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OLG Frankfurt, 08.06.1989 - 20 W 34/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzinteresse bei der Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden - 33 UR II 45/87
- LG Wiesbaden, 30.12.1988 - 4 T 543/88
- OLG Frankfurt, 08.06.1989 - 20 W 34/89
Papierfundstellen
- OLGZ 1989, 434
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
2 Z 49/86">NJW-RR 1987, 9; ZWE 2002, 315, 317; OLG Frankfurt, OLGZ 1989, 434, 435; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 100; Staudinger/Wenzel, aaO, vor §§ 43 ff Rdn. 65; zum umgekehrten Fall des bestandskräftigen Erstbeschlusses mit nachfolgender Anfechtung des Zweitbeschlusses vgl. Senat, BGHZ 148, 335, 350 f), weil die Beteiligten wegen dessen Bestandskraft in jedem Fall an den Zweitbeschluß mit gleichem Inhalt gebunden sind (vgl. Merle, WE 1995, 363, 364). - BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache
In Wohnungseigentumssachen erledigt sich das Verfahren in der Hauptsache u.a. dann, wenn ein angefochtener Eigentümerbeschluss durch einen unanfechtbar gewordenen Eigentümerbeschluss bestätigt oder durch einen Aufhebungs- oder Änderungsbeschluss ersetzt wird (BayObLG WE 1988, 35; NJW-RR 1987, 9; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 434 f.;… Palandt/ Bassenge BGB 51. Aufl. § 43 WEG Rn. 6).Für den Antrag, den Eigentümerbeschluss vom 27.6.1991 für ungültig zu erklären, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (BayObLGZ 1977, 226/229 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 9; OLG Frankfurt OLGZ 89, 434 f.).
- OLG Naumburg, 10.01.2000 - 11 Wx 8/99
Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 65/95
Erledigung der Hauptsache, wenn der Vollzug eines angefochtenen …
Durch die Erledigung der Hauptsache wird ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses in aller Regel unzulässig, da ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr besteht (vgl. BayObLG WE 1993, 341, 344; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 434 f.).