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   KG, 13.05.1986 - 1 W 2021/84   

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https://dejure.org/1986,3355
KG, 13.05.1986 - 1 W 2021/84 (https://dejure.org/1986,3355)
KG, Entscheidung vom 13.05.1986 - 1 W 2021/84 (https://dejure.org/1986,3355)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - 1 W 2021/84 (https://dejure.org/1986,3355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Register; Registereintragung; Löschung; Amtslöschung; Verfahrensrechtlich; Landgericht; Entscheidungsbefugnis; Zuständigkeit; Beschwerde

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1240
  • WM 1986, 1247
  • BB 1986, 1404
  • OLGZ 1986, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Die - einfache (§ 19 Abs. 1 FGG; vgl. BayObLGZ 1956, 303, 309; KG OLGZ 1986, 296 f.) - Beschwerde ist gemäß § 21 Abs. 2 FGG formgerecht eingelegt worden.

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass gegen vollzogene Eintragungen im Handelsregister, zu denen auch Löschungen gehören (BayObLG JFG 7, 144, 147; OLG Frankfurt am Main BB 1977, 675; KG OLGZ 1986, 296, 297), die Beschwerde an sich nicht: statthaft, ist (BGHZ 46, 7, 9; BayObLGZ 1956, 303, 308; BayObLG DNotZ 1986, 48; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547, 548).

    Da das Amtsgericht dieser Anregung nicht entsprochen hat, vielmehr der Beschwerde nicht abgeholfen und die Akten dem Landgericht vorgelegt hat, hatte dieses den "Einspruch" der Beteiligten richtigerweise als statthafte (Erst-)Beschwerde ansehen müssen (vgl. BayObLG DB 1978, 338; KG OLGE 44, 231; OLGZ 1986, 296, 297; Keidel/Winkler aaO § 142 Rdnr. 4, § 143 Rdnr. 3; Jansen aaO § 143 Rdnr. 4).

  • KG, 26.02.2004 - 1 W 549/01

    Vereinsrecht: Erfordernis der Genehmigung der Satzungsänderung eines

    Handelt es sich dagegen um eine zulässige Beschwerde, ist es in der Regel angemessen, wenn das Landgericht als Beschwerdegericht entscheidet, um zu vermeiden, dass dieselben Fragen in drei Tatsacheninstanzen erörtert werden (vgl. zu Vorstehendem Senat OLGZ 1986, 296/297; BayObLGZ 1992, 47/48; FGPrax 2002, 82; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 143 Rdn. 4).
  • OLG Hamburg, 06.11.2002 - 11 W 91/01
    b) Soweit die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 2.11.1987 (11 W 63/87) dahin zu verstehen sein sollten, dass in Hinblick auf §â??4 des Altbankengesetzes vom 10.12.1953 (BerlGVBl., 1483) und §â??35 des Gesetzes vom 21.3.1972 i.V.m. §§â??32, 33 KWG die Reaktivierung der Altbank in Betracht kommen könne, hält der Senat nicht daran fest, sondern folgt der Auffassung des KG zur Altbank der Deutschen Bank (WM 1986, 1247 [1249]), wonach die Unmöglichkeit einer Reaktivierung als feststehend anzusehen ist.

    Insoweit stimmte der Senat mit der im Löschungsverfahren der Altbank der Deutschen Bank ergangenen Entscheidung des KG (WM 1986, 1247 [1249]) überein.

  • KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06

    Registerverfahren: Löschung einer GmbH im Handelsregister wegen

    a) Für eine Vermögenslosigkeit im Sinne des § 141a Abs. 1 FGG kommt es nicht darauf an, ob die Gesellschaft überschuldet ist, sondern darauf, ob sie überhaupt noch über verteilungsfähiges Aktivvermögen verfügt (vgl. Senat, NJW-RR 1986, 1240, 1241 = OLGZ 1986, 296; OLG Hamm NJW-RR 1993, 584, 549 = GmbHR 1993, 295; Jansen/Steder, FGG, 3. Aufl., § 141a Rn. 15 mwN).
  • KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99

    Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken

    Während rechtsbegründende (konstitutive) Eintragungen schon dann gelöscht werden können, wenn sie unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften erfolgt sind, rechtfertigt bei nur rechtsfeststellenden (deklaratorischen) Eintragungen ein bloßer Verfahrensmangel die Löschung nicht; vielmehr muss die Eintragung auch sachlich unrichtig sein (vgl. Senat, OLGZ 1986, 296/299; OLG Hamm OLGZ 1971, 475/476; Keidel/Winkler a.a.O. § 142 Rdn. 13, jew. m.w.N.).
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