Rechtsprechung
   KG, 20.06.1978 - 1 W 31/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,11107
KG, 20.06.1978 - 1 W 31/78 (https://dejure.org/1978,11107)
KG, Entscheidung vom 20.06.1978 - 1 W 31/78 (https://dejure.org/1978,11107)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - 1 W 31/78 (https://dejure.org/1978,11107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,11107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 935
  • DNotZ 1979, 31
  • OLGZ 1978, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11

    Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an

    Das Zustimmungserfordernis gemäß § 12 WEG für Veräußerungen erfasst, falls es ohne nähere Einschränkung vereinbart ist, nach allgemeiner Ansicht auch die nur teilweise Veräußerung des Wohnungs- oder Teileigentums in Form eines ideellen Miteigentumsanteils (OLG Celle, Rpfleger 1974, 438; Grziwotz in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 6; Hogenschurz in Timme, WEG, § 12 Rdn. 17) und die Veräußerung an einen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist (BayObLGZ 1977, 40; OLG Celle a.a.O., Senat, OLGZ 1978, 296; Grziwotz a.a.O. Rdn. 9; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 12 Rdn. 17; Lüke in Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 12 Rdn. 2).
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    Die Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG dient dem Schutz der Wohnungseigentümer vor einem persönlich oder finanziell unzuverlässigen Erwerber (Senat, FGPrax 1996, 140, 141; OLGZ 1978, 296, 298; BayObLG, …
  • KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95

    Auflassung aufgrund Scheidungsvereinbarung

    Soweit das Erfordernis der Veräußerungszustimmung des Verwalters reicht, bedarf nach allgemeiner, vom Senat bereits vertretener Auffassung auch die Veräußerung eines ideellen Miteigentumsanteils an einem Wohnungseigentum an einen anderen Miteigentümer der Zustimmung (vgl. Senat OLGZ 1978, 296; OLG Celle Rpfleger 1974, 438; Weitnauer/Lüke, WEG, S.Aufl., § 12 Rdn.2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Entgegen der von ihm vertretenen Auffassung gilt die durch die Teilungsvereinbarung begründete Verfügungsbeschränkung nach einhelliger Rechtsprechung auch bei der teilweisen Veräußerung eines Wohnungseigentums, und zwar auch dann, wenn der Erwerber bereits Berechtigter eines weiteren Bruchteils des betreffenden Wohnungseigentumsrechts ist (KG OLGZ 1978, 296; BayObLGZ 1977, 40; 1982, 46; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 12, Rdnr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht