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   OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 Re Miet 1/82   

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OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 Re Miet 1/82 (https://dejure.org/1982,868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.1982 - 4 Re Miet 1/82 (https://dejure.org/1982,868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 1982 - 4 Re Miet 1/82 (https://dejure.org/1982,868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter auf Erlaubnis der Teilüberlassung der Mieträume an einen Dritten; Einwendungen des Vermieters aus dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit; Erlaubnis für jede Form der Überlassung des Gebrauchs der Mietsache an einen Dritten; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überlassung von Wohnraum an Dritte; Wohnungsmietverhältnis; Wohnraum, Überlassung an Dritte; Überlassung des Wohnraums, an Dritte; Mitgebrauch, unselbständiger; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft, nichteheliche; Gebrauchsüberlassung, Aufnahme in den Haushalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2876
  • MDR 1983, 56
  • ZMR 1983, 49
  • OLGZ 1982, 481
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02

    Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des

    Die Rechtsprechung der Obergerichte zu § 549 a.F. ging gleichfalls überwiegend davon aus, daß die Aufnahme eines Lebensgefährten in die Mietwohnung nicht zum vertragsgemäßen - und deshalb erlaubnisfreien - Gebrauch der Wohnung zählte (OLG Hamm, NJW 1982, 2876 und WuM 1991, 668; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1481, 1482; vgl. auch BayObLG, WuM 1984, 13; OLG Schleswig, WuM 1992, 674, 677; ebenso die h.M. in der Literatur: Blank/Börstinghaus, Miete, § 549 (a.F.), Rdnr. 19; Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III A Rdnr. 1011; Bub/Treier/Grapentin, aaO, IV Rdnr. 217 a.E.; MünchKomm/Voelskow, 3. Aufl., § 549 Rdnr. 10; Staudinger/Emmerich, 13. Bearb. 1995, § 549 Rdnr. 9; Schmidt-Futterer/Blank, 7. Aufl., § 549 Rdnr. 25).

    Die früher vielfach vorgenommene Unterscheidung zwischen "selbständigem" und "unselbständigem" Gebrauch mit der Folge, daß der Lebensgefährte des Mieters von vornherein nicht als Dritter im Sinne des § 549 BGB a.F. galt, hat bereits das OLG Hamm in seinem Rechtsentscheid vom 17. August 1982 (NJW 1982, 2876) für die hier zu entscheidende Rechtsfrage zu Recht und mit überzeugender Begründung aufgegeben.

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Der Mieter ist danach grundsätzlich berechtigt, dem Ehegatten, nächsten Familienangehörigen, Hausangestellten, Pflegepersonen etc. den Mitgebrauch an der Wohnung einzuräumen sowie Besucher aufzunehmen, da diese Personen nicht "Dritte" sind (vgl. Palandt/Putzo, § 549 Rdnr. 4; Erman/Schopp, § 549 Rz. 5; Grapentin in Bub/Treier, Kap. IV, Rdnr. 217; Schmidt-Futterer/Blank, Rdnr. B 138 f.); die Aufnahme eines Verlobten oder eines nichtehelichen Lebensgefährten darf hingegen der Erlaubnis des Vermieters, worauf der Mieter allerdings einen Anspruch hat, wenn ihm nach Abschluß des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 549 Abs. 2 BGB erwachsen ist (BGHZ 92, 213 ff.; OLG Hamm, WuM 1982, 318 [OLG Hamm 17.08.1982 - 4 Re Miet 1/82]; Grapentin in 13 - Bub/Treier aaO.).
  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 105/17

    Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" finanzieller

    Bereits der Wunsch, nach dem Auszug eines bisherigen Wohngenossen nicht allein zu leben, kann ein solches Interesse begründen (vgl. Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 3. Oktober 1984 - VIII AZR 2/84, aaO, S. 219; OLG Hamm, NJW 1982, 2876, 2879 [jeweils zu § 549 BGB aF]; LG Berlin, GE 1983, 1111 [zu § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB aF]; LG Hamburg, ZMR 2001, 973 f.; LG Freiburg, WuM 2002, 371; Blank in Blank/Börstinghaus, aaO, § 553 Rn. 8; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, § 553 BGB Rn. 4; jurisPK-BGB/Schur, Stand 1. Dezember 2016, § 553 Rn. 14; vgl. auch Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, BGHZ 204, 216 Rn. 28 [zum Eigenbedarf]).
  • BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die

    Das Berufungsgericht möchte diese Frage verneinen, sieht sich jedoch durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. August 1982 - 4Re Miet 1/82 (NJW 1982, 2876 = ZMR 1983, 49 = DWW 1982, 308 = WuM 1982, 318 = MDR 1983, 56 = GE 1982, 985) daran gehindert.

    Das OLG Hamm hat in dem Rechtsentscheid vom 17. August 1982 (aaO.) eine solche Begründung als für die Annahme eines berechtigten Interesses ausreichend angesehen.

  • LG Berlin, 18.04.2018 - 65 S 16/18

    Wohnraummietvertrag: Kündigung bei dauerhafter Wohnungsüberlassung an volljährige

    Es wurde entscheidend darauf abgestellt, dass das Mietverhältnis ein auf besonderem gegenseitigem Vertrauen aufbauendes Dauerschuldverhältnis sei, bei dem der Vermieter auf die Person des Mieters entscheidendes Gewicht lege (vgl. OLG Hamm, Rechtsentscheid v. 17.08.1982 - 4 REMiet 1/82, WuM 1982, 318, nach juris Rn. 28ff, mwN zu den Gesetzesmaterialien; BayObLG, Beschl. v. 29.11.1983 - RE-Miet. 9/82, BayObLGZ 1983, 285, [288]).
  • OLG Hamm, 23.10.1991 - 30 REMiet 1/91

    Aufnahme einer Lebensgefährtin in eine Mietswohnung; Anforderungen an die

    Die Berechtigung des Wohnungsmieters, einen sog. (nichtehelichen) Lebensgefährten anderen Geschlechts in die Wohnung aufzunehmen, beurteilt sich nach § 549 Abs. 2 BGB (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Hamm - 4. Zivilsenat - vom 17.08.1982, NJW 1982, 2876).

    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß der nichteheliche Lebensgefährte als Dritter im Sinne von § 549 BGB anzusehen ist; seine Aufnahme in die Wohnung bedarf also gemäß oder entsprechend § 549 Abs. 1 S. 1 BGB der Vermietererlaubnis, auf die der Mieter unter den Voraussetzungen des § 549 Abs. 2 BGB allerdings auch Anspruch hat (vgl. OLG Hamm - 4. Zivilsenat - Rechtsentscheid vom 17.08.1982, NJW 1982, 2876; BGH, Rechtsentscheid vom 03.10.1984, BGHZ 92, 213 = NJW 1985, 130).

    Sie - oder eine vergleichbare Frage - war insbesondere nicht Gegenstand des Rechtsentscheids des OLG Hamm - 4. Zivilsenat - vom 17.08.1982 (NJW 1982, 2876) und des BGH vom 03.10.1984 (BGHZ 92, 213 = NJW 1985, 130), die zu Fragen des "berechtigten Interesses" im Sinne von § 549 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 1 BGB ergangen sind.

    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter es dulden muß, daß sein Mieter einen sogenannten Lebensgefährten in die Wohnung aufnimmt, ist umstritten (vgl. aus der Fülle von Rechtsprechung und Literatur etwa BGHZ 92, 213 = NJW 1985, 130; OLG Hamm - 4. Zivilsenat - NJW 1982, 2876; OLG Hamm - 9. Zivilsenat - VersR 1977, 531; LG Bonn NJW 1976, 1690; LG Köln ZMR 1974, 141; MünchKomm-Voelskow, 2. Aufl., § 549 Rdn. 7; Soergel-Kummer, 11. Aufl., §§ 535-536, Rdn. 259; Soergel-Lange, 12. Aufl., Anhang nach § 1588 "nichteheliche Lebensgemeinschaft", Rdn. 41 ff.; Palandt-Putzo, 50. Aufl., § 549 Rdn. 14; Köhler, Handbuch der Wohnraummiete, 3. Aufl., § 56; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II Rdn. 254; de Witt, Huffmann, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2. Aufl., 1986, Rdn. 102 ff.; Schwab in Landwehr, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft, 1978, S. 78 ff.; Kunigk, Die Lebensgemeinschaft, 1978, S. 101 f.; Bunn ZMR 1988, 9; Wangard ZMR 1986, 73; Scholz NJW 1982, 1070; Strätz FamRZ 1980, 434 (438); Lenhard ZMR 1978, 68; Hummel ZMR 1975, 291).

    Das ist bereits geklärt durch die unter II erwähnten Rechtsentscheide des OLG Hamm - 4. Zivilsenat - (NJW 1982, 2876) und des BGH (NJW 1985, 130), die weitgehend Zustimmung gefunden haben (vgl. auch BVerfG ZMR 1990, 290 (291)) und von denen abzuweichen auch der Senat keinen Anlaß sieht.

    Es müssen also erhebliche Belange des Vermieters berührt sein (OLG Hamm - 4. Zivilsenat - NJW 1982, 2876 .(2880)).

    Da allerdings sein Interesse gegen das Interesse des Mieters abzuwägen ist, sich in der Wohnung frei zu entfalten, und da nach heutiger Auffassung die Entfaltungsform der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht außerhalb der Rechtsordnung und der guten Sitten steht, so kann es für sich allein noch nicht als schutzwürdiger Belang des Vermieters gelten, daß er nichteheliche Lebensgemeinschaften moralisch mißbilligt (allgemeine Meinung; vgl. etwa OLG Hamm - 4. Zivilsenat - NJW 1982, 2876 (2880); LG Bonn MJW 1976, 1690 (1691); die Witt, Huffmann, a.a.O. Rdn. 112-114; Soergel-Kummer, a.a.O. Rdn. 259; Diederichsen, NJW 1983, 1017 (1019); a.A. etwa OLG Hamm - 9. Zivilsenat - VersR 1977, 531, welche Entscheidung der Senat übrigens nicht zu einer Divergenzvorlage gemäß § 541 Abs. 1 S. 3 ZPO nötigt: sie behandelt den Fall einer natürlichen Person als Vermieters, und zwar zu einer Zeit, als die Anschauungen über die nichteheliche Lebensgemeinschaft noch anders waren als heute).

  • OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88
    Das gilt auch, wenn mit einer neueren Rechtsprechung (OLG Hamm, WuM 1982, 318 , BayObLG, WuM 1984, 13 ) die Erlaubnispflicht nach § 594 Abs. 1 BGB nicht auf die Überlassung selbständigen Gebrauchs beschränkt, sondern auch auf die Mitbenutzung einer Wohnung in der Form des unselbständigen Mitgebrauchs erstreckt wird.
  • BayObLG, 29.11.1983 - REMiet 9/82

    Kündigungsrecht eines Vermieters bei fehlender Zustimmung zu einem

    § 549 Abs. 1 BGB gilt generell, also auch für die Miete von Wohnraum, für die § 549 Abs. 2 BGB besondere Regelungen trifft (vgl. OLG Hamm, WuM 1982, 318/319).
  • BayObLG, 26.10.1990 - REMiet 1/90

    Vermieter; Fristlose Kündigung; Wohnraum; Mietverhältnis; Mieter; Erlaubnis;

    Wenn aber der Sachvortrag der Beklagten über ihre Beziehung zueinander zutreffe, hätten sie gemäß dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.8.1982 (NJW 1982, 2876 ) einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis.

    Die Entscheidung, ob der Klägerin der von ihr geltend gemachte Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters gemäß § 556 Abs. 1 und 3 BGB zusteht, hängt deshalb davon ab, ob schon der Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung (§ 549 Abs. 2 BGB ), den das Landgericht im Anschluß an die Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Hamm (NJW 1982, 2876 ) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 92, 213 ) bejahen will, der auf § 553 BGB gestützten fristlosen Kündigung des Vermieters entgegenstehen kann.

    Dies folgt aus der Natur des Mietverhältnisses als einem auf gegenseitigem Vertrauen aufbauenden Schuldverhältnis, bei dem der Vermieter auf die Person des Mieters entscheidendes Gewicht legt (BayObLGZ 1983, 285/288; OLG Hamm, NJW 1982, 2876/2877), aus der Verpflichtung des Mieters zur Vertragstreue und ordnungsgemäßen Erfüllung aller von ihm übernommenen Vertragspflichten, auch der Unterlassungspflichten (OLG Hamburg, NJW 1982, 1157/1158), und schließlich aus dem Zweck des § 549 Abs. 1 BGB , den Vermieter davor zu schützen, daß ihm ein anderer Vertragspartner aufgedrängt wird (BayObLG, aaO., OLG Hamm, aaO.).

  • OLG Hamm, 11.04.1997 - 30 REMiet 1/97

    Nur mit Genehmigung des Eigentümers

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Frage, ob eine unbefugte Gebrauchsüberlassung an den Lebensgefährten der Beklagten zu 3) anzunehmen ist, nach § 549 Abs. 2 BGB zu beurteilen ist (so der Senat NJW 1992, 513 und der hiesige 4. Zivilsenat NJW 1982, 2876 ).
  • LG Berlin, 19.04.2018 - 66 S 281/17

    Die Zustimmung zur Untervermietung ist dem Mieter bei berechtigtem Interesse zu

  • OLG Hamm, 15.11.2013 - 25 U 2/13

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs nach einem Verkehrsunfall; Erstattung

  • AG Aachen, 02.11.1990 - 9 C 382/90

    Voraussetzung für ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Dritten in die

  • OLG Hamm, 06.04.1983 - 4 REMiet 13/82

    Auswahlrecht des Vermieters hinsichtlich des Nachmieters bei vorzeitiger

  • LG Berlin, 20.08.1999 - 64 S 159/99
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.11.2016 - 9 C 140/16

    Erlaubnis für Mieter zur Untervermietung an Geflüchtete

  • OLG Stuttgart, 14.12.1993 - 10 U 179/93

    Haftung für Schäden aus positiver Vertragsverletzung; Gewährung des Gebrauchs;

  • LG Hamburg, 19.04.1983 - 16 S 329/82

    Wunsch nach Einschränkung der Berufstätigkeit und Nachgehen anderer Aktivitäten

  • AG Koblenz, 20.06.1984 - 16 C 185/84
  • LG Hamburg, 13.03.1991 - 311 T 294/91
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