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   KG, 26.08.1976 - 22 U 1386/76   

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https://dejure.org/1976,3362
KG, 26.08.1976 - 22 U 1386/76 (https://dejure.org/1976,3362)
KG, Entscheidung vom 26.08.1976 - 22 U 1386/76 (https://dejure.org/1976,3362)
KG, Entscheidung vom 26. August 1976 - 22 U 1386/76 (https://dejure.org/1976,3362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung einer Besitzstörung; Errichtung eines Grenzüberbaus auf Boden und Fläche eines unbebauten Grundstücks ; Erlass einer einstweiligen Verfügung; Anspruch auf Unterlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2364 (Ls.)
  • OLGZ 1977, 448
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

    Auszug aus KG, 26.08.1976 - 22 U 1386/76
    Dabei ist zu beachten, daß nur ausnahmsweise eine so weitgehende Einschränkung des Rechtes zum Besitz angenommen werden kann, wie es auch in der Rechtsprechung zu Immissionen unwägbarer Stoffe wie Rauch, Ruß und Staub im Sinne des § 906 BGB unter Hinweis auf besondere, sich aus dem Gewerberecht (frühere §§ 24, 26 GewO ) ergebenden Einschränkungen deutlich wird (RGZ 105, 213, 216; 154, 161, 162; BGHZ 15, 146, 150).
  • RG, 04.10.1922 - V 611/21

    Schädigung durch gewerbliche Anlage

    Auszug aus KG, 26.08.1976 - 22 U 1386/76
    Dabei ist zu beachten, daß nur ausnahmsweise eine so weitgehende Einschränkung des Rechtes zum Besitz angenommen werden kann, wie es auch in der Rechtsprechung zu Immissionen unwägbarer Stoffe wie Rauch, Ruß und Staub im Sinne des § 906 BGB unter Hinweis auf besondere, sich aus dem Gewerberecht (frühere §§ 24, 26 GewO ) ergebenden Einschränkungen deutlich wird (RGZ 105, 213, 216; 154, 161, 162; BGHZ 15, 146, 150).
  • RG, 10.03.1937 - V 218/36

    Wie gestaltet sich die Anwendung des § 906 BGB. im Zusammenleben von Industrie

    Auszug aus KG, 26.08.1976 - 22 U 1386/76
    Dabei ist zu beachten, daß nur ausnahmsweise eine so weitgehende Einschränkung des Rechtes zum Besitz angenommen werden kann, wie es auch in der Rechtsprechung zu Immissionen unwägbarer Stoffe wie Rauch, Ruß und Staub im Sinne des § 906 BGB unter Hinweis auf besondere, sich aus dem Gewerberecht (frühere §§ 24, 26 GewO ) ergebenden Einschränkungen deutlich wird (RGZ 105, 213, 216; 154, 161, 162; BGHZ 15, 146, 150).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12

    Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen: Notwendiger Inhalt einer Anzeige der

    Verweigert der Verpflichtete - wie hier - dies, darf der Berechtigte das Recht - außer in dem Fall des Notstands (§ 904 BGB) - nicht im Wege der Selbsthilfe durchsetzen; vielmehr muss er Duldungsklage erheben und darf das Nachbargrundstück erst aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in Anspruch nehmen (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 5 W 48/11, juris Rn. 14 mwN; KG, OLGZ 1977, 448, 449 f.; Reich, NachbG NRW, § 24 Rn. 8; Schäfer/Fink-Jamann/Peter, NachbG NRW, 16. Aufl., § 24 Rn. 34; Stollenwerk, NachbG NRW, § 24 Rn. 8; M./S./Hodes/Dehner, aaO, A § 6 Anm. II 7).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1991 - 6 U 121/91

    Turmdrehkran und Nachbarrecht

    Das ist nur dann der Fall, wenn das Gesetz die Entziehung oder Störung unmittelbar gestattet, jedoch dann nicht, wenn es nur ein im Wege der Klage durchsetzbares Recht verleihen will, wie es gem. § 7 c NRG Bd.-W. beim Hammerschlags- und Leiterrecht der Fall ist (vgl. Palandt, BGB 50. Aufl., § 858 BGB Rdnr. 7; KG OLGZ 77, 448).
  • OLG München, 15.10.2020 - 8 U 5531/20

    Schwenken eines Baukrans über dem Luftraum eines Nachbargrundstücks in Bayern

    Das entspricht auch der, soweit ersichtlich, einhelligen Rspr. der anderen deutschen Obergerichte, in deren Ländern vergleichbare Regelungen bestehen (für Niedersachsen: OLG Braunschweig NdsRpfl 1971, 231, 232; für Berlin: KG, OLGZ 1977, 448 = NJW 1977, 2364 (LS); für Baden-Württemberg: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 91; für Hessen: OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 11.01.2011 - 4 W 43/10, NJOZ 2011, 1015, beck-online).
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 5 W 48/11

    Untersagung des Betretens des Grenzbereichs des eigenen Grundstücks zum

    Es entspricht der nahezu einhelligen, in jedem Fall aber der herrschenden Meinung, dass das in § 24 NachbG NRW normierte Hammerschlags- und Leiterrecht nicht zur Selbsthilfe berechtigt und dem Besitzschutz nur dann entgegengehalten werden kann, wenn insoweit einen Titel erstritten wurde (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.07.2000 - 9 U 112/00 - zitiert nach juris; KG, Urt. v. 26.08.1976 - 22 U 1386/76 - OLGZ 1977, 448; Palandt/ Bassenge , 2011, § 858 BGB Rn. 6; Münchener Kommentar/ Joost , 2009, § 858 BGB Rn. 8; Staudinger/ Bund , 2007, § 858 BGB Rn. 28; Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2005, 4. Teil, Rn. 129; Seidel, Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz, 2000, Rn. 932 a.E.; Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2006, Rn. 1480; anders nur Dehner, Nachbarrecht, Stand Juli 2011 A § 6 zu Ziffer 7. (S. 10)).
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 24 U 70/01

    Baunachbarn: Wann ist ein Bauverbot gerechtfertigt?

    Das bedeutet hier, daß bei Widerspruch des Nachbarn ein etwaiger Duldungsanspruch aus § 22 Abs. 3 Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen ebenso wie ein Hammerschlags- und Leiterrecht (vgl. KG OLGZ 77, 448; OLG Karlsruhe NJW-RR 93, 91) zunächst gerichtlich durchgesetzt werden muß.
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