Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.01.1985 - 20 W 94/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichten einzelner Wohnungseigentümer bezüglich der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; Übertragung einer Instandhaltungspflicht auf den Verwalter ; Beweislastregeln im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Gefahrengemeinschaft der Wohnungseigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 62 UR II 3/82
- LG Frankfurt/Main, 27.02.1984 - 9 T 939/83
- OLG Frankfurt, 17.01.1985 - 20 W 94/84
Papierfundstellen
- OLGZ 1985, 144
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98
Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen …
Die Vorschrift ist nach ganz herrschender Meinung in dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer anwendbar (BGHZ 62, 243, 247; BayObLG, NJW-RR 1992, 1102, 1103; WE 1995, 189; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1165, 1166;… MünchKomm-BGB/Hanau, 3. Aufl., § 278 Rdn. 8;… Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 278 Rdn. 3;… Palandt/Bassenge, aaO, § 21 Rdn. 8;… Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 278 Rdn. 11;… Staudinger/Löwisch, BGB [1995], § 278 Rdn. 7;… Erman/Battes, BGB, 9. Aufl., § 278 Rdn. 5; Schmid, MDR 1987, 894; a.A. OLG Frankfurt am Main, OLGZ 85, 144, 146). - BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88
Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage
Vielmehr gehen Rechtsprechung und Schrifttum - im Ergebnis in Übereinstimmung mit den hier dargelegten Grundsätzen - davon aus, daß bei Verletzung der von einem der Wohnungseigentümer oder dem Verwalter wahrzunehmenden Instandhaltungs- oder (sonstigen) Verkehrssicherungspflicht deliktische Schadensersatzansprüche auch der einzelnen (anderen) Wohnungseigentümer in Betracht kommen (vgl. etwa OLG Frankfurt OLGZ 1982, 16, 17; 1985, 144 ff.; Beschluß vom 2. August 1983 DWE 1984, 29 - LS - DWE 1985, 121, 122; BayObLG DWE 1982, 135 - LS - 1985, 58; 1987, 27 zu a;… Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. § 21 Rdn. 62 und § 26 Rdn. 84, 85;… BGB -RGRK/Augustin 12. Aufl. § 14 WEG Rdn. 15, § 21 Rdn. 53 und § 26 Rdn. 13;… Bielefeld, Der Wohnungseigentümer, 3. Aufl., 1987, S. 402 f.;… Bub, Wohnungseigentum von A - Z, 5. Aufl., 1986, S. 223, 258; Deckert DWE 1983, 66, 67 f., 70, 71; ders., Die Eigentumswohnung, 1982, 94 v, 94 w/95;… MK/Röll 2 Aufl. § 27 WEG Rdn. 16;… Soergel-Siebert/Baur BGB 11. Aufl. § 14 WEG Rdn. 6 c, § 21 WEG Rdn. 11; Weimar JR 1973, 8, 9;… Weitnauer, Die Haftung des Verwalters, in: Funktionen des Verwalters, 1978, S. 55, 65 f.). - BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92
Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet …
Jeder Wohnungseigentümer kann eine ordnungsmäßige Verwaltung und damit eine ordnungsmäßige Instandsetzung und Instandhaltung des gemeinschaftlich Eigentums verlangen (§ 21 Abs,4 WEG ), Nehmen die Wohnungseigentümer eine erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vor, so haften sie demjenigen Wohnungseigentümer, der dadurch einen Schaden erleidet, auf Ersatz; Voraussetzung ist aber in jedem Fall ein Verschulden der Wohnungseigentümer (BayObLG NJW 1986, 3145; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 144;… KG NJW-RR 1986, 1078, Weitnauer WEG 7.Aufl. § 21 Rn. 20 Bärmann/Pick WEG 6.Aufl. § 2 .1 Anm.62;… Palandt/Bassenge BGB 51.Aufl. § 13 WEG Rn. 2).Darüber hinaus haftet der Verwalter aber auch für die einem einzelnen Wohnungseigentümer, insbesondere an seinem Sondereigentum entstandenen Schäden (OLG Frankfurt OLGZ 1985, 144; KG NJW-RR 1986, 1078;… Palandt/Bassenge § 13 WEG Rn. 2).
Dies schließt aber die Anwendung des § 278 BGB nicht aus (…vgl. für die Gemeinschaft. Staudinger/Huber BGB 12.Aufl. § 741 Rn. 168; a.A.. wohl OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 144/145 f., das ohne nähere Begründung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander die Anwendung des § 278 BGB für ausgeschlossen hält); es führt lediglich dazu, dass sich der Antragsteller ein Verschulden des Sanierungsunternehmens seinerseits gemäß §§ 254, 278 BGB anrechnen lassen muss.
- OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02
Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers …
Soweit die weitere Beschwerde in diesem Zusammenhang auf den Briefwechsel mit der Hausverwaltung im Jahr 1995 abstellt, kann es angesichts dessen hierauf nicht ankommen, abgesehen davon, dass sich darauf wenn überhaupt ein Verschulden der Hausverwaltung stützen ließe; ein etwaiges Verschulden der Hausverwaltung wäre aber den Antragsgegnern - im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern untereinander - nicht zurechenbar (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 183;… Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 48;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 115;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 27 WEG Rz. 1; vgl. schon Senat OLGZ 1985, 144).Unverschuldete Schäden am Sondereigentum, zu denen dem Grunde nach auch ein Mietausfallschaden gehören könnte (…vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 115), die etwa auf einem Fehler bzw. Mängeln des Gemeinschaftseigentums beruhen, sind nicht zu ersetzen, da das Wohnungseigentumsgesetz eine Zufalls- oder Gefährdungshaftung nicht normiert hat (vgl. Senat OLGZ 1985, 144;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 115).
- OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 327/92
Beteiligung eines Wohnungseigentümers an einem gerichtlichen Verfahren; Ansprüche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 07.12.1992 - 15 W 240/91
Kosten, die durch Instandhaltung und Instandsetzung entstehen; Zahlungsanspruch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 15.08.1990 - 2 W 49/89
Anforderungen an das Beschwerdeverfahren in einer Wohnungseigentumssache; …
Diese Betrachtungsweise entspricht dem allgemein anerkannten Grundsatz, dass der Verwalter im Rechtsbereich der Wohnungseigentümer untereinander nicht als Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB angesehen werden kann (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 144; KG, NJW-RR 1986, 1078;… Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26 Rdn. 85;… Soergel/Stürner, aaO., § 21 WEG Rdn. 11;… Erman/Ganten, aaO., § 26 WEG Rdn. 2). - BayObLG, 09.11.1995 - 2Z BR 106/95
Haftung eines Verwalters für eine schuldhafte Verletzung seiner …
(2) Erleidet ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, kann auch ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, wenn diese schuldhaft an der Behebung des Schadens nicht mitgewirkt haben (vgl. BayObLGZ 1992, 146, 148; KG NJW-RR 1986, 1078; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 144; Weitnauer/Lüke WEG 8.Aufl. § 21 Rn.48); dabei haben allerdings die übrigen Wohnungseigentümer dem geschädigten Wohnungseigentümer gegenüber nicht für ein Verschulden des Verwalters nach § 278 oder § 831 BGB einzustehen. - BayObLG, 16.11.1995 - 2Z BR 111/95
Verzicht eines Beteiligter im Wohnungseigentumsverfahren, einen …
(1) Erleidet ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, wenn diese schuldhaft an der Behebung des Schadens nicht mitgewirkt haben (BayObLGZ 1992, 146; BayObLG DWE 1985, 58; KG NJW-RR.1986, 1078; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 144; Weitnauer/Lüke WEG 8.Aufl. § 21 Rn.48).