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   OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69   

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https://dejure.org/1970,5337
OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69 (https://dejure.org/1970,5337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.1970 - 15 W 232/69 (https://dejure.org/1970,5337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 1970 - 15 W 232/69 (https://dejure.org/1970,5337)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 46
  • OLGZ 1971, 96
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • LG Berlin, 28.02.2014 - 55 S 150/12

    Jahresabrechnung muss für Laien verständlich sein!

    Ihr Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan 2011 ist nicht entfallen, nur weil das Jahr abgelaufen ist (vgl. OLG Hamm OLGZ 1971, 96).
  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Zumindest dem vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ausgeschiedenen Wohnungseigentümer kann daher das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des Wirtschaftsplanes nicht abgesprochen werden (vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 100 f.; ohne Einschränkung BayObLG, NJW-RR 1998, 1624; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28, Rn. 50).

    Er müsste die aus dem Plan für ihn entstandenen Belastungen endgültig hinnehmen oder aber - nach verbreiteter, wenn auch zweifelhaften Aufassung - eine Klärung im Prozessweg herbeizuführen suchen (OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 101).

  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Die Anträge der Antragsteller sind insgesamt zulässig (zur Anfechtbarkeit von Wirtschaftsplan und Abrechnung vgl. OLG Hamm OLGZ 1971, 96/99 f); insbesondere liegt das erforderliche (BayObLGZ 1972, 150/153) Rechtsschutzbedürfnis für die Antragstellung auch insoweit vor, als die Antragsteller sich bei der Beschlußfassung, in der Eigentümerversammlung lediglich der Stimme enthielten, ohne ausdrücklich eine Gegenstimme abzugeben.

    Deshalb fehlt ihnen insoweit das für eine Beschlußanfechtung vorauszusetzende (OLG Hamm OLGZ 1971, 96/99) Rechtsschutzbedürfnis.

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Sie dauert nur fort, solange die Verwaltertätigkeit als solche Nachwirkungen äußert (Senat OLGZ 1971, 96, 98).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 208/03

    Beschluss über Sonderumlagen und Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

    Hat die Instandhaltungsrückstellung jedoch bereits eine angemessene Höhe erreicht, kann es ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, die anstehende Maßnahme nicht aus diesen Mitteln, sondern durch eine Umlage zu finanzieren (OLG Hamm OLGZ 1971, 96; Bärmann/Pick WEG 15. Aufl. § 21 Rn. 49; Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 24 Rn. 208).
  • OLG Hamm, 05.02.1980 - 15 W 277/79

    Ungültigerklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung;

    Gegenstand des Verfahrens ist die Anfechtung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer vom 12. März 1979 zu den Tagesordnungspunkten 4 b und 4 c. Im Anfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG hat das Gericht nicht nur die Art des Zustandekommens des Beschlusses zu prüfen, sondern auch die Fragen, ob er dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung oder einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer sowie den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 21 Abs. 2 WEG) entspricht (Beschluß des Senats vom 11. August 1970 - 15 W 232/69 - = OLGZ 1971, 101; Palandt/Bassenge, BGB, 39. Aufl., Anm. 1 d zu § 43 WEG).
  • BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 67/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Insbesondere können dem Verwalter von Wohnungseigentum Verfahrenskosten insoweit auferlegt werden, als er deren Anfall wegen Verletzung seiner Vertragspflichten gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105 = Rpfleger 1970, 400/402; Bärmann/Merle a.a.O. § 47 Rdnr. 12; zur Haftung des Verwalters für Schlechterfüllung seiner Obliegenheiten Bärmann/Pick a.a.O. § 26 Rdnr. 85; Diester Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums, NJW-Schriftenreihe 1974 Rdnr. 304; Palandt/Degenhart BGB 34. Aufl. WEG § 26 Anm. 9, § 47 Anm. 2).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

    Eine Kostenbeteiligung auch des Verwalters kann ausnahmsweise der Billigkeit entsprechen (§ 47 WEG), wenn er auch in Wahrnehmung eigener Interessen oder wegen eines eigenen Verschuldens am Verfahren beteiligt ist (OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105 = Rpfleger 1970, 400/402).
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Da schließlich auch das Gericht nicht befugt wäre, einen ungültigen Beschluß über die Ablehnung einer positiven Beschlußfassung durch einen positiven Beschluß mit dem vom Antragsteller gewünschten Inhalt zu ersetzen (OLG Hamm OLGZ 1971, 96/103 f.; Bärmann a.a.O. § 23 Anm. III 3 d, Seite 597; Palandt/Degenhart BGB 31. Aufl. WEG § 23 Anm. 5 b; etwas anderes gilt nur hinsichtlich des richterlichen Eingriffsrechts gegenüber Mängeln positiver Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümer: OLG Hamm MDR 1971, 662 [OLG Hamm 26.02.1971 - 15 W 547/70] ; Bärmann a.a.O. § 43 Anm. IV Seite 851; einschränkend Weitnauer/Wirths WEG 3. Aufl. § 43 Rdnr. 12), überdies die positive Beschlußfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ( § 28 Abs. 5 WEG ) von den Antragstellern nicht angefochten wurde, können die Antragsteller selbst durch eine Ungültigerklärung des ablehnenden Mehrheitsbeschlusses das von ihnen verfolgte Ziel einer Kostenverteilung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile ( § 16 Abs. 2 WEG ) nicht erreichen.
  • OLG Hamburg, 05.02.1988 - 2 W 67/85

    Entlastung des Verwalters; Ursächlichkeit eines Mangels für das

    Das Landgericht hat zutreffend eine Verletzung des den Wohnungseigentümern zustehenden Ermessensspielraums bei der Festlegung der Ansätze für das Jahr 1984 (hierzu vgl. OLG Hamm OLGZ 71, 96/104; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 28 Rdn. 17; MK-Röll a.a.O., § 28 WBG Rdn. 2) in den von der Beschwerdeführerin herausgegriffenen Bereichen nicht zu erkennen vermocht.
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 77/83

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Abschaltung der Heizung in den

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

  • OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung;

  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • OLG Hamm, 22.10.1981 - 15 W 147/81

    Beschluss der Wohnungseigentümer über den nachträglichen Einbau einer

  • BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 34/75

    Vorliegen eines Erfordernisses ordnungsgemäßer Verwaltung; Ersatzbeschaffung

  • KG, 10.02.1986 - 24 W 1925/85

    Anspruch aller Wohnungseigentümers auf gerichtliche Beschlussfassung über einen

  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

  • BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Beschlussfähigkeit einer

  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 Wx 62/90

    Beschwerdeberechtigung bei Wohnungseigentümergemeinschaften; Voraussetzungen für

  • OLG Braunschweig, 08.11.1976 - 2 Wx 33/76

    Beteiligung an durch eine Wohneigentumsgemeinschaft beschlossenen

  • OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86

    Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage; Stimmrechtsverteilung in einer

  • BayObLG, 28.03.1979 - BReg. 2 Z 7/78

    Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Erhöhung

  • KG, 29.03.1974 - 1 W 811/72

    Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses einer Eigentümerversammlung ;

  • OLG Frankfurt, 20.07.1978 - 20 W 363/78

    Stimmrecht für die Verwalterwahl einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflicht

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