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   OLG Köln, 07.03.1994 - 2 W 32/94   

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https://dejure.org/1994,6684
OLG Köln, 07.03.1994 - 2 W 32/94 (https://dejure.org/1994,6684)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.1994 - 2 W 32/94 (https://dejure.org/1994,6684)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 1994 - 2 W 32/94 (https://dejure.org/1994,6684)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1994, 599
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.1994 - 2 W 32/94
    Zudem enthält das Ordnungsgeld strafrechtliche Elemente, so daß seiner Festsetzung eine Verschuldensprüfung vorauszugehen hat (vgl. BVerfGE 20, 323; 58, 159; 84, 82; Zöller/Stöber, 18.Aufl, § 890 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.1994 - 2 W 32/94
    Zudem enthält das Ordnungsgeld strafrechtliche Elemente, so daß seiner Festsetzung eine Verschuldensprüfung vorauszugehen hat (vgl. BVerfGE 20, 323; 58, 159; 84, 82; Zöller/Stöber, 18.Aufl, § 890 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.1994 - 2 W 32/94
    Zudem enthält das Ordnungsgeld strafrechtliche Elemente, so daß seiner Festsetzung eine Verschuldensprüfung vorauszugehen hat (vgl. BVerfGE 20, 323; 58, 159; 84, 82; Zöller/Stöber, 18.Aufl, § 890 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 07.09.1973 - 14 W 67/73
    Auszug aus OLG Köln, 07.03.1994 - 2 W 32/94
    Ob und inwieweit der Gläubiger auf die Erwirkung eines Handlungstitels und/oder die Vollstreckung nach §§ 887, 888 ZPO zu verweisen ist, wenn der eigentliche Unterlassungserfolg ausschließlich durch die Vornahme einer bestimmten vertretbaren Handlung erreicht werden kann (vgl. dazu etwa OLG Hamm OLGZ 1974, 62; Stein/Jonas a.a.O. mit weiteren Nachweisen), kann hier dahinstehen, denn darum geht es im Streitfall nicht.
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Wenn sich im Übrigen herausstellen sollte, dass eine Wiederholungsgefahr nicht dauerhaft beseitigt ist, also das Rechtschutzziel privatautonom nicht erreicht werden kann, würde dem Kläger wohl auch ein Interesse an der Durchsetzung dieses vollstreckbaren Titels im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß den Rechtsgrundsätzen der ZPO zustehen (vgl.: BGH , Beschluss vom 25.01.2007, Az.: I ZB 58/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 863 f.; OLG Köln , OLGZ 94, Seite 599; OLG Karlsruhe , InVo 2002, Seiten 384 f.; LG Rostock , JurBüro 2003, Seite 495; LG Hamburg , MDR 1961, Seite 312 ).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06

    Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der

    a) Die Verurteilung zu einer Duldung kann die nach § 890 ZPO vollstreckbare Verpflichtung zu einem positiven Tun enthalten, auch wenn dies im Urteil nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist (vgl. BAG BB 2006, 1798, 1799 Tz 19; BayObLG WuM 1991, 315 f. und InVo 1999, 321, 322; OLG Bamberg JurBüro 1991, 1706; OLG Koblenz MDR 1965, 51; OLG Köln OLGZ 1994, 599, 602; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rdn. 5; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 3. Aufl., § 890 ZPO Rdn. 2; a.A. OLG Zweibrücken ZMR 2004, 268, 269; vgl. weiter Voss, Die Zwangsvollstreckung aus Unterlassungstiteln, 2005, S. 56 ff., m.w.N. zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17

    Zwangsvollstreckung: Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und

    Erfordert die Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung ein bestimmtes Tätigwerden des Vollstreckungsschuldners, erstreckt sich seine Verpflichtung auch auf dieses, ohne dass es ausdrücklich im Vollstreckungstitel bezeichnet sein muss (BGH, Beschl. v. 25.01.2007, I ZB 58/06, NJW-RR 2007, 863 = WuM 2007, 209; BGH, Urt. v. 11.04.2003, V ZR 323/02, NJW-RR 2003, 1235 = MDR 2003, 985; OLG Köln, Beschl. v. 07.03.1994, 2 W 32/94, OLGZ 1994, 599).

    Mit dem Hinweis auf einen ihm erteilten anwaltlichen Rat kann sich ein Vollstreckungsschuldner nur entlasten, wenn er gestützt auf den anwaltlichen Rat ohne Verschulden geirrt hat, wobei dieser einer eigenverantwortlichen Überprüfung unterzogen werden muss (OLG Hamburg, Beschl. v. 20.03.1989, 3 W 14/89, NJW-RR 1989, 1087; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.10.2000, 16 W 32/00, OLGR Frankfurt 2001, 122; OLG Köln, Beschl. v. 07.03.1994, 2 W 32/94, OLGZ 1994, 599).

  • OLG Köln, 02.03.1998 - 2 W 201/97

    Der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter ist grds.

    Daher richtet sich auch die Zulässigkeit von Rechtsmitteln im Vollstreckungsverfahren nach den Vorschriften der ZPO (vgl. Senat OLGZ 1994, 599 ; BayObLG NJW-RR 1989, 462 (=WM 1989, 212); BayObLG NJW-RR 1996, 780 (=WM 1996, 375); Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl. 1998, § 45 WEG Rn. 5; Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl. 1997, § 45 WEG Rn. 86), so daß sich die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde hier nach den §§ 568 Abs. 2, 577 Abs. 2, 793 Abs. 2 ZPO beurteilt.
  • OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 26 W 1/04

    Vollstreckungsrecht: Verpflichtung des Schuldners zu aktivem Tun aufgrund eines

    19 Zum anderen kann der Schuldner weitergehend zu einem aktiven Tun auch durch einen Unterlassungstitel verpflichtet sein, wenn er eine im Titel beschriebene bereits bestehende Beeinträchtigung aufrechterhält bzw. weiter ausnutzt (vgl. BGH NJW 1993, 1076; OLG Köln OLGZ 94, 599; Stein/Jonas-Brehm, ZPO, 21. Auflage, § 890 Rn. 4 ff; Musielak-Lackmann, ZPO, 3. Auflage, § 890 Rn. 2; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Auflage, Rn. 1093; Hintzen/Wolff, Handbuch der Mobiliarvollstreckung, 2. Auflage 1999, Teil F, Rn. 85; BGH, Rechtspfleger 1993, 294 f).
  • LG Düsseldorf, 12.03.1998 - 25 T 92/98

    Vollstreckung eines Ankenntnisurteils auf Gewährung des Zutritts zu einer Wohnung

    Dies gilt auch dann, wenn die Erfüllung eines Duldungstitel zugleich ein Tätigwerden mitumfasst (vgl. OLG Köln OLGZ 1994, 599).
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