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   OLG Köln, 23.10.1985 - 2 U 79/85   

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https://dejure.org/1985,6112
OLG Köln, 23.10.1985 - 2 U 79/85 (https://dejure.org/1985,6112)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.1985 - 2 U 79/85 (https://dejure.org/1985,6112)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 2 U 79/85 (https://dejure.org/1985,6112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 29, 39, 40, 148
    Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; internationale Zuständigkeit nach Tod türkischen Erblassers; Begründung internationaler Zuständigkeit durch rügelose Einlassung; Prorogationsbeschränkungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 239
  • Rpfleger 1986, 96
  • OLGZ 1986, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Teilweise wird in Rechtsprechung und Literatur jedoch auch der Standpunkt vertreten, der Beklagte müsse im ausländischen Prozeß selbst dann, wenn das fremde Gericht nach seinem Recht zur Entscheidung international zuständig ist, die Rüge der Unzuständigkeit im Hinblick auf das deutsche Anerkennungsverfahren erheben (OLG Saarbrücken IP-Rspr. 1952/53 Nr. 308; OLG Frankfurt RIW 1979, 276; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht Rdn. 837; Prütting MDR 1980, 368; Schütze aaO. S. 74; vgl. auch OLG Köln OLGZ 1986, 210, 212 für die deutsche internationale Entscheidungszuständigkeit) oder sich ihre Erhebung insoweit jedenfalls ausdrücklich vorbehalten (Martiny aaO. Rdn. 726; vgl. auch Kallmann, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Zivilurteile und gerichtlicher Vergleiche S. 104 f für Schweizer Anerkennungsabkommen).
  • BGH, 21.10.2015 - IV ZR 68/15

    Deutsch-Türkischer Konsularvertrag Art. 20, Anlage § 15

    Dies ist nach deutschem Sachrecht bei Ansprüchen aus § 2018 BGB, nach türkischem Sachrecht bei Ansprüchen aus Art. 637 des türkischen ZGB der Fall (vgl. OLG Köln, OLGZ 1986, 210, 212).
  • LG Braunschweig, 21.10.2021 - 8 T 500/21

    Aussetzung Erbrechtsprozess bis zur Entscheidung über die Erteilung des

    Ein angerufenes Prozessgericht kann das Verfahren daher nicht bis zum Abschluss des Erbscheinsverfahrens wegen § 148 ZPO aussetzen (KG OLGZ 75, 355; OLG Köln OLGZ 1986, 210; Dresden OLG-NL 94, 243; Uricher, Erbrecht, § 6 Erbscheinsverfahren Rn. 147; Musielak/Voit/Stadler, 18. Aufl. 2021 Rn. 14, ZPO § 148 Rn. 14; Zöller/Greger, 33. Aufl. 2020, § 148 Rn. 9).
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