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   OLG Stuttgart, 09.11.1978 - 8 W 507/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,8023
OLG Stuttgart, 09.11.1978 - 8 W 507/78 (https://dejure.org/1978,8023)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.11.1978 - 8 W 507/78 (https://dejure.org/1978,8023)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. November 1978 - 8 W 507/78 (https://dejure.org/1978,8023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines Ehegattentestaments ; Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen ; Berichtigung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 315
  • DNotZ 1979, 104
  • OLGZ 1979, 52
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 30.10.1998 - 3 W 116/98

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

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  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

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  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    Der Erbschein, der der Beteiligten zu 3 als Nacherbin erteilt wurde, ist insoweit unvollständig, als er den Zeitpunkt nicht angibt, von dem an sie durch Anfall der Erbschaft (§ 2139 BGB ) Erbin geworden ist; dieser Zeitpunkt ist in dem Erbschein, der einem Nacherben erteilt wird, anzugeben (BayObLGZ 1965, 77/86; OLG Stuttgart DNotZ 1979, 104/107; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2363 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 29.03.2022 - 10 W 91/20

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel; Auslösung einer

    Daher sei - so der Bundesgerichtshof - anerkannt, dass der Eintritt der auflösenden Bedingung auch noch nach dem Tod des überlebenden Ehegatten herbeigeführt werden kann (BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 298/03 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Oktober 1998 - 3 W 116/98 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. November 1978 - 8 W 507/78 -, juris, jeweils m.w.Nw.).
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