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KG, 23.01.1981 - 1 W 4527/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1981, 436
- OLGZ 1982, 75
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.02.2013 - VII ZB 9/11
Rechtsmittelverfahren in der Zwangsvollstreckung: Antrag auf Wiederherstellung …
Eine Rechtsbeschwerde wäre nur mit dem Ziel zulässig, eine Vollstreckung mit neuem Rang zu ermöglichen (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Mai 2011 - VII ZB 25/10, juris Rn. 4; Urteil vom 9. Juni 1976 - VIII ZR 19/75, BGHZ 66, 394; KG, OLGZ 1982, 75; OLG Koblenz, Rpfleger 1986, 229;… Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 743). - BGH, 05.05.2011 - VII ZB 25/10
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Anspruch eines Strafgefangenen auf …
Die Rechtsbeschwerde ist jedoch mit dem Ziel zulässig, eine Vollstreckung mit neuem Rang zu ermöglichen (vgl. KG, OLGZ 1982, 75; OLG Koblenz, Rpfleger 1986, 229;… Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 743). - BFH, 24.05.2005 - VII B 210/04
Nachschieben von Revisionszulassungsgründen; Rüge mangelnder Sachaufklärung
Zur Begründung der Divergenzrüge beruft sich der Kläger auf einen Beschluss des Kammergerichts vom 23. Januar 1981 1 W 4527/80 (Der Deutsche Rechtspfleger 1981, 240), in dem ausgeführt wird, dass eine Pfändung in die nach den Vorschriften der Hinterlegungsordnung bestehende Rechtsposition eines Schuldners als Hinterlegungsbeteiligter nicht als hinreichend bestimmt angesehen werden kann, wenn keinerlei nähere Angaben gemacht werden, die eine sichere und zuverlässige Auffindung des betreffenden Vorgangs der Hinterlegungsstelle ermöglichen und dass eine solche Vollstreckung nicht in jeder Hinsicht mit der Vollstreckung in Ansprüche eines Bankkunden aus Giro- und Depotvertrag zu vergleichen sei. - OLG Frankfurt, 29.01.1990 - 20 W 516/89
Vollstreckungserinnerung gegen einen Pfändungsbeschluss und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Braunschweig, 15.01.1998 - 8 T 913/97
Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss in ein …
Gegen die Pfändung bzw. eines Teils derselben aufhebenden Beschluß ist jedoch die sofortige Beschwerde mit dem Ziel zulässig, eine neue Anordnung der Vollstreckung mit neuem Rang herbeizuführen (vgl. KG OLGZ 1982, 75; OLG Koblenz Rplf. 1986, 229; OLG Köln NJW-RR 1987, 380 [OLG Köln 17.09.1986 - 2 W 213/86] ).