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   OLG München, 14.06.1985 - 23 U 1894/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3571
OLG München, 14.06.1985 - 23 U 1894/85 (https://dejure.org/1985,3571)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.1985 - 23 U 1894/85 (https://dejure.org/1985,3571)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 1985 - 23 U 1894/85 (https://dejure.org/1985,3571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Umfang und Grundsätze der Pressefreiheit bei allgemein zugänglichen privaten Veranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823, 1004; GG Art. 5 Abs. 1, Art. 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1985, 222
  • OLGZ 1985, 466
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 24.06.1977 - 10 O 154/77

    Verbot der Besichtigung und Berichterstattung für einen Sportredakteur bei

    Auszug aus OLG München, 14.06.1985 - 23 U 1894/85
    Unter diesem Gesichtspunkt ist nach Ansicht des Senats auch das Urteil des Landgerichts Münster in NJW 1978, 1329 (= Anl. K 4 zu Bl. 1/8 d.A.) zu sehen.
  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus OLG München, 14.06.1985 - 23 U 1894/85
    Bei einer allgemeinen gewerblichen Verwertung wäre aber bereits zur Herstellung der Fotos die Zustimmung des Eigentümers des fotografierten Gegenstands, hier des Beklagten als des Veranstalters des Flohmarkts, erforderlich (vgl. BGH NJW 1975, 778).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Dazu muss nicht entschieden werden, hinsichtlich welcher Tätigkeitsbereiche die Beklagte als Fotoagentur dem grundrechtlichen Schutz des Art. 5 GG unterliegt (vgl. OLG München, OLGZ 1985, 466, 469; OLG Frankfurt, OLGR 2009, 334, 335).
  • OLG Köln, 07.03.2000 - 16 W 8/00

    Ausschluss eines Journalisten wegen kritischer Berichterstattung von dieser

    Es besteht daher im Anschluss an eine Entscheidung bereits des Reichsgerichts zu einer kritischen Theaterberichterstattung (RGZ 133, 392) weitgehend Einigkeit darüber, dass einem Ausschluss eines Journalisten von öffentlichen Veranstaltungen durch einen Privaten zivilrechtlich begegnet werden kann (vgl. Stober a.a.O. S. 395; Gounalakis, AfP 1992, 343, 345; Löffler/Wenzel, Presserecht 4. Auflage, § 4 LPG Rdn. 151; enger für eine Bildberichterstattung OLG München OLGZ 1985, 466).
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