 1970, 606
  • OLGZ 1970, 372
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 22.11.2016 - 34 Wx 319/16

    Vereinbarungen über die Unterhaltslast als eintragungsfähiger Inhalt einer

    Die gesetzliche Erhaltungspflicht besteht allerdings nur, soweit es das Integritätsinteresse des Eigentümers des dienenden Grundstücks erfordert (BGHZ 161, 115/122; KG OLGZ 70, 372/374; Staudinger/J. Mayer BGB [2008] § 1020 Rn. 11, 16; MüKo/Joost BGB 6. Aufl. § 1020 Rn. 11; Wegmann in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 1020 Rn. 10 f.).
  • BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21

    Ausübung einer Grunddienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück mit einer Anlage;

    In der Festlegung des Verteilungsschlüssels sind die Eigentümer des herrschenden und des dienenden Grundstücks frei (vgl. KG, OLGZ 1970, 372, 375; Staudinger/Weber, BGB [2017], § 1021 Rn. 13; MüKoBGB/Mohr, 9. Aufl., § 1021 Rn. 5; BeckOGK/Kazele, BGB [1.11.2022], § 1021 Rn. 57).

    (vgl. KG, OLGZ 1970, 372, 374; Staudinger/Weber, BGB [2017], § 1021 Rn. 13; BeckOGK/Kazele, BGB [1.11.2022], § 1021 Rn. 57).

  • OLG München, 30.11.2016 - 34 Wx 363/16

    Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bei möglichen Rückständen

    Dass Eigentümer und Berechtigter jeweils anteilig mit der Unterhaltung und den Verbrauchskosten bei gemeinschaftlicher Nutzung der Anlage belastet werden können, folgt aus einer Zusammenschau von § 1021 Satz 1 und Satz 2 BGB (KG OLGZ 1970, 372/374f.; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1021 Rn. 2 und 3).
  • OLG Köln, 05.07.1995 - 27 U 4/95

    Instandhaltung eines gemeinsamen Weges

    Sind keine abweichenden Regelungen für die Unterhaltspflicht bei Mitnutzung der Anlage durch den Eigentümer getroffen worden, kann keiner vom anderen die Unterhaltung der Anlage fordern, vielmehr ist jeder in seinem Interesse gehalten, die Anlage so zu unterhalten, wie es für seine Belange erforderlich ist (RG HRR 1940, Nr. 1248; KG OLGZ 1970, 372, 374; RGRK/Rothe, § 1021 BGB , Rn. 4; Staudinger/Ring, a.a.O., § 1020 BGB , Rn. 11; Soergel/Bauer, 12. Aufl., § 1021 BGB , Rn. 3; Erman/ Baumert, 9. Aufl., § 1021 BGB , Rn. 3).
  • OLG Köln, 09.09.1997 - 15 U 228/96
    Hierbei ist es auch möglich, diese Pflicht zur Unterhaltung nach §§ 1020 Satz 2, 1021 Abs. 1 Satz 2, 1022 Satz 1 BGB mit derjenigen nach § 1021 Abs. 1 Satz 1 BGB zu verbinden und auf diese Weise zu einer dinglich wirkenden Verteilung der Unterhaltungskosten oder der tatsächlichen Unterhaltslast zu gelangen (vgl. allgemein: MK-Falckenberg, BGB, 3. Auflage 1997, § 1021 Rdnr. 5; KG, OLGZ 1970, 372 ff. (376)), wobei insoweit eine Ausnahme von dem Grundsatz vorliegt, daß positives Tun nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein kann.

    Ebenfalls ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die von dem Eigentümer oder dem Berechtigten nach § 1021 Abs. 1 BGB zu übernehmende Unterhaltungslast auch dahingehend geregelt werden kann, daß dieser die dafür erforderlichen Kosten vorschießt oder erstattet, ohne daß zugleich eine Regelung über die Verpflichtung zur naturalen Unterhaltung getroffen wird (KG, OLGZ 1970, 372 ff. (374) m.w.N.; MK-Falckenberg, BGB, 3. Auflage 1997, § 1021 Rdnr. 5).

  • OLG Köln, 15.06.1990 - 20 U 216/89

    Pflicht zum Abwarten eines Regressfalles zur Bejahung des

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  • KG, 12.03.2013 - 1 W 33/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der wechselseitigen Bestellung einer

    Das schließt die Eintragung einer einheitlichen, dem Vorteil der Eigentümer mehrerer Grundstücke dienenden Grunddienstbarkeit nicht aus (Senat, Beschluss vom 3. April 1970 - 1 W 1324/70 - OLGZ 1970, 372, 377).
  • OLG Köln, 14.06.1995 - 27 U 4/95

    Prozessfähigkeit eines Klägers; Begriff der Kosten der Unterhaltung und der

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