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   OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88   

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OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88 (https://dejure.org/1989,16310)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.01.1989 - 4 W 164/88 (https://dejure.org/1989,16310)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 4 W 164/88 (https://dejure.org/1989,16310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 4 WEG; § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG
    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Fehlen an einer wirksamen Beschlussanfechtung mangels inhaltlicher Bestimmtheit; Frage, welche Anforderungen an die Wirksamkeit einer Antragsschrift zu stellen sind; Erfordernis, dass sich dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Fehlen an einer wirksamen Beschlussanfechtung mangels inhaltlicher Bestimmtheit; Frage, welche Anforderungen an die Wirksamkeit einer Antragsschrift zu stellen sind; Erfordernis, dass sich dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Springe - 5 UR II 14/87
  • LG Hannover - 1 T 163/87
  • OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88

Papierfundstellen

  • OLGZ 1989, 183
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88
    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1987, 904, 907) [BGH 18.12.1986 - IX ZR 11/86] entschieden, daß diese Klarstellung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen erfolgen müsse.
  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1988, 1963 [BVerfG 14.04.1988 - 1 BvR 544/86] ) ist das Gericht nämlich gehalten, Vorbringen einer Partei auch dann zur Kenntnis zu nehmen, wenn es nach der Beschlußfassung, jedoch vor Hinausgabe der Entscheidung eingeht.
  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88
    Nach Auffassung des Senats kann kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, daß der angefochtene Beschluß so genau bezeichnet werden muß, daß sich beurteilen läßt, welche - sonstigen auf der Eigentümergemeinschaft gefaßten - Beschlüsse demgegenüber in Rechtskraft erwachsen sind (ebenso Palandt-Bassenge, Rdn. 5 a zu § 23 WEG ; BayObLGZ 1974, 172, 174; BayObLG, Rechtspfleger 1979, 446).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung nicht eindeutig ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten (Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 63; missverständlich insoweit Suilmann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 46 Rn. 85; zum früheren Verfahren nach dem FGG OLG Celle, OLGZ 1989, 183 ff.; OLGR 1994, 195; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 80, 81; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1995, 397 f.).
  • LG Berlin, 28.02.2014 - 55 S 150/12

    Jahresabrechnung muss für Laien verständlich sein!

    Eine wirksame Klageerhebung liegt nur dann vor, wenn sich dem Antrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände sowie nach Maßgabe der allgemeinen Auslegungsgrundsätze entnehmen lässt, welche Beschlüsse im Einzelnen angefochten werden (OLG Celle OLGZ 1989, 183).
  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

    Eine wirksame Beschlussanfechtung liegt nur vor, wenn sich dem Antrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände sowie nach Maßgabe der allgemeinen Auslegungsgrundsätze entnehmen lässt, welche Beschlüsse im Einzelnen angefochten werden sollen (vgl. OLG Celle, OLGZ 1989, 183).
  • OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Die für die Beschlußanfechtung gesetzte Antragsfrist dient als Ausschußfrist der Rechtssicherheit, sie kann diese Aufgabe nur erfüllen, wenn aufgrund des Antrags innerhalb der Frist feststeht, welche Beschlüsse im einzelnen angefochten werden sollen (OLG Celle OLGZ 1989, 183 ff.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

    Nur diese Auffassung trägt dem Schutzbedürfnis der übrigen Wohnungseigentümer hinreichend Rechnung; denn diese haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, welche Beschlüsse bestandskräftig geworden sind und welche nicht (OLG Celle OLGZ 1989, 183, 184; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

  • OLG Frankfurt, 22.09.2004 - 20 W 428/01

    Wohnungseigentum: Anforderungen an den Beschlussanfechtungsantrag;

    Eine wirksame Beschlussanfechtung liegt nur vor, wenn sich dem Antrag unter Berücksichtigung aller erkennbarer Umstände sowie nach Maßgabe der allgemeinen Auslegungsgrundsätze entnehmen lässt, welche Beschlüsse im einzelnen angefochten werden sollen (OLG Celle OLGZ 1989, 183; Niedenführ/Schulze, aaO., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 43).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 73/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert bei der Anfechtung von Beschlüssen über

    Nur dies trägt dem Schutzbedürfnis der übrigen Wohnungseigentümer hinreichend Rechnung, denn diese haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, welche Beschlüsse bestandskräftig geworden sind und welche nicht (OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Celle OLGZ 1989, 183, 184).
  • OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässige unselbstständige Anschließung an

    ... Nicht rechtzeitig angefochtene Eigentümerbeschlüsse werden demgemäß bestandskräftig (vgl. BayObLGZ 1975, 162; OLG Celle WuM 1989, 208).
  • LG Köln, 30.03.2009 - 29 T 149/08

    Voraussetzungen der Erledigung eines Rechtsstreits i.R.e. Anfechtungsklage gegen

    Ein anfechtbarer Beschluss, der nicht rechtzeitig angefochten wird, erwächst in Bestandskraft (vgl. OLG Celle WuM 1989, 208).
  • LG Duisburg, 08.03.2006 - 11 T 208/05

    Anfechtung der Jahreseinzelabrechnungen einer Wohneigentümergemeinschaft; Geltung

    Zwar weisen die Antragsgegner zutreffend darauf hin, dass der Grundsatz, dass das WEG-Gericht nicht an den Wortlaut der gestellten Anträge gebunden ist und bei der Auslegung der Anträge den wirklichen Willen des Beteiligten zu Grunde zu legen hat, im Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG keine Anwendung findet (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397; OLG Celle WuM 1989, 208; BayObLG NJW 1974, 1910; Bärmann u.a. - Merle § 44 WEG Rn. 35).
  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer

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