Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.01.1981 - 16 UF 254/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1709
OLG Karlsruhe, 12.01.1981 - 16 UF 254/80 (https://dejure.org/1981,1709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.1981 - 16 UF 254/80 (https://dejure.org/1981,1709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 1981 - 16 UF 254/80 (https://dejure.org/1981,1709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO § 233
    Verfahrensrecht; prozessuale Fürsorgepflicht des unzuständigen Gerichts zur Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1456 (Ls.)
  • ZIP 1981, 437
  • MDR 1981, 503
  • OLGZ 1981, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.1981 - 16 UF 254/80
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgeführt, daß ein unzuständiges Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine bei ihm eingegangene Rechtsmittelschrift alsbald an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. unter anderem BGH NJW 1972, 684; 1979, 876; im übrigen die ausführliche Zusammenstellung in dem Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 1974 - NJW 1975, 1380).

    Der Große Senat des Bundessozialgerichts hat in dem Beschluß vom 10. Dezember 1974 (aaO) ausgeführt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 Abs. 1 SGG könne gewährt werden, wenn eine Rechtsmittelschrift an eine unzuständige Stelle übersandt worden sei, und infolge pflichtwidrigen Verhaltens dieser Stelle die Rechtsmittelfrist erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingehe; dies gelte jedenfalls dann, wenn der Rechtsmittelkläger eine natürliche Person sei.

  • BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78

    Beschwerde - Weitere Beschwerde - Neue Tatsachen - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.1981 - 16 UF 254/80
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgeführt, daß ein unzuständiges Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine bei ihm eingegangene Rechtsmittelschrift alsbald an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. unter anderem BGH NJW 1972, 684; 1979, 876; im übrigen die ausführliche Zusammenstellung in dem Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 1974 - NJW 1975, 1380).
  • BGH, 08.11.1977 - IX ZB 64/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.1981 - 16 UF 254/80
    Unstreitig wäre die Beschwerde ordnungsgemäß eingelegt, wäre sie noch am 6. November 1980 bei dem Oberlandesgericht eingegangen (BGH FamRZ 1978, 232).
  • BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht - Unzuständigkeit -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.1981 - 16 UF 254/80
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgeführt, daß ein unzuständiges Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine bei ihm eingegangene Rechtsmittelschrift alsbald an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. unter anderem BGH NJW 1972, 684; 1979, 876; im übrigen die ausführliche Zusammenstellung in dem Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 1974 - NJW 1975, 1380).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    aa) Soweit der Beklagte diese Zulässigkeitsvoraussetzung im Hinblick auf eine angeblich abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLGZ 1981, 241) als erfüllt ansieht, so ist ihm insoweit beizutreten, als im Falle einer Divergenz die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu bejahen sind.

    Der Beklagte beruft sich zwar auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLGZ 1981, 241), die sich mit der Weiterleitung des von einer anwaltlich nicht vertretenen Partei beim unteren Gericht eingelegten Rechtsmittels befaßt.

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Es bedarf keiner Prüfung, ob ein etwaiges Versäumnis des Landgerichts, dem das Prozeßkostenhilfegesuch am Tag des Ablaufs der Berufungsfrist vorlag, geeignet war, das Verschulden der Beklagten zu 2. auszuräumen (so BSGE aaO; OLG Karlsruhe OLGZ 1981, 241), oder ob es unerheblich ist, daß ein Verschulden anderer Stellen an der Fristversäumung mitgewirkt hat (so - allerdings für anwaltlich vertretene Parteien - BGH Beschluß vom 26. Januar 1972 - IV ZB 76/71 = LM ZPO § 233 (Ca) Nr. 34 und vom 15. November 1978 - IV ZB 54/78 = NJW 1979, 876).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZB 1/93

    Anforderungen an die richtige Adressierung der Berufungsschrift

    Es kann dahinstehen, ob ein Gericht - aus Rechts- oder Fürsorgegründen - verpflichtet ist, ihm unzuständigerweise zugegangene Schriftstücke an die zuständige Stelle weiterzuleiten (so für den Fall der anwaltlich nicht vertretenen natürlichen Person BSGE 38, 248; OLG Karlsruhe OLGZ 1981, 241), oder ob dies lediglich ein unverbindliches "nobile officium" darstellt (so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. z.B. Beschluß vom 5. Februar 1992 a.a.O.) und ob bei Annahme einer Verpflichtung zur Weiterleitung hier das Verhalten der Bediensteten des Kreisgerichts Potsdam-Stadt einschließlich dessen Handelsregisters schuldhaft pflichtwidrig war.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1997 - U 1/97

    Unzulässigkeit der beim AG - Schiffahrtsgericht - eingelegten Berufung

    b) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, daß dann, wenn ein beim Rechtsmittelgericht einzulegendes Rechtsmittel von einer anwaltlich nicht vertretenen Partei beim unteren Gericht eingelegt wurde, dieses, sobald es den Fehler erkennt, aus prozessualer Fürsorgepflicht gehalten ist, die Rechtsmittelschrift umgehend im normalen Geschäftsgang unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit des Vorgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten, wenn davon auszugehen ist, daß die Rechtsmittelschrift noch rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingehen kann (OLGZ 1981, 241).
  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 39/83

    Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für einen Sohn - Voraussetzungen

    Demgegenüber hat der Große Senat des Bundessozialgerichts entschieden, daß einer anwaltlich nicht vertretenen Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann gewährt werden könne, wenn sie sich mit ihrem Rechtsmittel an das falsche Gericht gewandt habe und in der Weiterleitung an das zuständige Gericht eine ungewöhnliche Verzögerung eingetreten sei (BSG - GS - Beschluß vom 10. Dezember 1974 - GS 2/73 - NJW 1975, 1380, 1382 f.; in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe MDR 1981, 503 [OLG Karlsruhe 12.01.1981 - 16 UF 254/80]; vgl. ferner - für den Fall der verzögerten Weiterleitung eines Armenrechtsgesuchs - BGH Urteil vom 30. November 1953 - III ZR 226/52 - LM ZPO § 233 Nr. 42).
  • OLG Frankfurt, 13.04.1987 - 11 U 17/87
    Die von dem Berufungsführer außerdem zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12. Januar 1981 (MDR 1981, 503) betrifft ausdrücklich nur den Fall, daß eine anwaltlich nicht vertretene Partei die Rechtsmittelschrift an das unzuständige Gericht gesandt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht