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   KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88   

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https://dejure.org/1989,2155
KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88 (https://dejure.org/1989,2155)
KG, Entscheidung vom 17.05.1989 - 24 W 6092/88 (https://dejure.org/1989,2155)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 1989 - 24 W 6092/88 (https://dejure.org/1989,2155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung von Beseitigungsansprüchen; Regelungskompetenz der Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 976
  • OLGZ 1989, 305
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    In der Regel müssen die Wohnungseigentümer vor der stillschweigenden Willenskundgabe über den Gegenstand der Vereinbarung beraten und die Rechtsfolgen für die Zukunft erörtert haben (vgl. KG, NJW-RR 1989, 976; OLG Hamburg, ZMR 2003, 870, 871; 2006, 298, 299; OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 853, 854; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 67).
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 51/98

    Verwirkung eines Beseitigungsanspruchs bei rechtswidriger baulicher Veränderung

    Der Einwand der Verwirkung kann auch einem Anspruch auf Beseitigung einer rechtswidrig ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer vorgenommenen baulichen Veränderung im Sinne des § 22 WEG, die von den übrigen Eigentümern gem. § 14 Nr. 1 WEG nicht zu dulden wäre, entgegengehalten werden (vgl. BayObLG NJW-RR 88, 589; KG NJW-RR 89, 976; OLG Karlsruhe WuM 99, 594, 595; HansOLG WE 2000, 248, 249).

    Zu Recht hat das Landgericht in diesen Zeitraum auch die Zeit eingerechnet, in der die Rechtsvorgänger der Antragsteller, die ihre Wohnung im Oktober 1975 erworben haben, Eigentümer von deren heutigem Wohnungseigentum waren, weil die Antragsteller als Rechtsnachfolger keine weitergehenden Rechte haben können als sie dem Voreigentümer zuletzt zugestanden haben (vgl. KG NJW-RR 89, 976).

  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

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  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07

    Verjährung des Beseitigungsanspruchs wegen baulicher Veränderung

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Autonomie der Wohnungseigentümerversammlung, demzufolge erst diese über die einzelnen Verwaltungsangelegenheiten zu beraten und zu entscheiden hat, ehe einzelnen Wohnungseigentümern ein Anspruch auf eine ersetzende gerichtliche Entscheidung zustehen kann (vgl. KG WM 1993, 303; OLGZ 1989, 305 = NJW-RR 1989, 976).
  • OLG Hamburg, 11.01.2006 - 2 Wx 28/04

    Bauliche Veränderung: Verwirkung eines Beseitigungsanspruchs

    Aus der Sicht eines Erwerbers von Wohnungseigentum wirkt sich eine zuvor allseits gebilligte Veränderung der Gemeinschaftsanlage praktisch so aus, dass im Verhältnis zu ihm keine nachträgliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG anzunehmen ist, sondern eine der Errichtung und planmäßigen Erstausstattung der Anlage gleichzusetzende Gegebenheit, was deshalb gerechtfertigt ist, weil der Erwerber nur den gegenwärtigen tatsächlichen Zustand der Wohnanlage sieht und regelmäßig nicht auf der Wiederherstellung eines möglicherweise abweichenden ursprünglichen Zustand bestehen kann, der längst überholt ist (vgl. KG NJW-RR 1989, 976).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Diese Zustimmung der Rechtsvorgänger steht nicht nur einem Anspruch der Antragsteller auf Beseitigung der baulichen Änderung bzw. Wiederherstellung es der (gültigen) Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegen - wie die Antragsteller selbst nicht verkennen -, sondern auch einem Anspruch auf Nutzungsunterlassung (deutlich zB OLG Hamm FGPrax 1996, 92 = WE 1996, 351; OLGZ 1991, 418 = NJW-RR 1991, 910; BayObLG NJW-RR 1993, 1165; ZMR 1995, 495; ZMR 1998, 359 (ebenfalls DG-Ausbau); OLG Köln WE 1998, 236; KG OLGZ 1989, 305 = NJW-RR 1989, 976; ebenso zB Senatsbeschluss 8 W 188/98 v. 18.8.1998, ZMR 1998, 8021803 - ebenfalls DG-Ausbau - und 8 W 466/96 v. 6.3.1998 (unveröff); vgl. auch Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb./WEG, Rn 53; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 22 Rn 100a; Niedenführ/Schulze, WEG 5. Aufl., Rn 12, je zu § 22).

    Deutlich hat das Kammergericht (OLGZ 1989, 305 = NJW-RR 1989, 976) formuliert: "Eine der Teilungserklärung an sich widersprechende äußere Gestaltung der Wohnanlage (...) wirkt für den Neuerwerber wie eine Erstherstellung,...".

  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Hinzu kommt, daß der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. KG OLGZ 1987, 410/415; OLGZ 1989, 305/307 f.).

    Unter diesen Umständen ist der vor langer Zeit entstandene Unterlassungsanspruch nach § 242 BGB jedenfalls im Jahre 1987 verwirkt gewesen (vgl. KG OLGZ 1989, 305/307; OLG Hamm OLGZ 1990, 159/165).

  • OLG Hamburg, 26.07.2005 - 2 Wx 9/05

    Zur Verwirkung der Unterlassungsansprüche des Betriebs einer Waschmaschine und

    So hat das Kammergericht bei sogar von außen sichtbaren baulichen Veränderungen einen Zeitraum von sechs bzw. acht Jahren für eine Verwirkung der Beseitigungsansprüche als ausreichend erachtet (KG NJW-RR 1997, 713, 714; OLGZ 1989, 305, 307).

    Die einmal eingetretene Verwirkung eines Rechts muss auch ein Rechtsnachfolger des Berechtigten gegen sich gelten lassen (KG OLGZ 1989, 305, 307 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rn. 277).

  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    2 Z 33/91">1992, 81, 83; KG OLGZ 1987, 410, 415; 1989, 305, 307 f.; WuM 1994, 38, 39 f.; OLG Hamm aaO; OLG Köln, Beschluss vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97; NZM 1998, 872; OLG Düsseldorf NJWE-MietR 1997, 229, 230; OLG Stuttgart ZMR 1998, 803, 804; Bärmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 32; Niederführ/Schulze, WEG 5. Aufl. § 15 Rdnr. 20).
  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5753/92

    Verwirkung eines Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung von

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  • OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 333/97

    Verwirkung des Anspruchs auf Beendigung der gegen die teilungserklärung

  • OLG Köln, 26.04.1996 - 16 Wx 56/96

    Überlassung von Gemeinschaftseigentum an einen Wohnungseigentümer zur

  • OLG Köln, 21.01.1998 - 16 Wx 299/97

    Beseitigung eines vom Rechtsvorgänger des Wohnungseigentümers auf

  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 65/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Cafe-Terrasse auf

  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Streit über

  • AG Landsberg/Lech, 27.01.2015 - 1 C 373/14

    Zeitpunkt der Eigentümerversammlung

  • OLG Schleswig, 25.05.2005 - 2 W 52/04

    Wohnungseigentum; Verwirkung

  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen,

  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • OLG Hamburg, 28.11.2005 - 2 Wx 112/04

    Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern: Anforderungen an eine konkludente

  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
  • BayObLG, 22.04.2002 - 2Z BR 129/01

    Konkludente Vereinbarung über Zuweisung einer Terrassenfläche zur Nutzung durch

  • KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02

    Wohnungseigentum: Rechtsfolgen der Gestattung der Errichtung eines Aufzugs beim

  • OLG Bremen, 20.02.1998 - 3 W 24/97

    Duldungsverpflichtung durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • OLG Bremen, 20.02.1998 - 3 W 26/97

    Voraussetzungen der Zulässigkeit baulicher Änderungen an Gemeinschaftseigentum;

  • OLG Saarbrücken, 28.06.1995 - 5 W 385/94

    Anspruch auf Herausgabe eines Kellerraums zur gemeinsamen Nutzung aller

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.08.2008 - 72 C 62/08
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