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   OLG Frankfurt, 11.05.1981 - 20 W 422/80   

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https://dejure.org/1981,2390
OLG Frankfurt, 11.05.1981 - 20 W 422/80 (https://dejure.org/1981,2390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.1981 - 20 W 422/80 (https://dejure.org/1981,2390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 1981 - 20 W 422/80 (https://dejure.org/1981,2390)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2650
  • ZIP 1981, 1079
  • VersR 1982, 447
  • OLGZ 1981, 370
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.1981 - 20 W 422/80
    Eine im Fall der Immunität bestehende Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. BVerfGE 46, 342 =NJW 78, 485 (486); BGHZ 18, 1), daher auch bei Erlaß eines.
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.1981 - 20 W 422/80
    Eine im Fall der Immunität bestehende Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. BVerfGE 46, 342 =NJW 78, 485 (486); BGHZ 18, 1), daher auch bei Erlaß eines.
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZB 63/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der

    Maßgebend ist jedoch ausschließlich der Zweck des auf dem Konto gehaltenen Vermögens (BVerfGE 46, 342, 398; a.A. OLG Frankfurt NJW 1981, 2650, 2651).
  • OLG Bamberg, 12.11.2012 - 4 U 168/12

    Arrestverfahren - Verbindung von Arrestantrag und Pfändungsgesuch - Darlegungs-

    Aber auch im Rahmen einer solchen Verbindung handelt es sich um verfahrensrechtlich selbständige Vorgänge mit der Konsequenz, dass beiden Anordnungen - wiederum differenziert nach dem dualen System von Beschlussoder Urteilsarrest - jeweils nur die dafür vorgesehenen Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe zugeordnet bleiben: nämlich dem Arrestbefehl selbst der Widerspruch bzw. die Berufung, während gegen die damit äußerlich verbundene Vollstreckungsmaßnahme einer Forderungspfändung ausschließlich mit der Erinnerung nach § 766 ZPO bzw. - nach Anhörung der Schuldnerseite wie regelmäßig bei einem Urteilsarrest - mit der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO vorgegangen werden kann (grundlegend OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 966, dort Rn. 33, 34; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 370; Senat ZWH 2012, 340, Rn. 16 u. 56; MK-Drescher, 4. Auflage, Rn. 4 zu § 930 ZPO; Stein/Jonas-Grunsky, 22. Auflage, Rn. 5, 6 zu § 930 ZPO jeweils m.w.N.; ferner Stöber, Forderungspfändung, 15. Auflage, Rn. 711ff. bzw. 729ff).
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der

    Maßgebend ist jedoch ausschließlich der Zweck des auf dem Konto gehaltenen Vermögens (BVerfGE 46, 342, 398; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1981, 2650, 2651).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 26 W 51/07

    Vollstreckungsimmunität  bei der Zwangsvollstreckung aus gerichtlichen Titeln

    Demgegenüber wird auch die Regel befürwortet, die Beweislast sei dem fremden Staat aufzuerlegen (v. Schönfeld, NJW 1986, 2980, 2982; OLG Köln Beschluss vom 06.10.2003 - 16 W 35/02, Seite 11 mit Anm. Kröll, IPrax 2004, 223, 226; wohl auch OLG Frankfurt am Main NJW 1981, 2650, 2651).
  • OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 1 U 242/94

    Zulässigkeit der Klage hinsichtlich eines abgetretenen Anspruchs einer türkischen

    Rechtlich selbständigen juristischen Personen wird die Immunität ausländischer Staaten (§ 20 Abs. 2 GVG) nicht zuerkannt (Landgericht Frankfurt am Main, NJW 76, 1044 [LG Frankfurt am Main 02.12.1975 - 3/8 O 186/75] m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, OLGZ 81, 370, 373).
  • OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 1 U 242/96

    Besonderer Gerichtsstand des Vermögens: Inlandsbezug bei Geltendmachung eines

    Rechtlich selbständigen juristischen Personen wird die Immunität ausländischer Staaten (§ 20 Abs. 2 GVG) nicht zuerkannt (Landgericht Frankfurt am Main, NJW 76, 1044 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, OLGZ 81, 370, 373).
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