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   OLG Karlsruhe, 05.07.1983 - 15 W 36/83   

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OLG Karlsruhe, 05.07.1983 - 15 W 36/83 (https://dejure.org/1983,14430)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.07.1983 - 15 W 36/83 (https://dejure.org/1983,14430)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juli 1983 - 15 W 36/83 (https://dejure.org/1983,14430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1984, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Saarbrücken, 15.10.2010 - 13 S 68/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Abtretung

    Anders als in einem vom OLG Karlsruhe (OLGZ 1984, 81 ff.) entschiedenen Fall kann unter den Umständen des vorliegenden Falles insbesondere nicht angenommen werden, die Einzelansprüche seien jeweils zu gleichmäßiger Quote abgetreten.
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17

    Verkehrsunfallhaftung: Wartepflichtverletzung beim Linksabbiegen;

    Ist eine solche Bestimmung in den zwischen den Parteien geschlossenen Zessionsverträgen nicht enthalten, ist die Abtretung unwirksam (BGH NJW 1965, 2197, 2198; 2011, 2713 Rn. 7 f.; Erman/H. P. Westermann, BGB 14. Aufl. § 398 Rn. 10; jurisPK-BGB/Rosch, aaO Rn. 17; abweichend OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 81, 82 f.).
  • OLG Hamburg, 10.12.1997 - 4 U 98/97

    Anspruch auf Abgabe der Einwilligungserklärung zur Auskehrung hinterlegter Gelder

    Im Augenblick der Verabredung noch künftige Forderungen können nach §§ 398 BGB grundsätzlich abgetreten werden, sofern die Rechtsgrundlage der Forderung bereits ausreichend bezeichnet werden kann, so daß die Forderung auch individuell bestimmbar ist (vgl. BGHZ 71, 75, 78; Staudinger-Kaduk, BGB, 12. Aufl. 1994, § 398 RN 43 d und Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Aufl. 1997, § 398 RN 11 jeweils m.w.N.) Werden aber mehrere Forderungen derart im voraus abgetreten, daß der Umfang dieser Forderungen mit dem Umfang der zu sichernden Forderung verknüpft ist, so muß dem Abtretungsvertrag genau und für jeden Stand der zu sichernden Schuld zu entnehmen sein, welche der abgetretenen Forderungen mit welchem Betrag jeweils auf den neuen Gläubiger übergegangen ist (vgl. BGHZ a.a.O.; BGH NJW 1965, 2197 f; WM 1970, 848; OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 81 ff. 82 f; Kaduk a.a.O. RN 43 e, 44, 84; Erman-Westermann, BGB 1. Bd, 9. Aufl. 1991, § 398 RN 11).
  • AG Frankfurt/Main, 03.02.2011 - 29 C 2624/10

    Verkehrsunfall - Kostenerstattung einer durch Sachverständigen abgegebenen

    Anders als in einem vom OLG Karlsruhe (OLGZ 1984, 81 ff.) entschiedenen Fall kann unter den Umständen des vorliegenden Falles insbesondere nicht angenommen werden, die Einzelansprüche seien jeweils zu gleichmäßiger Quote abgetreten.
  • OLG Dresden, 18.02.1997 - 14 U 1294/96

    Unwirksamkeit einer Abtretung infolge unzulässiger Verknüpfung mit Gegenforderung

    Die Klägerin kann für eine Wirksamkeit der Abtretung auch nicht die Ausführungen im Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.07.1983 (OLGZ 1984, 81 ff.) ins Feld führen.
  • OLG Bremen, 30.08.1991 - 2 W 72/91

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen die Verweigerung

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