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   OLG Frankfurt, 24.01.1968 - 7 U 124/67   

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https://dejure.org/1968,2103
OLG Frankfurt, 24.01.1968 - 7 U 124/67 (https://dejure.org/1968,2103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.01.1968 - 7 U 124/67 (https://dejure.org/1968,2103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Januar 1968 - 7 U 124/67 (https://dejure.org/1968,2103)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlende Bezeichnung als Ausschlußfrist; Ausschlußwirkung; Einzahlung des Auslagenvorschusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 379 Satz 2

Papierfundstellen

  • OLGZ 1968, 436
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09

    Rechtliches Gehör: Zulassung des Zeugenbeweises trotz verspäteter Zahlung des

    Die vom Berufungsgericht erwähnte und von der Nichtzulassungsbeschwerde herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt (OLGZ 1968, S. 436, 438) betrifft eine erstmalige Anforderung des Vorschusses während der Beweisaufnahme und ist mittlerweile überholt.
  • OLG München, 11.11.1977 - 25 U 3336/76

    Beweisführer; Auslagenvorschuß; Sachverständiger; Auftrag für einschriftliches

    * Das Gericht kann dem Beweisführer die Zahlung eines weiteren Auslagenvorschusses aufgeben, auch wenn es den Sachverständigen bereits mit der Erstattung eines schriftlichen Gutachtens beauftragt hat (gegen OLG Frankfurt OLGZ 68, 436) *.

    Der Kl. beantragte unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt OLGZ 68, 436, die Kostenanforderung aufzuheben.

    Dies war bis zur Entscheidung des OLG Frankfurt (OLGZ 68, 436) nicht zweifelhaft.

  • OLG Bamberg, 18.08.2016 - 1 U 24/16

    Darlegung bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit durch den Versicherungsnehmer

    Im Falle einer etwa bereits erfolgten Vollstreckung aus dem angefochtenen, für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil darf das Vollstreckungsorgan die betreffende Vollstreckungsmaßnahme aber erst dann gemäß § 775 Nr. 1 ZPO einstellen, wenn ihm die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils ergibt (Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 708 Rdnr. 11; BGHZ 77, 232; OLG Frankfurt OLGZ 68, 436, 440).
  • OLG Nürnberg, 28.11.1984 - 9 U 3061/84

    Derogation der deutschen Gerichtsbarkeit; Abbedingen der internationalen

    Infolgedessen ist der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit auch bei Urteilen, die auf Aufhebung und Zurückverweisung lauten, nicht entbehrlich (OLG München MDR 1982, 238, 239 [OLG München 24.11.1981 - 25 U 2237/81] ; BGH JZ 1977, 232, 233; OLG Frankfurt OLGZ 1968, 436, 440; Thomas-Putzo, 12. Auflage, § 708 ZPO Anm. 2 j).
  • OLG Bamberg, 20.04.1993 - 5 U 141/92

    Schadensersatzanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers;

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  • OLG Frankfurt, 23.06.1999 - 22 U 219/97

    Zur Rechts- und Parteifähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft

    Einer Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit bedarf es, obwohl das vorliegende Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat (OLG Frankfurt am Main, OLGZ 68, 436).
  • OLG Frankfurt, 23.01.1990 - 22 U 26/88

    Vorliegen eines Anspruchs auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei der Auflösung

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit, die auch auszusprechen ist, wenn es an einem vollstreckungsfähigen Urteilsinhalt fehlt (OLG Frankfurt am Main, OLGZ 1968, 436), beruht auf § 708 Nr. 10 ZPO .
  • OLG Nürnberg, 12.07.1995 - 9 U 1533/95

    Versäumnisurteil gegen den Beklagten im Berufungsrechtszug nach unechtem

    Infolgedessen ist der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit auch bei Urteilen, die ganz oder teilweise auf Aufhebung und Zurückverweisung lauten, nicht entbehrlich (OLG München MDR 1982, 238, 239; BGH JZ 1977, 232, 233; OLG Frankfurt OLGZ 1968, 436, 440; OLG Karlsruhe JZ 1984, 635; OLG Düsseldorf JB 1985, 1729; Thomas-Putzo, 19. Aufl., § 708 ZPO RN 11; vgl. auch: Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, 53. Aufl., § 708 ZPO RN 10).
  • OLG Bamberg, 09.12.2015 - 3 U 157/15

    Anerkenntnisfiktion, Anforderungen an die Darlegungslast des U bei der

    Denn i m Falle einer etwa bereits erfolgten Vollstreckung aus dem angefochtenen, für vorläufig vollstreckbar erklärten Endurteil darf das Vollstreckungsorgan die betreffende Vollstreckungsmaßnahme erst gemäß § 775 Nr. 1 ZPO einstellen, wenn ihm die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils ergibt (im Anschluss an OLG Frankfurt/Main, OLGZ 68, 436, 440; BGH, BGHZ 77, 232).
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