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   OLG Frankfurt, 16.02.1984 - 20 W 866/83   

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https://dejure.org/1984,3498
OLG Frankfurt, 16.02.1984 - 20 W 866/83 (https://dejure.org/1984,3498)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.1984 - 20 W 866/83 (https://dejure.org/1984,3498)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - 20 W 866/83 (https://dejure.org/1984,3498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer; Auskunftsanspruch; Mitgliederbestand der Gemeinschaft; Bundesdatenschutzgesetz

Papierfundstellen

  • OLGZ 1984, 258
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Düsseldorf, 04.10.2018 - 25 S 22/18

    Verwalter muss Eigentümerliste herausgeben, nicht aber die E-Mail-Adressen der

    Es entspricht lediglich gefestigter Rechtsprechung, dass der Verwalter verpflichtet ist, auf Verlangen eine Liste der Wohnungseigentümer - mit Namen und Anschrift - zu übergeben (vgl. bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 1984 - 20 W 866/83-, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 08. Juni 1984 - BReg 2 Z 7/84 -, Rn. 16, juris; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29. August 2006 - 5 W 72/06 - 26 -, Rn. 15, juris).
  • OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06

    Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde

    Diesem Anspruch steht das Bundesdatenschutzgesetz nicht entgegen, da die Wohnungseigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist und die Einsichtnahme dem Zweck des Gemeinschaftsverhältnisses dient, § 28 BDSG (Vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1984, 258/259; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 92).
  • AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11

    Streitwert bei einer Klage auf Aufgabe der Eigentümerliste!

    Insoweit besteht keine datenschutzrechtliche Einschränkung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.2.1984, 20 W 866/83).
  • LG Düsseldorf, 04.10.2018 - 25 S 22/19

    Eigentümerliste mit oder ohne E-Mail-Adressen?

    a) Es entspricht lediglich gefestigter Rechtsprechung, dass der Verwalter verpflichtet ist, auf Verlangen eine Liste der Wohnungseigentümer - mit Namen und Anschrift - zu übergeben (vgl. bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 1984 - 20 W 866/83-, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 08. Juni 1984 - BReg 2 Z 7/84 -, Rn. 16, juris; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29. August 2006 - 5 W 72/06 , Rn. 15, juris).
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