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   OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87   

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OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87 (https://dejure.org/1988,2084)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.1988 - 5 U 6599/87 (https://dejure.org/1988,2084)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 1988 - 5 U 6599/87 (https://dejure.org/1988,2084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 117
  • OLGZ 1990, 103
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55

    Interessengemeinschaft von Aktiengesellschaften

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Die Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg, während auf die Berufung der Beklagten das Endurteil des Landgerichts Deggendorf vom 25.11.1987 aufzuheben ist, denn die Klage muß als derzeit unbegründet abgewiesen werden (BGH 24, 279/284; 97, 14/20).

    Vorher ist der geltendgemachte Anspruch nicht fällig, so daß die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen ist (BGHZ 24, 279/284; 97, 14/20).

    Die Beklagte ist allenfalls anschlußrevisionsberechtigt (BGHZ 24, 279/284).

  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76

    Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Allerdings muß der Kläger nach § 252 Satz 2 BGB die Umstände dartun und beweisen, aus denen sich mit Wahrscheinlichkeit ergibt, daß er den entgangenen Gewinn, also die verlorenen Einsparungen, erzielt hätte (BGH NJW 1983, 758; BGHZ 74, 221/224; 54, 45/47; 29, 393/398 f; OLG München a.a.O.).

    Dazu reicht die Beweisaufnahme über die vom Kläger schon vor dem Unfall gefaßten Baupläne nicht aus, denn es sind Fälle denkbar, in denen auch ein erst nach dem Schadensereignis gefaßter Entschluß des Geschädigten hinsichtlich seiner ferneren Lebensgestaltung zu beachten ist (BGHZ 74, 221 ).

    Dabei gilt es freilich zu vermeiden, daß dem Geschädigten über die Ersatzpflicht des Schädigers mehr zufließt, als er ohne das Schadensereignis zu beanspruchen gehabt hätte: Das bedeutet in erster Linie, daß Entschließungen des Geschädigten außer Betracht zu bleiben haben, soweit sie wesentlich von dem Bestreben motiviert sind, höheren Schadensersatz zu erhalten (BGHZ 74, 221/224).

  • OLG München, 16.04.1985 - 5 U 5606/84

    Ersatzfähigkeit; Einsparungen; Handwerkliche Arbeiten; Vermögenswerte Arbeiten

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Durch Senatsurteil vom 16.4.1985 (5 U 5606/84) abgedruckt in - NJW-RR 1986, 194 - wurde dem Kläger ein materieller Schadensersatz von 6.907,34 DM zugesprochen, und zwar auch für den durch die unfallbedingte Unmöglichkeit, die Garagenzufahrt - wie geplant - in Eigenarbeit herzustellen, entstandenen Verlust.

    und 10.8.1987, auf das landgerichtliche Urteil vom 25.11.1987, auf die beigezogenen Akten (O 397/83 LG Deggendorf 5 U 5891/83 und 5 U 5606/84 OLG München) die den Parteien bekannt sind (Protokoll vom 7.6.1988) - sowie auf die von den Parteien eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen (§ 543 Abs. 2 ZPO ).

    Nach dem Senatsurteil vom 16.4.1985 schuldet die Beklagte dem Kläger auch Ersatz entgangenen Gewinns (§ 252 BGB ), da sie nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung auf vollen Schadensersatz haftet: Zum unfallbedingt entgangenen Gewinn gehört auch der Verlust an Einsparungen, der durch den unfallbedingten Ausfall der Arbeitskraft für vermögensmäßig relevante handwerkliche Arbeit am eigenen Grundstück entsteht, deren Ausführung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen erwartet werden konnte (§ 252 Satz 2 BGB ); wegen der Höhe der Vermögenseinbuße erlaubt § 287 ZPO dem Gericht eine sachgerechte Schätzung (OLG München NJW-RR 1986, 194 = DAR 1985, 354 mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Klimke DAR 1986, 139/140).

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85

    Kosten einer kosmetischen Operation

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Infolgedessen kann ein Verletzter die Zahlung von Operationskosten erst verlangen, wenn die Absicht dargetan ist, die Operation auch durchführen zu lassen; andernfalls ist eine diesbezügliche Klage als derzeit unbegründet abzuweisen (BGHZ 97, 14/20).

    Vorher ist der geltendgemachte Anspruch nicht fällig, so daß die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen ist (BGHZ 24, 279/284; 97, 14/20).

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Etwas anderes würde auf eine Vorschußklage hinauslaufen, die in Anlehnung an §§ 242, 669 BGB nur gerechtfertigt wäre, wenn der Kläger eine Angelegenheit besorgen würde, die eigentlich Sache des Beklagten wäre (BGHZ 47, 272/274; 68, 372/378).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Auch die Ausnahme, daß ein Geschädigter bei Beschädigung seines Kraftfahrzeugs "fiktive Reparaturkosten" verlangen kann (BGHZ 66, 239 ), macht die Darlegung der Wahrscheinlichkeit des Hausum- und -anbaus hier nicht entbehrlich.
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Dem Geschädigten soll nicht auf Kosten des Schädigers Immobilieneigentum verschafft werden, denn das ginge über dasjenige hinaus, was der Geschädigte billigerweise vom Schädiger (und gegebenenfalls von dessen Haftpflichtversicherer) verlangen kann (BGH NJW 1982, 757 ).
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64

    Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Etwas anderes würde auf eine Vorschußklage hinauslaufen, die in Anlehnung an §§ 242, 669 BGB nur gerechtfertigt wäre, wenn der Kläger eine Angelegenheit besorgen würde, die eigentlich Sache des Beklagten wäre (BGHZ 47, 272/274; 68, 372/378).
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Auf die übrigen Einwendungen der Beklagten, etwa zur Kongruenz zwischen einer - nicht näher dargelegten - Verletztenrente und dem eingeklagten Anspruch (vgl. BGH NJW 1985, 735 /736) oder zur Freizeitarbeit an Feiertagen im Hinblick auf Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV (vgl. BGHZ 75, 366; BGH NJW 1988, 2243 ;, BVerwG NJW 1988, 2252 und NJW 1988, 2254; Mattner NJW 1988, 2207), kommt es deshalb im gegenwärtigen Verfahrensstand nicht an.
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
    Allerdings muß der Kläger nach § 252 Satz 2 BGB die Umstände dartun und beweisen, aus denen sich mit Wahrscheinlichkeit ergibt, daß er den entgangenen Gewinn, also die verlorenen Einsparungen, erzielt hätte (BGH NJW 1983, 758; BGHZ 74, 221/224; 54, 45/47; 29, 393/398 f; OLG München a.a.O.).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86

    Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76

    Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als

  • BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82

    Schadensersatz - Entgangener Gewinn - Spekulationsgeschäft - Aktien - Verzug

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87

    Begriff der Schadenseinheit

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 178/85

    Sonntagsvertrieb; Verteilen eines Anzeigenblattes an Sonn- und Feiertagen

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

    Im Fall des Hausbaus - wie hier - soll gleichwohl die Ersatzfähigkeit danach zwar nicht davon abhängen, ob im Unfallzeitpunkt bereits eine Baugenehmigung vorgelegen hat (vgl. OLG München OLGZ 1990, 103 = NZV 1990, 117; dazu Greger/Zwickel, Haftungsrecht, § 29 Rn. 191).
  • OLG Hamm, 28.06.1995 - 13 U 12/95

    Ausfall von Eigenleistungen: Arbeitskraft-Ausfall für zukünftiges Bauvorhaben,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1989, 2539/2540 - VersR 1989, 857; NJW 1990, 1037; auch Beschluß vom 07.11.1989 - IV ZR 353/88 zu OLG München, NZV 1990, 117 = OLGZ 90, 103; auch OLG Hamm, MDR 1989, 160) können verletzungsbedingt unterbliebene Eigenleistungen beim Haubau, insbesondere wenn der Ausfall der eigenen Arbeitskraft durch Fremdleistungen zu überbrücken ist, einen meßbaren ersatzfähigen Schaden darstellen.
  • OLG München, 19.10.2007 - 10 U 1662/06

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Eigenleistungen an

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 7.11.1989 (Az.: VI ZR 353/99) auf die Entscheidung des Senats vom 27.9.1988 (NZV 1990, 117) hingewiesen, dass an ein Schadensersatzbegehren wegen unterlassener Eigenleistungen an einem Bauvorhaben strenge Beweisanforderungen zu stellen sind.
  • OLG Jena, 02.08.1994 - 4 W 35/94

    Ausgleich der Folgen fehlerhafter ärztlicher Behandlung nach einem

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