Rechtsprechung
OLG Celle, 13.01.1993 - 2 U 179/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,18626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLGZ 1993, 475
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 2 U 51/08
Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung im …
Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 f.). - OLG Bremen, 21.09.2010 - 4 UF 94/10
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel; Begriff des nicht …
Diese Erwägung ist nicht auf das Beschwerdeverfahren übertragbar, in dem die Beteiligten noch eine zweite Tatsacheninstanz vor sich haben (so jetzt auch LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2009, Az. 15 Sa 2311/08, zitiert nach juris, unter ausdrücklicher Aufgabe der Rechtsprechung im Beschluss vom 23.08.2007, NZA 2008, 42; ebenso zu §§ 707, 719 Abs. 1 ZPO: KG Berlin, Beschluss vom 11.10.2004, MDR 2005, 117; OLG Jena, Beschluss vom 26.01.2001, MDR 2002, 289; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1986, NJW-RR 1987, 702; zu §§ 707, 719 ZPO a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.1998, FamRZ 2000, 1165; OLG Köln, Beschluss vom 02.01.1997, JurBüro 1997, 553; OLG Celle, Beschluss vom 13.01.1993, JurBüro 1994, 311; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.1984, NJW 1984, 2955). - LAG Düsseldorf, 03.01.2008 - 13 Sa 1895/07
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Einige Oberlandesgerichte folgen für das Verhältnis zwischen § 719 Abs. 1 und § 712 ZPO dieser Rechtsprechung (OLG Frankfurt 19. September 1984 - 1 U 5/84 - NJW 1984, 2955; OLG Celle 13. Januar 1993 - 2 U 179/92 - JurBüro 1994, 311; OLG Köln 2. Januar 1997 - 2 U 81/96 - JurBüro 1997, 553).
- OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil in einer Patentsache
Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung allenfalls in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 f.). - OLG Düsseldorf, 20.11.2015 - 2 U 16/15
Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung …
Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 f.). - OLG Düsseldorf, 04.01.2012 - 2 U 105/11
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil bei Einlegung …
Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 f.). - OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14 Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 f.).
- LG Köln, 29.05.2012 - 31 O 491/11
Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 EUR bei Verstoß gegen einstweilige Verfügung …
Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 = JurBüro 1994, 311).