Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.06.1985 - 9 U 126/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4075
OLG Celle, 18.06.1985 - 9 U 126/86 (https://dejure.org/1985,4075)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.1985 - 9 U 126/86 (https://dejure.org/1985,4075)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 1985 - 9 U 126/86 (https://dejure.org/1985,4075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1986, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 15.12.1978 - 1 U 82/78
    Auszug aus OLG Celle, 18.06.1985 - 9 U 126/86
    Der Senat folgt allerdings grundsätzlich Ä wie auch schon in früheren Entscheidungen Ä der herrschenden Meinung, daß arrestanordnende Entscheidungen im Parteibetrieb zugestellt werden müssen (vgl. dazu u. a. OLG Zweibrücken in OLGZ 80, 28 und Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO , 43. Aufl. 1985, Anm. 2 B zu § 929, beide mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtspr., auch soweit die gegenteilige Meinung vertreten wird).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2021 - 6 U 123/20

    Heilung einer unwirksamen Zustellung im Eilverfahren; unzulässige Rechtsausübung

    (2) Eine andere Ansicht (OLG Celle OLGZ 1986, 489, 491; KG Berlin, Urteil vom 21.12.2004 - 5 U 160/04 = Magazindienst 2005, 278 Rn 12), der auch der erkennende Senat folgt (WRP 2016, 637) bejaht dies, wenn sich z.B. aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Antragsgegner die zum Zwecke der Vollziehung erforderliche Zustellung gezielt vereitelt hat.
  • KG, 08.05.2007 - 9 U 39/07

    Einstweilige Verfügung: Abstellen auf eine einzelfallbezogene Abwägung nach Treu

    Das Urteil des OLG Celle (OLGZ 1986, 489), das einem Schuldner ganz ausnahmsweise versagt hatte, sich auf eine fehlende Parteizustellung eines Arrestbefehls zu berufen, ist durch das erstgenannte Urteil des BGH (NJW 1990, 122) überholt und auf den vorliegenden Fall ohnehin nicht übertragbar; dort hatte der Gläubiger dem Schuldner seinen Vollzugswillen durch (umfangreiche) Vollstreckungsmaßnahmen deutlich gemacht.
  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 10 U 183/10

    Arrestverfahren: Aufhebung und Kostentragung bei nicht gewahrter

    Zwar kann die Berufung auf den Ablauf der Vollziehungsfrist rechtmissbräuchlich sein, wenn der Verfügungsbeklagte die Einhaltung der Vollziehungsfrist arglistig vereitelt hat (OLG Celle, OLGZ 1986, 489; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 929 Rdn. 15).
  • LG München I, 20.07.2021 - 3 O 17747/20

    Überprüfung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO im Widerspruchsverfahren

    Zwar ist die Berufung auf den Fristablauf missbräuchlich, wenn der Schuldner die Einhaltung der Vollziehungsfrist arglistig vereitelt hat (Zöller, 33. Auflage 2020, § 929 ZPO Rdn. 23; vgl. auch OLG Celle 9 U 126/86; OLG Frankfurt 6 U 188/15; OLG Frankfurt 6 U 123/20).
  • LG Berlin, 03.05.2012 - 27 O 221/10

    Aufhebung einer Urteilsverfügung, da sie nicht fristgerecht vollzogen wurde;

    Das Urteil des OLG Celle (OLGZ 1986, 489), das einem Schuldner ganz ausnahmsweise versagt hatte, sich auf eine fehlende Parteizustellung eines Arrestbefehls zu berufen, ist durch das erstgenannte Urteil des BGH (NJW 1990, 122) überholt und auf den vorliegenden Fall ohnehin nicht übertragbar, dort hatte der Gläubiger dem Schuldner seinen Vollzugswillen durch (umfangreiche) Vollstreckungsmaßnahmen deutlich gemacht.".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht