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   OLG Düsseldorf, 15.12.1982 - 9 U 170/82   

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https://dejure.org/1982,13467
OLG Düsseldorf, 15.12.1982 - 9 U 170/82 (https://dejure.org/1982,13467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1982 - 9 U 170/82 (https://dejure.org/1982,13467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 9 U 170/82 (https://dejure.org/1982,13467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1983, 350
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1982 - 9 U 170/82
    Ob die Küche, auch wenn ein Fall des § 93 BGB nicht vorliegt, als "zur Herstellung des Gebäudes eingefügt« anzusehen, und daher gemäß § 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Hauses geworden ist, hängt davon ab, ob nach der örtlichen Verkehrsauffassung zu einem Einfamilienhaus der hier in Rede stehenden Art eine Einbauküche gehört, und ob das Haus ohne sie also nicht als "fertig« angesehen wird (vgl. dazu BGH NJW 1953, 1180; BGHZ 53, 324 ff = NJW 1970, 895, 896; OLG Nürnberg MDR 1973, 758; Holch in MünchKomm, BGB § 94 Rdn. 17).
  • OLG Nürnberg, 15.03.1973 - 2 U 186/72
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1982 - 9 U 170/82
    Ob die Küche, auch wenn ein Fall des § 93 BGB nicht vorliegt, als "zur Herstellung des Gebäudes eingefügt« anzusehen, und daher gemäß § 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Hauses geworden ist, hängt davon ab, ob nach der örtlichen Verkehrsauffassung zu einem Einfamilienhaus der hier in Rede stehenden Art eine Einbauküche gehört, und ob das Haus ohne sie also nicht als "fertig« angesehen wird (vgl. dazu BGH NJW 1953, 1180; BGHZ 53, 324 ff = NJW 1970, 895, 896; OLG Nürnberg MDR 1973, 758; Holch in MünchKomm, BGB § 94 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1986 - 9 U 14/86

    Zur Einordnung einer Schranktrennwand als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör

    Der Senat hat schon früher festgestellt, daß in dem hiesigen Bezirk eine aus serienmäßig hergestellten Teilen gefertigte Einbauküche grundsätzlich nicht wesentlicher Bestandteil eines Einfamilienhausgrundstücks ist (Urteil vom 15. Dezember 1982 - OLGZ 1983, 350 f), weil im Rheinland Häuser auch ohne Kücheneinrichtung als "fertig« angesehen werden.

    Insgesamt gelten für die Beurteilung der Zubehöreigenschaft die gleichen Gesichtspunkte, aus denen der Senat in dem bereits genannten Urteil vom 15. Dezember 1982 (OLGZ 1983, 350) für eine Einbauküche die Eigenschaft als "wesentlicher Bestandteil« verneint hat.

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88

    Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues

    Es mag sein, daß Einbaumöbel zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes werden, wenn sie an bestimmten Stellen fest eingepaßt und mit dem umgebenden Mauerwerk vereinigt sind (vgl. BFH DB 1971, 656, 657; BFH NJW 1977, 648; FG Düsseldorf DB 1972, 118; ablehnend für Schranktrennwand/Raumteiler: OLG Düsseldorf OLGZ 1988, 115, 117), oder wenn sie Bestandteil einer Einbauküche sind, ohne die das Gebäude nach der Verkehrsanschauung nicht fertiggestellt ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1978, 138 f.; OLG Nürnberg MDR 1973, 758; wesentlichen Bestandteil verneinen dagegen: OLG Düsseldorf aaO und OLGZ 1983, 350; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19; 1988, 459, 460; OLG Köln VersR 1980, 51, 52; LG Lübeck VersR 1984, 477; LG Köln WM 1988, 425 mit Anm. v. Rehbein in WuB IV A. § 94 BGB 2.88 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.11.1988 - 27 U 68/88

    Zur Bestandteilsbzw. Zubehöreigenschaft von in einer Eigentumswohnung

    In Baubeschreibungen "schlüsselfertiger" Häuser sind regelmäßig lediglich die erforderlichen Küchenanschlüsse aufgeführt (ebenso für den Bereich des Rheinlandes OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 350 ; MDR 1984, 51 ).
  • LG Köln, 09.06.1987 - 11 S 417/86

    Veräußerung einer Einbauküche als Nichtberechtigter; Eigentumserwerb einer

    Soweit das OLG Hamburg in einer Entscheidung vom 5. Oktober 1977 (MDR 1978, 138) einen Elektroherd und eine Einbauküche als "wesentliche Bestandteile eines Wohngebäudes" im Sinne von § 94 Abs. 2 BGB - d. h. als zur Herstellung des Gebäudes eingefügte Sache - bezeichnet hat, beruht dies auf einer für Norddeutschland angenommenen Verkehrsanschauung, für deren Geltung im hiesigen Raum - ebenso wie im Bezirk des OLG Karlsruhe - keine Anhaltspunkte vorliegen, vgl. die Enscheidungen des OLG Düsseldorf in OLGZ 1983, 350 und in MDR 1984, 51, in denen es als im Rheinland durchaus üblich bezeichnet wird, daß zur Vermietung bestimmte Häuser - auch solche der gehobenen Preisklasse - und schlüsselfertig zum Erwerb angebotene Häuser nicht durch den Anbieter mit einer ganz oder teilweise eingerichteten Küche ausgestattet werden und die Beschaffung der Kücheneinrichtung dem Mieter bzw. Erwerber selbst überlassen bleibt.
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