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   OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79   

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https://dejure.org/1980,2987
OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79 (https://dejure.org/1980,2987)
OLG München, Entscheidung vom 21.02.1980 - 26 UF 1321/79 (https://dejure.org/1980,2987)
OLG München, Entscheidung vom 21. Februar 1980 - 26 UF 1321/79 (https://dejure.org/1980,2987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertung von Erklärungen; Protokoll; Protokoll des Urkundsbeamten; Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Aufnahme von Erklärungen durch Rechtspfleger; Anhörung; Persönliche Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50a

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 623
  • Rpfleger 1980, 226 [479]
  • OLGZ 1980, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79
    Hinsichtlich der Bedeutung der persönlichen Anhörung des Kindes aufgrund dessen Persönlichkeitsrechts kann nunmehr auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. Oktober 1979 (FamRZ 1980, 131, 133 = BGHF 1, 604) verwiesen werden.

    Da es für die Entscheidung von Bedeutung ist, ob das jetzt 10-jährige Kind bereits eine Entwicklungsstufe erreicht hat, die es befähigt, selbständig die Frage des Besuchsrechts zu beurteilen, hängt hier die Entscheidung unter anderem davon ab, ob der Weigerung des Kindes, den Vater zu besuchen, auch rechtliche Bedeutung beizumessen ist (s. BGH FamRZ 1980, 131 ff = BGHF 1, 604; OLG Karlsruhe FamRZ 1968, 170; KG FamRZ 1979, 448).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79
    Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot des auch für die freiwillige Gerichtsbarkeit geltenden gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG, vgl. BVerfGE 21, 139, 144) könnte die Verteilung der Zuständigkeit in der Erledigung dieser Aufgaben auch in der horizontalen Gliederung nur durch Gesetz oder aufgrund einer den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG genügenden, also nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmten gesetzlichen Ermächtigung auch durch Rechtsverordnung erfolgen.
  • OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77

    Herausgabe des Kindes durch die Pflegeeltern; Entziehung des

    Auszug aus OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79
    Da es für die Entscheidung von Bedeutung ist, ob das jetzt 10-jährige Kind bereits eine Entwicklungsstufe erreicht hat, die es befähigt, selbständig die Frage des Besuchsrechts zu beurteilen, hängt hier die Entscheidung unter anderem davon ab, ob der Weigerung des Kindes, den Vater zu besuchen, auch rechtliche Bedeutung beizumessen ist (s. BGH FamRZ 1980, 131 ff = BGHF 1, 604; OLG Karlsruhe FamRZ 1968, 170; KG FamRZ 1979, 448).
  • BGH, 27.04.1960 - IV ZR 100/59

    Tatsachengrundlage für die Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79
    Zulässig ist lediglich die Anhörung durch einen beauftragten Richter (BayObLGZ 1956, 300; BayObLG FamRZ 1965, 152, 154; a.A. OLG Hamburg NJW 1953, 1554, 1555; zu den Grenzen der Einschaltung eines beauftragten Richters s. auch BGHZ 32, 233).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77

    Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79
    Da der Senat eine Entscheidung nach dem Sach- und Rechtsstand zu dem Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu treffen hat, sind die durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 18. Juli 1979 (BGBl I 1061) mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in Kraft getretenen verfahrensrechtlichen Regelungen der § 50a und § 50b FGG mangels anderweitiger Übergangsregelungen auch insoweit zu berücksichtigen, als es sich um Verfahren, die vor diesem Zeitpunkt (1. Januar 1980) anhängig wurden, handelt (s. BGH FamRZ 1978, 227, 228 = BGHF 1, 18 mwN).
  • BGH, 16.06.1952 - IV ZR 131/51

    Vertreterbestellung nach § 29 BGB

    Auszug aus OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79
    Die aufgrund des Entlastungsgesetzes vom 11. März 1921 (RGBl S. 229) ergangenen Regelungen (s. Zusammenstellung in BayObLGZ 1972, 331, 336 ff) betrafen nur die Entlastung durch eine Übertragung zur selbständigen Erledigung.
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